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Doppelzahlung an KabelBW für TV-Kabelgebühren
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Autor:  Nicko1998 [ Mi 24. Aug 2011, 12:09 ]
Betreff des Beitrags:  Doppelzahlung an KabelBW für TV-Kabelgebühren

Am 15.07.2010 bezog ich meine neue Wohnung in einem Dreifamilienhaus in Plankstadt. Obwohl ich seit Jahrzehnten nur Telekom-Kunde war, beschloss ich, aufgrund der sehr niedrigen DSL-Geschwindigkeit (2.000) CleverKabel 25 bei KabelBW zu bestellen. Gleichzeitig werden mir seit Einzug 16,95 Euro p.M. als TV-Kabelgebühr in Rechnung gestellt.

Etwas überrascht war ich daher, als mir nun im Rahmen der Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 15.07.2010 bis 31.03.2011 von der (im gleichen Haus wohnenden) Vermieterin ebenfalls die TV-Gebühren von KabelBW in Rechnung gestellt wurden, ich also die TV-Kabelgebühr sowohl an die Vermieterin als auch an KabelBW entrichtete.

Meine Vermieterin hat mit KabelBW einen Mehrnutzervertrag abgeschlossen, welcher die zwei im betreffenden Haus z.Zt. bewohnten Wohnungen umfaßt. Jedenfalls werden ihr die Kosten für den Mehrnutzervertrag monatlich in Rechnung gestellt.

Ich wies den Kundenservice von KabelBW auf diesen Umstand nun bereits dreimal hin. Dort stellt man sich allerdings stur. Gestern ging mir ein Schreiben vom 18.08.2011 zu, in welchem mir mitgeteilt wurde, ein Mehrnutzervertrag für das betreffende Anwesen wäre nicht ersichtlich.

Aufgrund dieses Schreibens wandte sich die Hausbesitzerin an die teure 01805-"Hotline" von KabelBW. Nach endlosem kostenpflichtigen Warteschleifenaufenthalt erhielt sie die Auskunft, es wären weitere Recherchen erforderlich, und man wolle sie wieder in die Warteschleife zurückversetzen.

Damit war die Hauseigentümerin aber nicht einverstanden. Sie forderte die Servicemitarbeiterin auf, ihr die "Rechercheergebnisse" und das weitere Vorgehen mittels Rückruf mitzuteilen.

Deren Antwort "Sie wollen ja etwas von uns, und nicht wir von Ihnen" ist wohl an Unverschämtheit kaum zu überbieten.

Bin mal gespannt, wie sich die Sache nun weiterentwickelt, denn eine Antwort blieb bis jetzt gänzlich aus! *motz*

Autor:  Dragon [ Mi 24. Aug 2011, 12:24 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Doppelzahlung an KabelBW für TV-Kabelgebühren

Irgendwas ist beim Kundenservice gerade in der Mache... Nur was, das ist ja schlimmer denn je!?

Autor:  ENTSTRUBBLER [ Mi 24. Aug 2011, 15:38 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Doppelzahlung an KabelBW für TV-Kabelgebühren

Hätte eine Mitarbeiterin die für mich im Kundenservice arbeitet so einen Spruch losgelassen wäre die achkantig
rausgeflogen - über solche Art Kundenservice kann ich nur den Kopf schütteln. Vor allem wenn der Kunde ein
mehr als berechtigtes Anliegen vorbringt.

BATHMAN

Autor:  Nutella [ Mi 24. Aug 2011, 16:07 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Doppelzahlung an KabelBW für TV-Kabelgebühren

Name der Mitarbeiterin aufschreiben und einen Beschwerdebrief an die Chefetage verfassen.
Manche Mitarbeiter meinen wirklich, sie sind der Käse.

Man muss sich nicht alles gefallen lassen.

Manuel

Autor:  Hemapri [ Do 25. Aug 2011, 09:59 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Doppelzahlung an KabelBW für TV-Kabelgebühren

Nicko1998 hat geschrieben:
Meine Vermieterin hat mit KabelBW einen Mehrnutzervertrag abgeschlossen, welcher die zwei im betreffenden Haus z.Zt. bewohnten Wohnungen umfaßt. Jedenfalls werden ihr die Kosten für den Mehrnutzervertrag monatlich in Rechnung gestellt.


Drei Wohnungen und ein Sammelanschluss für nur zwei? Das könnte Probleme geben, da ein Sammelanschluss nur für alle Wohnungen eines Objektes abgeschlossen werden darf, unabhängig davon, ob sie bewohnt sind oder nicht. In eurem Fall hätten zwei Einzelanschlüsse gebucht sein müssen.

MfG

Autor:  Nicko1998 [ Do 25. Aug 2011, 16:03 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Doppelzahlung an KabelBW für TV-Kabelgebühren

Hemapri hat geschrieben:
Drei Wohnungen und ein Sammelanschluss für nur zwei? Das könnte Probleme geben, da ein Sammelanschluss nur für alle Wohnungen eines Objektes abgeschlossen werden darf, unabhängig davon, ob sie bewohnt sind oder nicht. In eurem Fall hätten zwei Einzelanschlüsse gebucht sein müssen.

Nun es ist tatsächlich so, dass es sich um ein Dreifamilienhaus handelt, die (Mini-) Dachgeschoßwohnung aber bereits seit einigen Monaten nicht bewohnt ist.

Diese Tatsache wurde lt. Vermieterin aber dem KabelBW-Vertreter bei Vertragsabschluss mitgeteilt.

Für mich ist es eigentlich gleich, an wen ich zahle - an die Vermieterin oder an KabelBW, keinesfalls jedoch an beide!

Autor:  g3n1ous [ Fr 26. Aug 2011, 15:59 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Doppelzahlung an KabelBW für TV-Kabelgebühren

Hallo,

also dass an der Hotline solche Sachen passieren ist nichts neues und passiert auch an anderen Hotlines.
Das einfachste ist, man merkt sich den Namen des Hotlineagents und macht eine schriftliche Beschwerde, solche Leute sind dann sicherlich sehr schnell weg vom Fenster. Denn wenn sowas nicht gemacht wird, bleiben die Leute weiterhin da und machen solch einen Unfug.

Was die Doppelbelastung für den Anschluss angeht, könntest du doch einfach die Zahlung verweigern bis es geklärt ist, oder das was du zuviel bezahlt hast mit einer Beschwerde zurückfordern.

Oft ist es auch so, dass die Vermieter das Geld für den Anschluss kassieren, aber nicht weiterüberweisen. Da sollte man auch im Vertrag von der Vermieterin mit KabelBW nachschauen ob alles richtig ist.

Autor:  Dragon [ Fr 26. Aug 2011, 16:49 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Doppelzahlung an KabelBW für TV-Kabelgebühren

g3n1ous hat geschrieben:
Was die Doppelbelastung für den Anschluss angeht, könntest du doch einfach die Zahlung verweigern bis es geklärt ist, oder das was du zuviel bezahlt hast mit einer Beschwerde zurückfordern.

Das macht es in den meisten Fällen nur schlimmer, weil sich die Bearbeitung des Problems mit dem Zahlungsverzug überschneidet und dann am Ende nur noch mehr Probleme entstehen.

Autor:  Nicko1998 [ Sa 27. Aug 2011, 15:09 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Doppelzahlung an KabelBW für TV-Kabelgebühren

Inzwischen konnte der Sachverhalt restlos geklärt werden (war allerdings schwere Geburt).
Mit dem Auszug des Vormieters hatte die Vermieterin wohl die Wohnung aus dem Mehrnutzervertrag herausgenommen und wusste dies aber nicht mehr (sie ist halt nicht mehr die Jüngste ;) ).

Somit werde ich die Nebenkostenabrechnung der Vermieterin um den TV-Kabel-Betrag kürzen.

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