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BeitragVerfasst: Do 14. Feb 2019, 00:06 
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Aber die Landesmedienanstalten MÜSSEN eine absolute Gleichbehandlung im Zweifel erzwingen. UM muss die Programme NICHT unentgeltlich verbreiten, da bist du leider einem Irrtum erlegen. Soweit reicht die Must-Carry-Regelung nicht.

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BeitragVerfasst: Do 14. Feb 2019, 00:16 
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Chris: wieso knapp 80 Radiosender das hinkriegen und eine Gruppe den Aufständischen probt

fragst Du.
Mir ist unbekannt, in welcher Höhe die Radiosender der ARD da zahlen.
Die Klagen zielten ja auf die TV-Sender mit Werbeeinnahmen ab und da ist bei de nicht irrelevanten Höhe der Werbeeinnahmen eine wirtschaftliche Abwägung für mich nachvollziehbar als Argument.
Ob der SWR 2 -der meiner Erinnerung nach auch etwas Sponsoring-Einnahmen hat- sich an den Zahlungen von ARD und ZDF tatsächlich beteiligt? Die Argumentation des Deutschlandfunks ist ja gerade, mit den Gebührengeldern der HörerInnen verantwortungsbewusst umzugehen. Wozu zahlen, wenn ohnehin verbreitet werden muss.
Finde ich schlüssig.

Bis zum neuen Tag -

EGP

Nachtrag zu Thorsten1973:
Gleichbehandlung setzt vergleichbare Sachverhalte voraus. Die von Dir postulierte Pflicht ist aber eine Verpflichtung, nicht zu diskriminieren. Wenn ein Sender etwas zahlen sollte, wozu er nicht verpflichtet ist, kann dadurch ein anderer Sender nicht zur Zahlung verpflichtet werden.
Kennst Du die Größenordnung der Zahlungen von ARD-Radiosendern? Welcher? Fände ich eine spannende Zusatzinformation.
Danke!

EGP


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BeitragVerfasst: Do 14. Feb 2019, 01:07 
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Kabelspezialist
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Es geht um Gleichbehandlung.
Jeder Radiosender muß für die Einspeisung zahlen, egal ob Privatsender oder ÖR.
Und jeder Radiosender muß auch die gleiche Summe zahlen.

Wenn jetzt der DLF kostenfrei eingespeist würde, müsste UM auch alle anderen Radiosender gratis einspeisen.
Denn nur dann gäbe es eine Gleichbehandlung der Radiosender.

Da aber UM wohl nicht auf die Einspeisegebühren aller Radiosender verzichten wird, muß der DLF eben Einspeisegebühren zahlen.
Dabei spielt es keine Rolle, das er ÖR ist oder einen MustCarry-Status besitzt oder ob er Werbeeinnahmen hat oder nicht.

Der DLF zahlt ja auch für andere Verbreitungswege, sei es per Funk (Da muß er Sendermiete zahlen) oder per Satellit (da muß er Transpondermiete zahlen).
Warum sollte er dann für Kabel nicht zahlen müssen?
Nur weil die Kabelanbieter auch von den Zuhörern/Zuschauern Gebühren nimmt?
Das ist ein schwaches Argument, denn dann müsste man auch den Satellitenbetreibern und den Betreibern der UKW-Sendeanlagen jegliche Nebeneinnahmen verbieten.


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BeitragVerfasst: Do 14. Feb 2019, 10:35 
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Kabelfreak
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EGP hat geschrieben:
Der BGH verlangt hinsichtlich der Einspeisegebühr keine formale Gleichbehandlung aller Sender. Er fordert eine wirtschaftliche Abwägung der Vor- und Nachteile.

Der Rundfunkstaatsvertrag (§ 52 d) fordert explizit eine Gleichbehandlung "gleichartiger Anbieter", eine wirtschaftliche Abwägung ist nicht erlaubt.


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BeitragVerfasst: Do 14. Feb 2019, 10:48 
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Kabelspezialist
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Torsten1973 hat geschrieben:
Aber die Landesmedienanstalten MÜSSEN eine absolute Gleichbehandlung im Zweifel erzwingen. UM muss die Programme NICHT unentgeltlich verbreiten, da bist du leider einem Irrtum erlegen. Soweit reicht die Must-Carry-Regelung nicht.
... Must Carry Regelungen gibt es bei der digitalen Verbreitung im Prinzip nicht mehr, denn es werden aufgrund ausreichender Kapazitäten keine Programme benannt, dass eingespeist werden muss.

Der RStV schreibt Plattformbetreiber vor, wie sie ihre Kapazitäten zu verteilen haben.
Für Programme, die irgendwo einen staatlichen Autrag haben (beitragfinanzierte Programme (ÖR-Programme), Programme mit Landesfenster (RTL und Sat.1), Regional-/Lokalprogramme, Offene Kanäle), müssen die Plattformbetreiber bis zu einem Drittel der verfügbaren Gesamtkapzitäten Kapazitäten vorhalten.
Für private Programme und Telemedien (u.a. Shoppingkanäle) müsssen die Plattformbetreiber Kapazitäten im gleichen Umfang vorhalten. Das gebietet das duale Rundfunksystem

Wenn man die Bestimmungen als Must-Carry-Regelung auslegt, dann haben auch alle privaten Programme einen Must-Carry-Status.

Auch wenn WDR, ZDF und Deutschlandradio einen Versorgungsauftrag für NRW haben, haben sie auch keinen besonderen Must-Carry-Status. Der Versorgungsauftrag bedeutet nicht zwangsläufig, dass man alle Haushalte über alle Verbreitungwege erreichen müssen. Die Rundfunkanstalten können im Prinzip slebst entscheiden, welche Übertragungswege sie nutzen und haben dabei auf die Wirtschaftlichkeit zu achten. Allerdings müssen die Rundfunkanstalter einen Großteil der Haushalte tatsächlich (also über die von den Haushalten genutzen Verbreitungswege) erreichen. Die mit Abstand meistgenutzten Verbreitungswege in Bezug auf TV sind die in NRW die Astra-Plattform und Unitymedia-Kabel.

Programmveranstalter können nicht zur Zahlung von Einspeiseentgelte gezwungen werden. Da die Plattformbetreiber nicht zu einer unentgeltlichen Verbreitung gezwungen werden können und der Programmveranstalter keine Einspeiseentgelte zahlen möchte, werden entsprechende Programme über die jeweiligen Plattform nicht verbreitet..
Hat der Programmveranstalter einen Versorgungsauftrag für das jeweilige Bundeslander, aber nicht bereit ist Einspeiseengelte zu zahlen, steht er vor einem Dilämmer. Würden seine TV-Programme nicht im Unitymedia-Kabel eingespeist, könnte er seinem Versorgungsauftrag nicht mehr zu Genüge kommen.
Aufgrund seines Versorgungsauftrages wird der Programmveranstalter letztendlich indirekt zur Zahlung von Einspeiseentgelte gezwungen.

In Bezug zum Hörfunk stellt sich die Situation etwas anders dar.
Gem. Digitalsierungsbericht Audio war 2018 die Terrrestrik mit Abstand der meistgenutzte Übertragungsweg. Insgesamt empfingen 74,5% (68,8 UKW, 5,7% DAB+) der Haushalte Hörfunk terrestrisch. Der Anteil der Haushalte die Hörfunk via TV-Kabel empfangen wird mit 2,2% angegeben, Sat mit 1,4%.
Die Angaben beziehen sich auf das komplette Bundesgebiet. Deutschlandradio könnte bundesweit auf eine Kabelverbreitung verzichten ohne dabei in Konflikt mit ihrem Versorgungsauftrag zu geraten.

Deutschlandradio kann hier also völlig frei entscheiden, ob ihre Hörfunkprogramme im Unitymedia-Kabel verbreitet werden sollen oder nicht. Wenn Deutschlandradio möchte, dass ihre Programme im Unitymedia-Netz verbreitet werden und auch bereit sind die üblichen Entgelte zu zahlen, muss Unitymedia die Programme einspeisen ...

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BeitragVerfasst: Do 14. Feb 2019, 16:24 
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mischobo hat geschrieben:
Deutschlandradio kann hier also völlig frei entscheiden, ob ihre Hörfunkprogramme im Unitymedia-Kabel verbreitet werden sollen oder nicht. Wenn Deutschlandradio möchte, dass ihre Programme im Unitymedia-Netz verbreitet werden und auch bereit sind die üblichen Entgelte zu zahlen, muss Unitymedia die Programme einspeisen ...

Vielleicht wartet das Deutschlandradio die mögliche Übernahme durch Vodafone ab, um dann günstigere Konditionen für die Einspeisung der Hörfunkprogramme zu bekommen.


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BeitragVerfasst: Do 14. Feb 2019, 18:24 
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Dragon, Du beziehst Dich sicherlich auf den Rundfunkstaatsvertrag § 52 d. Im 1. Satz steht "gegenüber gleichartigen Anbietern ohne sachlich gerechtfertigten Grund unterschiedlich behandelt werden", unzweifelhaft.

Aber es handelt sich gerade nicht um vergleichbare Anbieter. Vergleichbar mit dem deutschlandfunk wäre ein Vollprogramm ohne Werbe- und Sponsoringeinnahmen, das in der dem Deutschlandfunk vorgeschriebenen Vielfalt berichtet, produziert und Kultur fördert (diese rechtliche Verpflichtung für den Deutschlandfunk muss ich hier nicht belegen, da gibt es sicher keine Zweifel).
Und wenn Du in die Medienhistorie schaust, so war und ist ein breitgefächertes öffentlich-rechtliches Angebot die Voraussetzung, ohne welche es private Rundfunkanstalten nicht gegeben hätte. Gerade durch das breite Angebot des Deutschlandfunks sind inhaltlich mangelhafte private Angebote erst zulässig. In der Wikipedia-Zusammenfassung des 4. Rundfunkurteils "privater Rundfunk ist auch mit einem geringeren Grundstandard an Vielfalt zulässig, solange die Grundversorgung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesichert ist".

Wenn einer der vorhandenen freien Radios so eine Vielfalt und Qualität 8und sei es lokal) erreicht, wie der Deutschlandfunk, dann wäre der ebenfalls unentgeltlich einzuspeisen. Er dürfte aber keine Gewinne an die Anteilseigner verteilen. Für den aus Gebühren finanzierten Rundfunk gelten Haushaltsauflagen, die für ein Wirtschaftsunternehmen nicht existieren.

Und noch etwas: Es gibt in Bezug auf die Kapazität (die ja für Radiosender immer irrelevanter wird) eine Vorschrift, die in drei Drittel aufteilt.

Also ganz direkt gefragt: Worin siehst Du eine Vergleichbarkeit von Deutschlandfunk mit xyz gegeben?
Danke Dir für Deine Gegenrede!

mischobo "Deutschlandradio könnte bundesweit auf eine Kabelverbreitung verzichten ohne dabei in Konflikt mit ihrem Versorgungsauftrag zu geraten". Ja, könnten die. Deutschlandfunk versorgt ja auch mit hohem Aufwand. Was sollten die sonst tun? Du übersiehst dabei, dass einerseits bei allem Ausbau des Sendenetzes Lücken beim Empfang bestehen. Und Du übersiehst, dass die Geräte der Kunden an eine Antenne angeschlossen sind. Unitymedia (sicherlich keine Ausnahme) verbietet die Einspeisung anderer Antennensignale. Da die WEG-Wohnungs-BewohnerInnen auf das Kabelnetz also zwangsweise verwiesen sind, hören die entweder Deutschlandfunk oder die Radiosender, die ihr "Dienstleister" gnädigst liefert.
Und: Der Ausbau der Kabelnetze liegt zweifellos im öffentlichen Interesse. Aber wenn ein Unternehmen in einem derart wichtigen Bereich (Art. 5 GG) Empfangsvorgaben macht, so ist das unzulässig, der Laden wird dicht gemacht wegen Unzuverlässigkeit des Betreibers. Unitymedia schwebt da über nicht vorhandener Eisfläche.
Und: Die Kabelnetzbetreiber nutzen öffentliche Resourcen. Da ist es mindestens angemessen, wenn die ansonsten nicht mögliche Grundversorgung in ihre Kalkulation eingerechnet werden muss. Das war denen bei ihrem Zulassungsantrag bekannt. Da ist kein Raum für eine Beteiligung an den Rundfunkgebühren.

Ach auf Deine Antwort bezüglich Radiosender bin ich gespannt. Mit den Fernsehaspekten will ich in diesem Thread zurückhaltung üben. danke Dir auf jeden Fall für Deine Mühe!

"un no ebbes":
Wie umgehen mit den Werbeplattformen Youtube & Co. Laut mir glaubwürdigen Angaben wird deren Programm mittlerweile zu einem hohen Prozentsatz im Hintergrund gehört, nicht gesehen.
Zugleich wird nach den Angaben der Kabelanschluss immer wichtiger im Hinblick auf die Nutzung von Smartphones & Co. Ein Bedeutungsverlust der traditionellen Medien und zugleich das Kabel wirtschaftlich eine Art Koppelprodukt für neue Dienste inc. Telefonie.

... und nachher geht es in Kino

EGP


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BeitragVerfasst: Do 14. Feb 2019, 19:52 
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EGP hat geschrieben:
[..]
Und: Der Ausbau der Kabelnetze liegt zweifellos im öffentlichen Interesse. Aber wenn ein Unternehmen in einem derart wichtigen Bereich (Art. 5 GG) Empfangsvorgaben macht, so ist das unzulässig, der Laden wird dicht gemacht wegen Unzuverlässigkeit des Betreibers. Unitymedia schwebt da über nicht vorhandener Eisfläche.
Und: Die Kabelnetzbetreiber nutzen öffentliche Resourcen. Da ist es mindestens angemessen, wenn die ansonsten nicht mögliche Grundversorgung in ihre Kalkulation eingerechnet werden muss. Das war denen bei ihrem Zulassungsantrag bekannt. Da ist kein Raum für eine Beteiligung an den Rundfunkgebühren.
[..]
... Unitymedia ist ein Unternehmen, das den Programmverstalter eine Verbreitung deren Programme anbietet und dafür Entgelte verlangt. Die gleichen Dienstleistungen gibt es beispielsweise bei Astra, Media Broadcast und Uplink. Deutschlandradio nimmt von allen genannten Unternehmen Dienstleistungen in Anspruch und zahlt dafür entsprechende Entgelte. Bei diesen Unternehmen handelt es sich wie bei Unitymedia um privatrechtliche, gewinnorientierte Unternehmen.

Wenn Deutschlandradio nicht mehr bereit wäre, an Astra Entgelte zu zahlen, würde die Satverbreitung beendet.
Wenn Deutschlandradio nicht mehr bereit wäre, an Media Broadcast Entgelte zu zahlen, würde die DAB+-Verbreitung beendet.
Wenn Deutschlandradio nicht mehr bereit wäre, an Uplink Entgelte zu zahlen, würde die terrestrische UKW-Verbreitung beendet.
Deutschlandradio ist nicht mehr bereit an Unitymedia Entgelte zu zahlen, daraufhin wurde die Verbreitung im Unitymedia-Netz beendet.

Warum dürfen Astra, Media Broadcast und Uplink "Empfangsvorgaben" machen und Unitymedia nicht?

Deutschlandradio hat einen Versorgungsauftrag und darf dabei geeignete Verbreitungswege frei wählen, auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Deutschlandradio muss dabei auch nicht lückenlos in Deutschland empfangbar sein. Aufgrund ihres Versorgungsauftrages muß Deutschlandradio auf den Verbreitungswegen vertreten sein, die von einem großen Teil der Haushalte genutzt werden. Bei Hörfunk ist das primär die Terrestrik (UKW und DAB+). Alleine schon dieser Verbreitungsweg würde ausreichen, um dem Versorgungsauftrag gerecht zu werden.

Haushalte, die die Deutschlandradio-Programme bisher via Unitymedia-Kabel nutzten, können die Programme via dab+, UKW, DVB-S, als Onlinestream oder über die DLF-Audiothek-App empfangen. Darauf weist Deutschlandradio hin -> Wichtige Informationen zum Empfang

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BeitragVerfasst: Do 14. Feb 2019, 20:14 
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Sicherlich kann ich die DLF Programme weiterhin hören, über das Küchenradio und das Autoradio. Und wenn ich an der Audioanlage im Wohnzimmer den Kabelanschluss gegen eine Zimmerantenne tausche auch dort.
Aber ganz ehrlich Mischobo, es ist doch nicht Sinn und Zweck des Kabelanschlusses zum terrestrischen Empfang zurück zu kehren, wie damals in der Studentenbude mit Kofferradio und Zimmerantenne am Schwarz/Weiß Fernseher.


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BeitragVerfasst: Do 14. Feb 2019, 22:11 
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... warum fragst du da mich und nicht Deutschlandradio?
Deutschlandradio hat wie jeder andere Programmanbieter die Möglichkeit, ihre Programme im Unitymedia-Netz zu verbreiten. Wenn Deutschlandfunk, aus welchen Gründen auch immer, das nicht möchte, dann ist das halt so ...

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BeitragVerfasst: Fr 15. Feb 2019, 01:44 
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Ja Berry, die seitens der Fa. Unitymedia von Deutschlandfunk-Radiosendungen uns angetragene "Lösung", den Radio vom Unitymediaanschluß zu trennen oder einen kostenpflichtigen Internetanschluß bei ihnen zu buchen extra für den Deutschlandfunk, ist eine absurde Zumutung des Dienstleisters gegenüber seinen Kunden.
Übrigens: Mit Zimmerantenne am UKW-Tuner kann ich bei uns Deutschlandradio Kultur nicht empfangen. Die bislang vorhandene Möglichkeit über Set-Top-Boxen, deren Audio-Ausgang an die Stereoanlage angeschlossen ist, die digitalen Sendekanäle zu nutzen, wurde ebenfalls gekappt.

Nette Argumentation mischobo!
Aber wie Du richtig schreibst, ist der Deutschlandfunk ein öR Sender mit klar definiertem Auftrag. Er bietet pflichtgemäß sein Signal Unitymedia an und investiert sehr viel in die Verbreitung außerhalb der Kabelnetze. Auftrag erfüllt.
Deutschlandfunk ist also kein kommerzieller Sender, der im Interesse seiner Werbekundschaft und der daraus resultierenden erhöhten Einnahmen bei größerer Hörerzahl ein wirtschaftliches Eigeninteresse hat.
Daher auch die Drittelung im Rundfunkstaatsvertrag. Und genau zum ersten Drittel (und da auch nur für den Fall eines Fernsehsenders mit relevanten Werbeeinnahmen) sind die genannten BGH-Entscheidungen gefallen. Wie Du dazu kommst, eine einheitliche Regelung aus den Urteilen und dem Staatsvertrag gleichmäßig für sämtliche (so zumindest habe ich Dich verstanden) Radiosender abzuleiten, wird mir nicht klar.

Zudem übersiehst Du den direkt aus Art. 5 GG abgeleiteten Anspruch auf Gewährleistung der freien Informationsmöglichkeit für uns HörerInnen, BürgerInnen. Nur bei Gewährleistung dieser freien Möglichkeit zur Information ist privater Rundfunk überhaupt zulässig (Rundfunkurteil 4 als pauschales Stichwort).
Das ist kein Recht, welches wir als Hörer stillschweigend an den Deutschlandfunk abtreten. Vielmehr ist es ein derart fundamentales Recht, dass wir dieses gegenüber der staatlichen Verwaltung einfordern können.
Die Must-carry-Regeln sind nur scheinbar im Interesse der öR-Sender. Da es öR Sender sind, ist es ein Bürgerrecht, gesetzeskonform versorgt zu werden.
Zumindest die die BRD und Europa betreffende Informationslücke ist durch keinen alternativen Informationssender abgedeckt.

Anmerkung außerhalb von "Rechtsstreit mit dem Deutschlanffunk":
In meiner persönlichen Bewertung liegt bei etlichen Kunden ohnehin ein Verstoß gegen die Bestimmung im Rundfunkstaatsvertrag vor:
§ 52c Technische Zugangsfreiheit: (1) Anbieter von Plattformen, die Rundfunk ... verbreiten, haben zu gewährleisten, dass die eingesetzte Technik ein vielfältiges Angebot ermöglicht. ...bei der Verbreitung ihrer Angebote unbillig behindert oder gegenüber gleichartigen Anbietern ohne sachlich gerechtfertigten Grund unterschiedlich behandelt werden.

Wenn seitens der Sender beim Kunden Geräte hingestellt werden, die auch freie Sendungen nur verschlüsselt aufzeichnen und bei Dienstleisterwechsel verloren sind, ist das für mich eine beabsichtigte techn. Behinderung der Kunden. Wenn für Kunden die Nutzung beliebiger freier Set-Top-Boxen zum Empfang von Rundfunk oder Fernsehen behindert oder unmöglich gemacht wird, ebenso.

... und jetzt nach 2 Kinofilmen "in die Federn"

EGP


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BeitragVerfasst: Fr 15. Feb 2019, 10:03 
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@EGP
... würde denn ein Verzicht auf Einspeiseentgelte seitens der großen Kabelanbieter mit GG Art 5 überhaupt vereinbar sein? Die Kabelverbreitung wäre dann für die Programmveranstalter gratis und wäre damit noch deutlich günstiger als eine Internetverbreitung.
Wenn man mit einer Gratis-Kabelverbreitung in etwa die gleiche Anzahl von Haushalte erreichen kann, warum sollten, vor allem kleinere, Programmveranstalter dann noch Millionenbeträge für die Satverbreitung zahlen wollen um die andere Hälfte der Haushalte noch erreichen zu können.
Das wird dann letztendlich Auswirkungen auf die Meinungsvielfalt haben, da via Sat dann primär nur noch die ÖR und großen Sendergruppen vertreten wären, was die Meinungsvielfalt auf diesem Verbreitungsweg reduzieren würde. Letztendlich würde der Verbreitungsweg Sat etwas an Bedeutung verlieren.

Meinungsvielfalt; das ist auch das Argument, warum in Bayern eine analoge Kabelverbreitung seit 1.1.2019 unzulässig ist.

Ein Verzicht der Einspeiseentgelte dürfte es auch bei FtA-Programme zu einer Entwicklung kommen, wie es sie bei Pay-TV-Programmen gibt. Die Auswahl an Pay-TV-Programme ist im Kabel in den letzten Jahren deutlich gewachsen, während sie bei der Satverbreitung rückläufig ist.

Die Frage ist auch, wie Astra auf einen Verzicht der Einspeiseentgelte seitens der großen Kabelanbieter reagieren würde. Immerhin bieten sie, wenn auch auf unterschiedlichen Verbreitungswegen, die gleichen Dienstleistungen an. Hier gäbe es dann eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten von Astra ...
EGP hat geschrieben:
[..]
Nette Argumentation mischobo!
Aber wie Du richtig schreibst, ist der Deutschlandfunk ein öR Sender mit klar definiertem Auftrag. Er bietet pflichtgemäß sein Signal Unitymedia an und investiert sehr viel in die Verbreitung außerhalb der Kabelnetze. Auftrag erfüllt.
[..]
... du hast es erfasst. Deutschlandradio hat seinen Auftrag erfüllt. Warum dann also noch diese Diskussion?

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BeitragVerfasst: Fr 15. Feb 2019, 13:03 
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mischobo hat geschrieben:
Deutschlandradio hat seinen Auftrag erfüllt. Warum dann also noch diese Diskussion?

Weil die Situation für die Verbraucher und Endkunden unbefriedigend ist. Heute trifft es die DLF Programme, morgen kann es jeden anderen Must Carry Sender treffen, wenn es zum Streit um Einspeisegeld kommt. Der Verbraucher steht hilflos daneben, obwohl er davon betroffen ist. Ob Sender oder Unitymedia die Schuld haben, ist doch für die Verbraucher sekundär.


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BeitragVerfasst: Fr 15. Feb 2019, 16:56 
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Berry hat geschrieben:
Weil die Situation für die Verbraucher und Endkunden unbefriedigend ist. Heute trifft es die DLF Programme, morgen kann es jeden anderen Must Carry Sender treffen, wenn es zum Streit um Einspeisegeld kommt. Der Verbraucher steht hilflos daneben, obwohl er davon betroffen ist. Ob Sender oder Unitymedia die Schuld haben, ist doch für die Verbraucher sekundär.

Na und? Wenn dein Chef morgen zu dir kommt und dir sagt, das er dir in 6 Monaten keinen Lohn/kein Gehalt mehr zahlt, aber du darfst selbstverständlich weiterhin arbeiten - machst du das dann auch? Nichts anderes ist die Kündigung des Einspeisevertrags vom DRadio bei UM. Wir wollen nicht mehr für die Verbreitung zahlen, aber ihr dürft selbstverständlich unser Signal weiterhin verbreiten. Das würde niemand mit klarem Menschenverstand auch nur in Betracht ziehen, zumal es einen Rattenschwanz hinterherziehen würde, weil dann nämlich Klagen anderer Sender folgen würden und so UM recht schnell am Ende wäre.

Übrigens läuft es bei Streiks auch auf dem Rücken der Verbraucher, das Prinzip ist das gleiche. Die Angestellten wollen mehr Geld, mehr Freizeit oder beides. Und der Verbraucher steht auch dort hilflos daneben, wenn Busse und Bahnen nicht mehr fahren, Krankenhäuser quasi nur noch den Notbetrieb aufrechterhalten können usw.

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BeitragVerfasst: Fr 15. Feb 2019, 17:44 
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Torsten1973 hat geschrieben:
Na und? Wenn dein Chef morgen zu dir kommt und dir sagt, das er dir in 6 Monaten keinen Lohn/kein Gehalt mehr zahlt, aber du darfst selbstverständlich weiterhin arbeiten - machst du das dann auch?

So einfach ist das nicht, Torsten. Der Bürger hat ein Recht auf Grundversorgung mit Programmen. Und ein Kabelnetzbetreiber mit Monopol muss meiner Meinung nach diese Grundversorgung sicher stellen.


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