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Mahnverfahren trotz Kündigung
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Autor:  phoenix7 [ Do 5. Mär 2015, 15:20 ]
Betreff des Beitrags:  Mahnverfahren trotz Kündigung

Ende Januar kündigte ich meinen Kabelanschluß fristgerecht zum 28.02.15. Die Kündigung wurde auch bestätigt. Deshalb habe ich die Einzugsermächtigung aufgehoben. Von Unitymedia bekam ich eine Zahlungsaufforderung zur Begleichung des Halbjahresbeitrags. Als ich dem Supportmitarbeiter am Telefon mitteilte, dass ich gekündigt hätte und man mir eine Abschlußrechnung für Jan. u. Febr. schicken solle, sagte man mir, dass ich erst den Halbjahresbeitrag zahlen müsse und man mir dann die 4 Monate zurückerstatten würde. Das lehnte ich mit der Begründung ab, dass ich kein Kunde mehr sei und nicht vorab für eine Leistung zahle, die ich gar nicht mehr beziehen werde. Der Mitarbeiter meinte, dass sei aber so üblich und verwies auf die AGB´s. Als ich ihn bat, mir den entsprechenden Passus zu zeigen, konnte er das nicht, wurde unhöflich und kündigte das Mahnverfahren an. Obwohl ich meinen Standpunkt nochmal schriftlich formulierte, kam keine Reaktion. Die erste Mahnung ist mittlerweile eingetroffen. Ich halte eine solche Geschäftspraxis für unseriös. Was wäre, wenn das Unternehmen z.B. zwischenzeitlich insolvent gehen würde, dann wäre mein Geld weg.

Autor:  ENTSTRUBBLER [ Do 5. Mär 2015, 18:55 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Mahnverfahren trotz Kündigung

Da hilft nur gleich nen Anwalt einzuschalten bzw die Verbraucherzentrale in deiner Nähe.

Thomas

Autor:  maSu [ Mo 27. Apr 2015, 17:11 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Mahnverfahren trotz Kündigung

Was ist an einem Mahnverfahren so schlimm? Dem Betrag bzw. der Rechnung direkt widersprechen. Da man nur der ganzen Rechnung widersprechen kann und nicht nur einem Teil davon: Pech von UM. Sollen die eben richtige Rechnungen ausstellen. Und was soll dann bitte passieren?

Soll UM sich weinend auf den Boden schmeißen? Wenn die mit Schufa drohen sollten: 1x darauf verweisen, dass du der Rechnung widersprochen hast und kein Schufa-Eintrag möglich ist, bis der Sachverhalt geklärt ist.


http://www.vz-nrw.de/inkasso
Zitat:
Haben Sie auf die erste Zahlungsaufforderung reagiert und der Forderung zum Beispiel mit einem unserer Musterbriefe widersprochen, dann brauchen Sie sämtliche Mahnschreiben von Inkassobüros und Rechtsanwälten nicht zu beachten. Ernst nehmen müssen Sie aber den "echten", das heißt gerichtlichen Mahnbescheid. Das ist ein amtliches Formular und kommt ausschließlich per Postzustellung von einem Gericht.



Bei jeder weiteren Schufa-Drohung: Anzeigen... könnte einfach mal Nötigung sein.
http://kanzlei-lachenmann.de/drohung-mi ... olg-celle/

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