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Nur Ärger mit Kabel-BW [Kündigung] https://forum.kabel-helpdesk.de/viewtopic.php?f=43&t=5027 |
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Autor: | Hitachi [ Di 10. Dez 2013, 22:39 ] |
Betreff des Beitrags: | Nur Ärger mit Kabel-BW [Kündigung] |
Hallo zusammen . Im Januar 2012 bin ich umgezogen und habe den "Kabel-BW-Umzugsservice" in Anspruch genommen. Im Rahmen meines Umzugs erklärte mir Kabel-BW schriftlich, dass ab Installationsdatum (an der neuen Anschrift) die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten neu beginnt und alle meine alten Kabel-BW-Anschlüsse deaktiviert werden. Ich bekam eine neue Kundennummer. Soweit so gut... Da ich nun zum Januar 2014 (erneut) umziehe passt es mir sehr gut, da ich dadurch meinen Vertrag genau dann beenden kann, wenn ich ausziehe. Gesagt, getan: Am 24.10 kündigte ich zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, sprich: zum Januar 2014. Als ich dann von Kabel-BW die Kündigungsbestätigung erhielt, staunte ich nicht schlecht. Kabel-BW will mich erst zum 30.09.2014 aus meinem Vertrag rauslassen. Sie beziehen sich darauf, dass ich im Oktober 2011 einen Vertrag abgeschlossen hätte, welcher eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten hatte.. Und da ich zum Oktober 2013 nicht gekündigt habe, hat sich dieser Vertrag automatisch bis zum 30.09.2014 verlängert... Wow! Dabei dachte ich, alle meine "alten" Kabel-BW-Angebote seien deaktiviert... Von dem Schreiben, welches Kabel-BW mir bei meinem Umzug im Januar 2012 geschickt hatte, dass ab Januar 2012 meine Mindestvertragslaufzeit (wegen des Umzugs) neu beginnt, wusste man nichts... Erst als ich dieses Schreiben an Kabel-BW per Email sendete, konnte man sich plötzlich wieder daran erinnern. Allerdings will man sich jetzt auf die AGBs (auch schon von 2011) beziehen, welche besagen: dass bei einem Umzug der Kabel-BW-Vertrag "fortgesetzt" wird und sich die Mindestvertragslaufzeit somit nicht verlängert. Als ich den netten Kabel-BW Mitarbeitern mitteilte, dass ich mich allerdings auf das Kabel-BW eigene Schreiben vom Januar 2012 beziehe (da ich die Vertragsverlängerung um 24 Monate akzeptierte, da ich nie Wiederspruch einlegte) erklärte man mir kurzerhand, dass die neue Mindestvertragslaufzeit "storniert" sei und ich somit noch in meinem alten Vertrag bis zum 30.09.2014 gebunden sei. Gehts noch? Die können doch nicht auf einmal ihre eigens aufdiktierte Mindestvertragslaufzeit für ungültig erklären, nur weil sie ihnen nicht mehr passt! Gelten in diesem Fall die AGBs, oder die "Vereinbarung" von Januar 2012? Danke und Gruß |
Autor: | Marcxxx [ Mi 11. Dez 2013, 19:34 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Nur Ärger mit Kabel-BW [Kündigung] |
Aus meiner sicht gilt das Schreiben. Da würde ich auch hart bleiben. Der Laden legt es im Zweifel immer zu seinen gunsten aus. Wenn du ne Rechtsschutzversicherung hast würde ich bei erneuten Versuch es gütlich zu klären nen Anwalt einschalten |
Autor: | Hitachi [ Mi 11. Dez 2013, 21:36 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Nur Ärger mit Kabel-BW [Kündigung] |
Danke Mein "Problem" ist, dass Kabel-BW mir damals einfach beide Sachen aufs Auge drückte. Mir die Vertragsverlängerung erklärte und gleichzeitig die 40€ für die Umzugspauschale kassierte. Da ich nicht hartnäckig gegen die Umzugspauschale wiedersprochen habe, legen sie mir dies jetzt als "Einverständniserklärung" aus: "...laut unseren Unterlagen haben Sie mit dem erfolgten Umzug keinen Tarifwechsel gewünscht. Somit wurden Ihrem Kundenkotno 40,00 Euro Umzugspauschale berechnet..." Damals hatte ich die Umzugspauschale bei Kabel-BW zwar reklamiert, erhielt dann von Kabel-BW aber die Antwort, dass die Umzugspauschale nur dann entfällt, wenn ich einer neuen Vertragsverlängerung zustimme. Diese Vertragsverlängerung ist zu diesem Zeitpunkt (im Schreiben vom 06.01.12) ja aber schon längst passiert. Und Tatsache ist, dass eine Willenserklärung meinerseits (über die Mitnahme meines Vertrags, bzw. dass ich keinen Tarifwechsel wünschte), sowie eine Stornierung des Schreibens von Kabel-BW zu keiner Zeit stattgefunden hat. Somit ist es verbindlich. Alles andere sind Mutmaßungen (ohne rechtliche Grundlage) von Kabel-BW, da ich mich nicht mehr gegen die Umzugspauschale "zur Wehr" setzte. Habs jetzt nochmal an Kabel-BW geschickt bzw. erklärt. Eine Rechtsschutz habe ich leider nicht... Ich bin mal gespannt Gruß |
Autor: | Hitachi [ Mo 16. Dez 2013, 14:01 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Nur Ärger mit Kabel-BW [Kündigung] |
Kabel-BW hat es eingesehen! Kündigungsbestätigung wurde auf Januar 2014 korrigiert. Allerdings muss ich noch bis März 2014 im Kabelanschluss (TV) drin bleiben. Die neue Vertragslaufzeit galt nur für CleverKabel. Aber was solls... das ist ok! Ende gut, alles gut! Gruß |
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