tonino85 hat geschrieben:
Aber wegen Werbung direkt mit dem Anwalt zu drohen...ich weiss ja nicht.
Einen Rechtsanwalt beauftragen ist, meiner Meinung nach, eine zivilisierte Angelegenheit in einem Rechtsstaat. Woanders prügeln sich Menschen und hauen sich die Köpfe ein... Außerdem gehe ich davon aus, dass die wahrscheinlich sehr gut aufgestellte Rechtsabteilung des Unitymedia/KabelBW-Konzerns nur müde lächeln würde.
Inzischen hat sich der Vetriebspartner gemeldet und den Fehler eingesehen. Er hatte Schüler damit beauftragt die Prospekte zu verteilen und die offensichtlich nicht richtig eingewiesen. Den Schülern war es dann egal, ob (a) im Objekt technisch überhaupt Kabel-TV möglich ist oder nicht und (b) was der BGH zu Briefkasten-Werbung entschieden hat...