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Wut über Verhalten von KabelBW-kundenunfreundliche Firma
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Autor:  kündigung [ Mi 29. Jun 2011, 15:05 ]
Betreff des Beitrags:  Wut über Verhalten von KabelBW-kundenunfreundliche Firma

Ich habe meinen Anschluß wegen umzug kündigen müssen. Warte seit fast 3 Monaten auf Abwicklung der Kündigung und Rückzahlung meines Guthabens. Telefonisch wird nicht geholfen,
unzumutbare Behinderung durch immer neue Ausreden, verschlampen meine Unterlagen und beantworten weder Fax noch mail. :13:
Bei einer solchen Firma würde ich nie, nie wieder einen verrtrag abschließen!!!.
Werde mir jetzt wohl einen Anwalt nehmen müssen, um mein Geld zurcüzubekommen.

Autor:  Dragon [ Mi 29. Jun 2011, 15:45 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Wut über Verhalten von KabelBW-kundenunfreundliche Firma

Was für ein Guthaben? :10:

Autor:  kündigung [ Mi 29. Jun 2011, 16:06 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Wut über Verhalten von KabelBW-kundenunfreundliche Firma

Das Guthaben des Kabelanschlußes. 1 Jahr im Vorraus bezahlt ubd erst 3 Monate verbraucht bis zur kündigung und rücksendung der anschlußbox. also rund 130 eur guthaben, das die nicht zurükzahlen und das seit fast 3 monaten. Bezahleb die davon die Boni der Manager? oder sind die pleite weil man in den medien hört, die würden verkauft?

Autor:  kündigung [ Mi 29. Jun 2011, 18:32 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Wut über Verhalten von KabelBW-kundenunfreundliche Firma

bin mieter, vertrag war telefon mit kabelanschluß für FS. lief NICHT über Hauseigentümer

Autor:  Hemapri [ Do 30. Jun 2011, 01:27 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Wut über Verhalten von KabelBW-kundenunfreundliche Firma

hajodele hat geschrieben:
ich kenne nur eine Sorte Kosten, die (evtl. optional) jährlich fällig werden:
Kabelanschluss selbst.
Dieser läuft beim Hauseigentümer auf und er rechnet das über die Nebenkosten ab.


Das hat nichts mit Hauseigentümer, Mieter oder sonstwen zu tun. Nicht jeder Vermieter oder Hausverwalter schließt einen Sammelanschluss ab. Wenn das nicht der Fall ist, muss der Kunde einen Einzelnutzervertrag abschließen und hier kann er die Zahlungsart wählen, also z.B. jährlich oder monatlich im Voraus.
Bei einem Umzug muss erst geklärt werden, ob am künftigen Wohnsitz der Vertrag weiterlaufen kann, oder ob eine außerordentliche Vertragsauflösung möglich ist. Bis das entschieden ist, vergehen meist 1-2 Monate und die Rückzahlung erfolgt mit der übernächsten Abrechnungsperiode. da kommen schnell mal mehrere Monate zusammen und das ist nichts außergewöhnliches.

MfG

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