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BeitragVerfasst: Mo 15. Jul 2013, 10:40 
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Kabelspezialist
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Registriert: Fr 2. Nov 2012, 13:28
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... die Marktöffnung zum Strommarkt hat aber auch zur Folge, dass diverse Wohnungsgesellschaften ihre eigenen Energieversorger gegründet haben, der dann die einzelnen Wohneinheiten versorgt. Der Strom wird über einen zentralen Übergabepunkt für die ganze Siedlung bezogen. Das Leitungsnetz inkl. Zähler innerhalb einer Siedlung gehört dem Energieversorger. Da dieser i.d.R. über keine beträchtliche Marktmacht verfügt, muß er sein Stromnetz auch nicht Dritten zugänglich machen.
Daraus ergibt sich dann die gleiche Situation wie beim Kabelfernsehen.
Ich persönlich kann weder Strom-, Gas- oder Kabel-TV-Anbieter frei wählen, denn die Versorgung läuft über den Vermieter.
Lt. Bundesnetzagntur können derzeit 20% der deutschen Haushalte ihren Stromanbieter nicht frei wählen, weil sie von Energieversorgern versorgt werden, die über keine beträchtliche Marktmacht verfügen.

Strom-, Telefon- und Kabelnetze sind zudem grundverschieden. Bei Strom wird weiterhin der Strom des Regionalanbieters geliefert. Bei Verträgen mit alternativen Stromanbieter verpflichtet sich dieser, den Strom, den der Verbraucher verbraucht hat, dem regionalen Stromanbieter zu liefern. Durch den grundsätzlich vorhandenen Stromzähler sind die Haushalte eindeutig adressierbar.
Beim Telefonetz hat jeder Haushalt ein exklusives Adernpaar, über das individuelle Leistungen erbracht werden können. Auch hier ist von Natur aus die Adressierbarkeit gegeben.

Und bei Kabel ? Hier erhalten eine Vielzahl von Haushalten das gleiche Frequenzspektrum und die gleichen Inhalte. Die einzelnen Haushalte sind grundsätzlich nicht adressierbar. Die Adressierbarkeit ist aber wichtig, um erbrachte Leistungen mit den Haushalten abrechnen zu können. Man müsste also erstmal die Adressierbarkeit der einzelnen Haushalte sicherstellen, womit wir dann wieder bei der Grundverschlüsselung, dann aber auch inkl. den Angeboten der ÖR, wären.
Aber im Kabel gibt es reichlich Drittanbieter. Infrastrukturbedingt leiten diese allerdings nur das komplette Signal des regionalen Anbieters durch. Um eigene Angebote anbieten zu können, könnten die Drittanbieter auch Kapazitäten bei dem regionalen Anbieter buchen. Allerdings wäre das aufgrund der Anzahl der von den einzelnen Drittanbieter versorgten Haushalte absolut unwirtschaftlich.
Aber es gibt auch alternative Kabelanbieter, die unabhängig von der Infrastruktur der regionalen Kabelanbieter agieren. Hier wäre es technsich kein Problem, einen weiteren Kabelanschluss zu installieren.

Bei einer Sternverteilung könnten man einfach durch Umstecken von dem einen auf den anderen Kabelanbieter wechseln.
Allerdings müsste der Hauseigentümer mit allen Kabelanbietern Verträge abschliessen. Das Problem ist allerdings, dass alternative Kabelanbieter auf langfristigen Exklusivvertrag bestehen, was dann nur den Kabelanschluss durch den einen Kabelanbieter erlaubt.
Bei Unitymedia Kabel BW gibt es solche Exklusivverträge nicht mehr, denn der Verzicht auf Exklusivklauseln war ein Zugeständnis an das Kartellamt im Rahmen der Übernahme von Kabel BW.
In der Praxis macht es natürlich wenig Sinn, wenn nur ein einziger Kabelanbieter auf Exklusivklauseln verzichtet und alle anderen unverändert auf Exklusivverträge bestehen.

Bei 'nem Freund hatte die Hauseigentümergemeinschaft den Wechsel zu Netcologne beschlossen. Der alte Unitymedia-HüP wurde nicht zurückgebaut. Theoretisch wäre hier für die einzelnen Eigentümer die Wahl des Anbieters möglich. Praktisch verhindern das aber Exklusivklauseln im Vertrag mit Netcologne.

Es gibt aber bereits einen Wettbewerb auf dem Kabelmarkt, nur das Endverbraucher an diesem Wettbewerb nicht teilnehmen. Die Wohnungswirtschaft hat dagegen ein große Auswahl an Kabelanbieter. Je mher Haushalte versorgt werden. Je größer die Anzahl der zu versorgenden Haushalte, desto größer ist die Auswahl an Kabelanbieter ...

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BeitragVerfasst: Di 27. Aug 2013, 15:27 
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In Baden-Württemberg gehen sie plötzlich andere Wege. Heute haben einige Mieter der Annington (darunter auch ich) in Baden-Württemberg ein Schreiben erhalten, wonach irritierter Weise uns mitgeteilt wurde, das ab dem 01.01.2014 der neue Kabelnetzbetreiber Unitymedia heissen wird.

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BeitragVerfasst: Di 27. Aug 2013, 16:20 
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Marcus hat geschrieben:
In Baden-Württemberg gehen sie plötzlich andere Wege. Heute haben einige Mieter der Annington (darunter auch ich) in Baden-Württemberg ein Schreiben erhalten, wonach irritierter Weise uns mitgeteilt wurde, das ab dem 01.01.2014 der neue Kabelnetzbetreiber Unitymedia heissen wird.


Marcus,wäre nett,wenn Du das Schreiben einscannen würdest,
und-unter Schwärzung der personalisierten Daten,versteht sich-
hier einstellen könntest.
Danke.


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BeitragVerfasst: Di 27. Aug 2013, 17:51 
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Pollux hat geschrieben:
Marcus hat geschrieben:
In Baden-Württemberg gehen sie plötzlich andere Wege. Heute haben einige Mieter der Annington (darunter auch ich) in Baden-Württemberg ein Schreiben erhalten, wonach irritierter Weise uns mitgeteilt wurde, das ab dem 01.01.2014 der neue Kabelnetzbetreiber Unitymedia heissen wird.


Marcus,wäre nett,wenn Du das Schreiben einscannen würdest,
und-unter Schwärzung der personalisierten Daten,versteht sich-
hier einstellen könntest.
Danke.


Das wäre sehr interessant, oder wird nur mitgeteilt, dass sich der NAME des KNB geändert hat?

-NoGi


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BeitragVerfasst: Di 27. Aug 2013, 18:46 
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Kann ich erst machen wenn ich die Möglichkeit zum Einscannen habe.

In dem Schreiben wird hingewiesen das ab dem 01.01.2014 mein Wohngebäude mit einer neuen Multimedia-Kabeldosse ausgestattet wird und durch eine moderne Breitbandkabelverteilanlage der Unitymedia versorgt wird. Mein künftiger Ansprechpartner für Internet, Kabel und Telefon soll dann Unitymedia sein.

Da ich dachte zunächst es sei ein Fehler. Der Kundenservice der Annington teilte mir mit das solche Änderungen frühzeitig informiert werden müssen.

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