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BeitragVerfasst: Do 5. Jan 2012, 21:52 
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Newbee
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Hallo Forum,

vielleicht habt Ihr ein paar Tips für mich wie ich mein Prblem lösen kann:

Kurzfassung:
Ich habe selbst bei Vodafone meinen Anschluss (ISDN+DSL) gekündigt.
Vertragsende war 31.12.2011 => Anschluss Vodafone tot.
Kabel BW hat es nicht geschaft die Rufnummern vor Vertragsende zu portieren.
Jetzt sagt mir die KabelBW Hotline, dass Vodafone mir die Rufnummern jetzt nicht mehr freigibt.

Stimmt dies?
Wie ist der genaue Vorgang bei KabelBW um nachträglich die Rufnummer zu portieren? (Welches Formular, wie ausfüllen?)

=========
Falls noch jemand Lust hat die Langfassung zu lesen:

Im September bei Vodafone (ISDN + DSL) gekündigt. Kündigungsbestätigung auf 31.12.2011
Anfang Dezember Auftrag bei Kabel BW Internet 32Mbit + ISDN Telefonie mit Rufnummernübernahme.
Meine Frage: Klappt das bis Ende Dezember mit der Rufnummernübernahme? "Klar kein Problem"
Ich solle Ihm mal die Rufnummern geben ... gesagt getan er hat die Rufnummern in sein System eingetragen und konnte
die restlichen Rufnummern (MSNs) mir sagen.

Leider hab ich nicht richtig bei der Auftragserteilung hingehört. Auf jeden Fall hat Kabel BW versucht die Rufnummern von der Telekom zu übernehmen.
Ich dachte da er die restlichen MSNs gefunden hat, hat er auch den passenden Anbieter.

Nach einer weile kam dann der Techniker und hat die KabelBW Geräte installiert. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch schriftlich der Umschalttermin auf den 28.01.2012 festgesetzt. Also 28 Tage kein Anschluss.

Hotline angerufen:
Telekom hat gemeldet, dass die Rufnummern nicht existieren.

Hier ist mir dann Aufgefallen dass die Telefom der falsche Anbieter ist.
Mein Schuld und soweit auch alles OK.

Mit der Hotline zusammen den Portierungsauftrag usgefüllt.
Incl dem Haken dass KabelBW den Anschluss kündigen soll. Dies sollte ich auf jeden Fall ankreuzen obwohl ich darauf hingewiesen habe, dass ich selbst gekündigt habe und die Kündigungsbestätigung schon vorliegt.

Nach ein paar Tagen habe ich nachgefasst. Auch hier wurde die Protierung von Vodafone abgelehnt. Scheinbar auch hier die Rufnummern nicht vorhanden.
Mit der Hotline Formular nochmals abgeglichen sowohl Rufnummern als auch Adresse passen.
Die Hotline hat mich dann an Vodafone verweisen "Ich kann Ihnen hier nicht helfen, Sie müssen sich an Vodafone wenden"

Vodafone angerufen:
Die Portierungsabteilung als auch die Hotline haben mir mitgeteilt, dass von Kabel BW kein Protierungsantrag eingegangen ist.

KabelBW verstrickt sich jetzt je nach Hotline Mitarbeiter in diverse Aussagen:

"Dann sind Ihre Rufnummern jetzt weg".
" Sie müssen nichts machen wir kümmern uns darum, dass bis 28. Januar alles läuft".
"Ich werde sofort den Protierungsauftrag nochmals senden" => 10 Tage später erst ausgeführt.
"Da kann ich Ihnen auch nicht helfen. Nein eine Eskalation ist nicht möglich."

Der 31.12. verstrich ohne dass Vodafone den Anschluss voll freigeschaltet hat.
Internet 512K und Telefonieren mit einer Rufnummer von Kabel BW möglich.
Dann hatte ich einen Hotliner dran, der mir gesagt hat, dass ich ja selbst gekündigt habe muss ich das Formular anders ausfülllen.
(Keinen Haken bei "Kabel BW soll den Anschluss kündigen" und schriftlich darauf vermerken "nachträgliche Portierung")

Gesagt getan. Kabel BW 3 Tage später angerufen. Die erneute Portierung (die noch mit dem Haken bei Kündigung wurde abgelehnt)
Hotline: Sie gibt den Vorgang jetzt nochmals an die Portierungsabteilung.

Was soll ich nur tun? :13:
Die sind nicht in der Lage einen genauen Prozess darzustellen und stochern auf gut Glück auf Kosten von mir als Kunde. :12:


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BeitragVerfasst: Do 5. Jan 2012, 21:58 
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Kurzum, nur der neue Provider darf die Rufnummer zur Portierung beantragen, so bald du selbst kündigst, ist sie verloren :(


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BeitragVerfasst: Fr 6. Jan 2012, 00:55 
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Soweit ich das durchgelesen habe ist es wohl so, das eine Portierung der Rufnummer nur dann möglich ist, wenn der neue Telefonanbieter beim alten Anbieter die Kündigung vornimmt.

Kündigt der Kunde selbst, so muss der alte Anbieter die alte Rufnummer frei halten, damit ein möglich wiederkehrender Kunde seine alte Nummer wieder bekommen kann, wenn er dies dann wünscht.

Davon das eine Portierung auch nach einer Kündigung durch den Kunden selbst möglich ist, steht in dem Text nicht.

Auf jeden Fall...immer vom neuen Anbieter den alten Kündigen lassen, egal von welchem, zu welchem Anbieter. Beim Abschluß des Vertrages gleich den Portierungsauftrag stellen.
Dann ist alles in Butter.

Manuel

_________________
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BeitragVerfasst: Fr 6. Jan 2012, 09:39 
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Nutella hat geschrieben:
Soweit ich das durchgelesen habe ist es wohl so, das eine Portierung der Rufnummer nur dann möglich ist, wenn der neue Telefonanbieter beim alten Anbieter die Kündigung vornimmt.

Kündigt der Kunde selbst, so muss der alte Anbieter die alte Rufnummer frei halten, damit ein möglich wiederkehrender Kunde seine alte Nummer wieder bekommen kann, wenn er dies dann wünscht.

Davon das eine Portierung auch nach einer Kündigung durch den Kunden selbst möglich ist, steht in dem Text nicht.

Auf jeden Fall...immer vom neuen Anbieter den alten Kündigen lassen, egal von welchem, zu welchem Anbieter. Beim Abschluß des Vertrages gleich den Portierungsauftrag stellen.
Dann ist alles in Butter.

Manuel


Korrekt,
der User hajodele hat zwar auch Recht, aber in der Realität sieht das knallhart aus. Wenn der Provider nicht kündigt, sondern der User selbst hat man verloren. Hab schon zig solcher Fälle hier gehabt.


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BeitragVerfasst: Fr 6. Jan 2012, 10:55 
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Chris hat geschrieben:
Nutella hat geschrieben:
Soweit ich das durchgelesen habe ist es wohl so, das eine Portierung der Rufnummer nur dann möglich ist, wenn der neue Telefonanbieter beim alten Anbieter die Kündigung vornimmt.

Kündigt der Kunde selbst, so muss der alte Anbieter die alte Rufnummer frei halten, damit ein möglich wiederkehrender Kunde seine alte Nummer wieder bekommen kann, wenn er dies dann wünscht.

Davon das eine Portierung auch nach einer Kündigung durch den Kunden selbst möglich ist, steht in dem Text nicht.

Auf jeden Fall...immer vom neuen Anbieter den alten Kündigen lassen, egal von welchem, zu welchem Anbieter. Beim Abschluß des Vertrages gleich den Portierungsauftrag stellen.
Dann ist alles in Butter.

Manuel


Korrekt,
der User hajodele hat zwar auch Recht, aber in der Realität sieht das knallhart aus. Wenn der Provider nicht kündigt, sondern der User selbst hat man verloren. Hab schon zig solcher Fälle hier gehabt.

Da sind die Kunden wie immer die Dummen. :abgelehnt:
MfG. Stephan

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BeitragVerfasst: Sa 7. Jan 2012, 11:36 
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Chris hat geschrieben:
Kurzum, nur der neue Provider darf die Rufnummer zur Portierung beantragen, so bald du selbst kündigst, ist sie verloren :(


Wer behauptet denn eigentlich immer solch einen Unsinn. Eine Rufnummer kann bis zu 28 Tagen nach der Kündigung portiert werden. Wichtig dabei ist, dass der Portierungsauftrag vor der Deaktivierung bei bisherigen Netzanbieter durch den neuen Anbieter eingereicht und dieser auch bearbeitet wurde. Es ist vollkommen egal, ob der Kunde vorab selbst gekündigt hat oder nicht. Es geht allerdings nicht, dass eine Nummer von einem bereits gekündigten und deaktivierten Anschluss portiert werden kann.

MfG


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BeitragVerfasst: Sa 7. Jan 2012, 11:59 
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newborn hat geschrieben:
Stimmt dies?


Zumindest ist das möglich.

Zitat:
Wie ist der genaue Vorgang bei KabelBW um nachträglich die Rufnummer zu portieren? (Welches Formular, wie ausfüllen?)


Wenn der Anschluss bereits deaktiviert ist, ist eine nachträgliche Portierung nicht mehr möglich. Notfalls könnte man sich an die Bundesnetzagentur wenden.

Zitat:
Anfang Dezember Auftrag bei Kabel BW Internet 32Mbit + ISDN Telefonie mit Rufnummernübernahme.


Recht knapp. Warum erst so spät?

Zitat:
Meine Frage: Klappt das bis Ende Dezember mit der Rufnummernübernahme? "Klar kein Problem"


Es ist immer schön, wie genau die das immer im Voraus wissen, ohne die Antwort des bisherigen Anbieters zu kennen.

Zitat:
Leider hab ich nicht richtig bei der Auftragserteilung hingehört. Auf jeden Fall hat Kabel BW versucht die Rufnummern von der Telekom zu übernehmen.
Ich dachte da er die restlichen MSNs gefunden hat, hat er auch den passenden Anbieter.


Nein, der bisherige Anbieter muss vom Kunden exakt angegeben werden, sonst läuft die Portierung ins Leere. Die telefonische Eintragung hat sowieso nur informativen Wert. Wichtig ist, dass eine vom Kunden handschriftlich unterzeichneter Portierungsauftrag vorliegt, auf welchem ja angegeben wird, bei welchem Anbieter sich die Nummern derzeit befinden. Ohne einen solchen schriftlichen Aufrag geht keine Portierung und die sollte 3 Wochen vor der Abschaltung beim alten Netzanbieter vorliegen und muss vom neuen eingereicht werden.

Zitat:
Nach einer weile kam dann der Techniker und hat die KabelBW Geräte installiert. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch schriftlich der Umschalttermin auf den 28.01.2012 festgesetzt. Also 28 Tage kein Anschluss.


Warum das??? Dann gilt der 28.01. als Portierungstermin. Eine Portierung ist dann nicht mehr möglich, wenn der Anschluss schon am 31.12. abgeschaltet wurde.

Zitat:
Telekom hat gemeldet, dass die Rufnummern nicht existieren.


Da hat sie in diesem Fall recht. Was hat jetzt die Telekom damit zu tun?

Zitat:
Hier ist mir dann Aufgefallen dass die Telefom der falsche Anbieter ist.
Mein Schuld und soweit auch alles OK.


Genau das ist auch der Grund allen Übels.

Zitat:
Mit der Hotline zusammen den Portierungsauftrag usgefüllt.
Incl dem Haken dass KabelBW den Anschluss kündigen soll. Dies sollte ich auf jeden Fall ankreuzen obwohl ich darauf hingewiesen habe, dass ich selbst gekündigt habe und die Kündigungsbestätigung schon vorliegt.


Vollkommen uninteressant, solange der Auftrag durch Kabel BW rechtzeitig vor der Abschaltung beim bisherigen Netzanbieter eintrifft. Wenn da allerdings Telekom draufstand, funktioniert das nicht.

Zitat:
Die Hotline hat mich dann an Vodafone verweisen "Ich kann Ihnen hier nicht helfen, Sie müssen sich an Vodafone wenden"


Grundsätzlich richtig.

Zitat:
Vodafone angerufen:
Die Portierungsabteilung als auch die Hotline haben mir mitgeteilt, dass von Kabel BW kein Protierungsantrag eingegangen ist.


Das ist natürlich schlecht. Allerdings ist von Vodafone bekannt, dass diese Aussage immer wieder kommt, obwohl sie nicht stimmt, sogar dann, wenn die Portierung von denen ausgeführt wurde.
Wann wurde diese Aussagen getätigt? Sind die Nummer früher von der Telekom zu Vodafon portiert wurden? Wenn ja, dann muss sie Vodafone zurückportieren. Notfalls mal bei der Bundesnetzagentur nachfragen. Die sind die dafür zuständige Behörde.

MfG


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BeitragVerfasst: Fr 1. Jun 2012, 14:35 
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Newbee
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Hallo,

Ich möchte mich mal kurz hier dranhängen, da ich ein ähnliches Problem habe.
Meine Frage ist eigentlich nur, ob dieser Haken bei "Kündigung durch Neuanbieter" im Portierungsauftrag Probleme macht, wenn ich schon gekündigt habe, oder wird der dann einfach ignoriert?
Habe Horrormeldungen gegooglet, wo der Altanbieter das als erneute Kündigung und somit als Zurücknahme der ersten "eigenen" gesehen hat, womit der Vertrag um 12 Monate verlängert wurde, weil die erneute Kündigung natürlich nach Ablauf der Frist kam.
Vorlaufzeit hab ich noch genügend, mein Vertrag endet erst am 2.Juli.

-->Frage: Kann ich den Portierungsauftrag samt Haken bei "Kündigung" bedenkenlos abschicken?


Viele Grüße
meisi


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