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BeitragVerfasst: Fr 8. Mai 2015, 06:08 
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Dragon hat geschrieben:
HausHelene hat geschrieben:
Übrigens zurück zum Thema: In diesem Vertrag ist nirgends die Verbreitung von HD-Programmen erwähnt.

Um die geht es bei den Klagen von UM auch nicht sondern um die von den ÖR aufgekündigten Einspeiseverträge. Trotzdem hätte ein Urteil oder Vergleich natürlich Einfluss auf weitere Verhandlungen insbesondere über die HD-Sender.


Die Verträge sind gekündigt. Die ÖR müssen mit UM kein neuen Vertrag abschließen.
Die Must Carry Sender stehen über ein Einspeisvertrag. Diese muss UM einspeisen.

Das sind Analoge 7 Fernsehsender und Analoge 5 Radio Programme der ÖR.
Da stehen die Chancen gar nicht mal so schlecht das UM ein paar Euros von den ÖR verlangen dürfen.

Bei den Digitalen Sender da muss UM und die ÖR miteinander Verhandeln.
Ohne die Sender können die gleich ihr Kabelnetz dicht machen. Diese Sender sind einfach viel zu beliebt.

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BeitragVerfasst: Fr 8. Mai 2015, 06:46 
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Da hast Du eine gravierende Fehlinformation. Klassik Radio war damals im Baden-Württemberg Must Carry und Kabel BW hat ihn seiner Zeit raus geschmissen, da man nicht mehr bezahlen wollte.
Ich fragte bei der Landesanstalt für Kommunikation (LfK) an und der damalige Pressesprecher sagte mir "Ein Must Carry Status ist kein Ersatz für einen Einspeisevertrag. Dieser Status sagt nur, dass der Provider das Signal einspeisen muss WENN EIN GÜLTIGER VERTRAG ZU STANDE KOMMT.

Must Carry schützt vor Ausspeisung nicht.

Aber mal abgesehen davon - macht euch doch nicht so nen Kopf, habe doch gesagt, dass was kommen sollte bis Juli, also erst mal abwarten.


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BeitragVerfasst: Fr 8. Mai 2015, 08:52 
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@Chris
" Dieser Status sagt nur, dass der Provider das Signal einspeisen muss WENN EIN GÜLTIGER VERTRAG ZU STANDE KOMMT."

Dieser Satz Ergibt schon vom logischen kein Sinn. Wenn ein Vertrag zustande kommt dann Speise ich den Sender Automatisch ein sonst schließe ich doch kein Vertrag ab.

Wenn der Vertrag existiert bedarf es keine Must Carry Regelung da der Vertrag die Einspeisung Regelt.
Must Carry muss was anderes sein.

Im Moment ist es Spielball der Gerichte geworden.

Ich soll mir keine Gedanken machen.
Ich Bezahle 160€ im Jahr für die TV Transport Dienstleitung.
Mit Internet, Telefon, PayTV sind es sogar über 800€.

Ich mach mir Gedanken darum.
Ich schaue mir ganz genau was die so machen.
Schließlich geht es um viel Geld.

Die ÖR HD Sender nicht einzuspeisen ist voll Uncool von Unitymedia.

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BeitragVerfasst: Fr 8. Mai 2015, 09:00 
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Du, das ist eine offizielle Quelle die nicht anzuzweifeln ist. Eine Einspeisung setzt auch bei Must Carry einen gültigen Einspeisevertrag voraus.
Must Carry sagt nur, dass man den Sender nicht aus Platzgründen oder sonst was einweisen darf. Basis ist immer der gültige Einspeisevertrag.


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BeitragVerfasst: Fr 8. Mai 2015, 09:55 
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Chris hat geschrieben:
Du, das ist eine offizielle Quelle die nicht anzuzweifeln ist. Eine Einspeisung setzt auch bei Must Carry einen gültigen Einspeisevertrag voraus.
Must Carry sagt nur, dass man den Sender nicht aus Platzgründen oder sonst was einweisen darf. Basis ist immer der gültige Einspeisevertrag.


Stand auch so im Urteil des BVerwG.
Must Carry ja, aber nur bei einem gültigen Vertrag.


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BeitragVerfasst: Fr 8. Mai 2015, 15:03 
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Chris hat geschrieben:
Du, das ist eine offizielle Quelle die nicht anzuzweifeln ist. Eine Einspeisung setzt auch bei Must Carry einen gültigen Einspeisevertrag voraus.
Must Carry sagt nur, dass man den Sender nicht aus Platzgründen oder sonst was einweisen darf. Basis ist immer der gültige Einspeisevertrag.


Hab auch eine Quelle.
UM gegen den WDR Verwaltungsgericht Köln.
Gerade mal 8 Tage alt.

http://www.vg-koeln.nrw.de/presse/press ... /index.php

Zusammengefasst:

Der WDR muss kein Vertag mit UM schließen.
Der WDR muss kein Geld zahlen
UM muss den Must Carry Sender trotzdem im Must Carry Gebiet verbreiten.

Das alles ist Spielball der Gerichte geworden. Die Bandbreite der Interpretation der Gesetze ist wohl sehr groß.
Berufung kann Eingelegt werden und dies ist auch sehr wahrscheinlich.

Hamburg hat UM recht gegeben das die im Fall gegen den NDR Anrecht auf Geld haben.

Im Fall gegen das ZDF da hat das Bundesverwaltungsgericht einfach locker beide Urteile Komplett aufgehoben.
Das kann auch passieren.

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BeitragVerfasst: Fr 8. Mai 2015, 16:26 
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In München wurde Heute auch Recht gesprochen:

https://www.infosat.de/entertainment/kl ... abgewiesen


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BeitragVerfasst: Fr 8. Mai 2015, 16:45 
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Wäre schön wenn sich die Gerichte mal einig wären.

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BeitragVerfasst: Sa 9. Mai 2015, 10:28 
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tonino85 hat geschrieben:
Wäre schön wenn sich die Gerichte mal einig wären.


Einig sind sich die Gerichte im Grunde schon.
Kein Gericht werden die ÖR dazu verpflichten das die ein Einspeisvertrag mit UM abschließen müssen.

Halt die frage wie geht man mit Must Carry Sender um.
Muss UM die Sender einspeisen? Ja oder Nein.

Wenn Ja müssen die ÖR dafür Bezahlen? Ja, Nein.

Ich persönlich bin für eine Zwangseinspeisung.
Diese Sender dürfen nicht zum Politischen Spielball der anwesenden oder Zukünftigen Parteien werden.

Die ÖR sind von der Berichterstattung her wahrscheinlich am Neutralsten von allen Sendern.

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BeitragVerfasst: Di 16. Jun 2015, 07:07 
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Heute ist der große Showdown vor Gericht. Wie ihr ja schon wisst, hat Unitymedia so oder so etwas in der Mache um die HD Programmanzahl der ÖR etwas schöner zu gestalten, aber dennoch bin ich gespannt was heute für ein Urteil fällt und welche Auswirkungen dies haben wird.


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BeitragVerfasst: Di 16. Jun 2015, 10:10 
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BeitragVerfasst: Di 16. Jun 2015, 10:11 
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Chris hat geschrieben:
Heute ist der große Showdown vor Gericht. Wie ihr ja schon wisst, hat Unitymedia so oder so etwas in der Mache um die HD Programmanzahl der ÖR etwas schöner zu gestalten, aber dennoch bin ich gespannt was heute für ein Urteil fällt und welche Auswirkungen dies haben wird.


Erst mal keine Auswirkungen. Der BGH hat die Urteile der Vorinstanzen aufgehoben. Die OLG müssen jetzt entscheiden, ob ARD und ZDF sich abgesprochen haben, dann wären die Kündigungen nichtig. Bei ordnungsgemäßer Kündigung sollen sie entscheiden, unter welchen Bedingung die ÖR eingespeist werden müssen (gegen Entgelt oder nicht).

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... s=0&anz=97


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BeitragVerfasst: Di 16. Jun 2015, 10:12 
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Zitat:
Der Bundesgerichtshof hat die Urteile der Vorinstanzen jeweils aufgehoben und die Sache zu neuer Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Der Bundesgerichtshof hat in beiden Fällen entschieden, dass der Klägerin kein Anspruch auf Fortsetzung des Einspeisevertrages oder auf Neuabschluss eines solchen Vertrages zu unveränderten Bedingungen zusteht.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... s=0&anz=97


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BeitragVerfasst: Di 16. Jun 2015, 10:22 
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Also weiter warten. Heisse Luft für nix.

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BeitragVerfasst: Di 16. Jun 2015, 14:44 
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Der BGH hat doch ein klares Statement dazu abgegeben bezüglich Einspeisgebühren bei Must Carry Sender.
Die haben es an die Vorinstanz zurück verwiesen weil die selber keine Urteile fällen.

Es geht nur noch darum ob die Kündigung rechtswidrig ist aufgrund von Illegalen Marktabsprachen.
Wie hoch die die Wahrscheinlichkeit das 9 Rundfunkanstalten die nichts miteinander zu tun haben zur selben Zeit ihre Verträge kündigen.

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