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Tarifwechselgebühr nach Ende der Mindestvertragslaufzeit?
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Seite 1 von 1

Autor:  Cujo [ Mi 27. Apr 2011, 19:19 ]
Betreff des Beitrags:  Tarifwechselgebühr nach Ende der Mindestvertragslaufzeit?

Hallo,

ich habe zur Zeit den (veralteten) Tarif Clever Kabel 6. Die Mindestvertragslaufzeit endet laut Hotline am 15.06.2011. Jetzt möchte ich gerne zum Ende der Mindestvertragslaufzeit auf den Tarif "Clever Kabel Starter" wechseln. Laut Hotline müsste ich 29,90 Euro Tarifwechselgebühr bezahlen.

Kann das wirklich sein, dass ich nach Ende der Mindestvertragslaufzeit eine Tarifwechselgebühr zahlen muss? Während der Mindestvertragslaufzeit verstehe ich das ja, aber nach Ablauf von 2 Jahren müsste KabelBw doch die Kosten drin haben. Zumal ich auch kein neues Modem brauche und auch kein Techniker zur Installation vorbeikommen muss.

Gruß

Cujo

Autor:  Cool J. [ Mi 27. Apr 2011, 20:31 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Tarifwechselgebühr nach Ende der Mindestvertragslaufzeit

ja weil es sich bei dir um eine Vertragsänderung handelt. Sonst würde sich dein Vertrag um ein weiteres Jahr verlängern.

in meinen Augen tut KabelBW nix für seine Bestandskunden. Frag mich aber nicht warum...


Was ich dir Rate ist einfach zu kündigen und einen neuen Vertrag zu machen. Am besten online abschließen und noch irgendwelche Premien sichern. Vielleicht sparst dann ja auch was. ;)

Autor:  Cujo [ Mi 27. Apr 2011, 20:44 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Tarifwechselgebühr nach Ende der Mindestvertragslaufzeit

Hmmm....dann kann es aber sein, dass ich einige Tage ohne Telefon und Internet bin, oder?

Autor:  ENTSTRUBBLER [ Mi 27. Apr 2011, 20:56 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Tarifwechselgebühr nach Ende der Mindestvertragslaufzeit

Cool J. hat geschrieben:
ja weil es sich bei dir um eine Vertragsänderung handelt. Sonst würde sich dein Vertrag um ein weiteres Jahr verlängern.

in meinen Augen tut KabelBW nix für seine Bestandskunden. Frag mich aber nicht warum...


Was ich dir Rate ist einfach zu kündigen und einen neuen Vertrag zu machen. Am besten online abschließen und noch irgendwelche Premien sichern. Vielleicht sparst dann ja auch was. ;)


Einfach kündigen geht zwar nach Ende der MVLZ aber Neukundenprämien und Aktionsangebote kann man dann erst wieder
nach einer Wartezeit von 6 Monaten nutzen

Bathman

Autor:  Cool J. [ Fr 29. Apr 2011, 15:42 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Tarifwechselgebühr nach Ende der Mindestvertragslaufzeit

Mh dann muss der Vertrag halt auf eine andere Person gemacht werden. :)

Autor:  ENTSTRUBBLER [ Fr 29. Apr 2011, 16:40 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Tarifwechselgebühr nach Ende der Mindestvertragslaufzeit

Nicht jeder hat ne Ehefrau oder Freundin auf die der Vertrag dann gemacht werden kann.

Würden die Kabel Anbieter Ihre Bestandskunden etwas besser behandeln dann wären solche
Tricks nicht nötig. Dies gilt nicht nur für KBW - da ist keiner der großen in Kummerland Deutschland besser

BATHMAN

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