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Abbuchung trotz bestätigter Kündigung
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Autor:  Lizard [ So 18. Dez 2011, 16:06 ]
Betreff des Beitrags:  Abbuchung trotz bestätigter Kündigung

Hallo zusammen!
Ich habe ein ärgerliches Problem.

Ich bin Anfang November umgezogen in ein Mehrparteienhaus. Die Kosten für den Kabelanschluss sind in die Nebenkosten eingerechnet. Sprich, Vertragspartner ist die Hausverwaltung.

Daher hatte ich meinen KabelBW TV-Anschluss an meiner alten Adresse gekündigt und am 14.09.2011 auch eine Kündigungsbestätigung von KabelBW erhalten."Sehr geehrter Herr ******,
wir kündigen Ihren Kabelanschluss fristgerecht zum 09.12.11
." Weiter schrieb Kabel BW: "Selbstverständlich kündigen wir Ihren Anschluss rückwirkend zum Umzugstag, wenn uns eine Ummeldebestätigung spätestens einen Monat nach Ihrem Umzug vorliegt."

Komischerweise bekam ich am 7.12.2011 eine Rechnung für Dezember. Daraufhin wies ich per E-Mail an den Kundenservice auf die Kündigungsbestätigung hin und bat von einer weiteren Abbuchung abzusehen und entzog vorsorglich die Einzugsermächtigung. Ausserdem hatte ich fristgerecht die Ummeldebescheinigung eingereicht und sollte eigentlich noch eine Erstattung für November 2011 bekommen. Ich gab KabelBW eine Frist bis zum 22.12.2011 für die Erstattung bzw. eine Antwort.

Leider wurden sämtliche Schreiben ignoriert und am 14.12.2011 der Beitrag für Dezember abgebucht.

Sollte ich bis zum 22.12.2011 nichts hören werde ich meine Bank auf diese widerrechtliche Abbuchung hinweisen und den Betrag zurückbuchen lassen.

Hat jemand dazu noch eine Idee?

Viele Grüße

Lizard

Autor:  tbd [ So 18. Dez 2011, 17:06 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Abbuchung trotz bestätigter Kündigung

Wann hast Du die eMail geschrieben und wann die Bescheinigung geschickt? Bei solch engen Zeiträumen wundert mich die Abbuchung nicht wirklich. Das wäre auch bei anderen Firmen wie KBW so zu erwarten, da vermutlich der Vorgang bei denen einfach noch nicht bearbeitet ist. (husch husch weg war die Schneck). Die werden das abarbeiten und dir die Differenz erstatten. Natürlich muß man das im Auge behalten, aber ich würde bei den überschaubaren Zeiten da jetzt auch nicht gleich überreagieren.

Autor:  Lizard [ So 18. Dez 2011, 17:51 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Abbuchung trotz bestätigter Kündigung

Kann sein,dass die sehr langsam sind. Aber das soll ja nicht zu meinem Problem werden :03:

Ich habe die Kündigungsbestätigung am 14.09. erhalten und ich finde das ist kein sehr enger Zeitraum oder ?

Ummeldebescheinigung am 20.11. verschickt. Daraufhin kam kürzlich ein Brief( an meine alte Adresse),dass ich mich wegen einer Kündigung mit meiner Hausverwaltung in Verbindung setzen soll (war aber ein privater Anschluss.Eine Hausverwaltung habe ich jetzt erst an meiner neuen Adresse :12: )
Ein wenig konfus, dieser "Kundenservice" :03:



Viele Grüße
Lizard

Autor:  tbd [ So 18. Dez 2011, 17:57 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Abbuchung trotz bestätigter Kündigung

Naja, das liest sich doch jetzt aber auch so, daß der Vorgang noch nicht abgeschlossen war (langsam & konfus sind se ja auch).
Und bis zum Abschluß laufen ja Rechnungslegung und Abbuchungen weiter. Ich persönlich empfehle ein Klärung und dann sollte auch irgendwann eine Rücküberweisung kommen, ggf. die lieber dann nochmal reklamieren. Wenn man jetzt denen ne Rückbuchung aufs Auge drückt, kommt es unweigerlich wieder zu anderen automatisieren Prozessen, die das ganze eher noch verzögern.

Autor:  Hemapri [ Sa 24. Dez 2011, 17:41 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Abbuchung trotz bestätigter Kündigung

Lizard hat geschrieben:
Komischerweise bekam ich am 7.12.2011 eine Rechnung für Dezember. Daraufhin wies ich per E-Mail an den Kundenservice auf die Kündigungsbestätigung hin und bat von einer weiteren Abbuchung abzusehen und entzog vorsorglich die Einzugsermächtigung. Ausserdem hatte ich fristgerecht die Ummeldebescheinigung eingereicht und sollte eigentlich noch eine Erstattung für November 2011 bekommen. Ich gab KabelBW eine Frist bis zum 22.12.2011 für die Erstattung bzw. eine Antwort.


Das ist vollkommen normal. Selbst bei einer Kündigung wird die monatliche Gebühr noch automatisch 1-2 Monate weiter berechnet, auf jeden Fall aber für den laufenden Monat in dem die Kündigung greift und wenn der Abrechnungstermin bereis überschritten ist, auch noch für den darauf folgenden Monat. Die zuviel gezahlten Gebühren werden aber dann in der übernächsten Rechnung, die nach dem Kündigungsmonat folgt, wieder gutgeschrieben. Hier dazwischenzuhaken, bringt gar nichts und führt maximal zu weiteren Komplikationen, wie z.B. Anschlusssperre wegen Nichtzahlen oder irgendwelche Fehlbuchungen. Erst, wenn bis zur Februarrechnung nichts korrigiert wurde, würde ich mich an Kabel BW wenden.

MfG

Autor:  Lizard [ Do 23. Feb 2012, 20:52 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Abbuchung trotz bestätigter Kündigung

Jetzt habe ich geduldig bis zum "Abschluss des Vorgangs" und bis zur Februarrechnung (welche es nie gab) gewartet und ganz überraschend habe ich keine Rückbuchung erhalten.

Ist vielleicht zu viel verlangt, dass innerhalb von 6 Monaten gebacken zu bekommen. :roll:

Autor:  Peter_Silie [ Fr 24. Feb 2012, 08:59 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Abbuchung trotz bestätigter Kündigung

Lizard,

wende dich an die Hotline. Ich weiss, kostet Geld, aber ich denke da kannst am schnellsten was erreichen.

Hemapri
Diese Art und Weise von KBW ist aber nicht in Ordnung. Sie haben somit ein zinsloses Darlehen (man stelle sich vor, dass machen die mit vielen Kunden). Da stellt sich schon die Frage, ob deren System bewusst so aufgesetzt wurde?
Andere Firmen rechnen nach der Kündigung ja auch nicht weiter ab (es sei denn, es sind noch Verbindungsgebühren entstanden, die mit der letzten Rechnung nicht berücksichtigt werden konnten). Find ich persönlich nicht gut und KBW wäre angetan, dies entsprechend zu ändern, zum Wohle der Zufriedenheit der Kunden.

Autor:  Cool J. [ Fr 2. Mär 2012, 17:52 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Abbuchung trotz bestätigter Kündigung

Peter_Silie hat geschrieben:
Lizard,

wende dich an die Hotline. Ich weiss, kostet Geld, aber ich denke da kannst am schnellsten was erreichen.

Hemapri
Diese Art und Weise von KBW ist aber nicht in Ordnung. Sie haben somit ein zinsloses Darlehen (man stelle sich vor, dass machen die mit vielen Kunden). Da stellt sich schon die Frage, ob deren System bewusst so aufgesetzt wurde?
Andere Firmen rechnen nach der Kündigung ja auch nicht weiter ab (es sei denn, es sind noch Verbindungsgebühren entstanden, die mit der letzten Rechnung nicht berücksichtigt werden konnten). Find ich persönlich nicht gut und KBW wäre angetan, dies entsprechend zu ändern, zum Wohle der Zufriedenheit der Kunden.


Das stimmt so nicht.
Bei dem großen T ist das genauso. Selbst schon passiert. Nur das man da automatisch das Geld wieder zurück gebucht bekommt beim nächsten Buchungstermin.

Autor:  Lizard [ Do 8. Mär 2012, 23:49 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Abbuchung trotz bestätigter Kündigung

Ich ruf da bestimmt nicht an.
Hab schriftlich eine letzte Frist gesetzt, welche KabelBW natürlich verstreichen liess. Seit Dezember keine Reaktion,null,nix. Nun schick ich meiner Bank die Kündigungsbestätigung und lasse das Geld zurückbuchen. Ich wette, DANN melden sie sich sehr schnell :lol:

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