Hallo zusammen .
Im Januar 2012 bin ich umgezogen und habe den "Kabel-BW-Umzugsservice" in Anspruch genommen. Im Rahmen meines Umzugs erklärte mir Kabel-BW schriftlich, dass ab Installationsdatum (an der neuen Anschrift) die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten neu beginnt und alle meine alten Kabel-BW-Anschlüsse deaktiviert werden. Ich bekam eine neue Kundennummer. Soweit so gut...
Da ich nun zum Januar 2014 (erneut) umziehe passt es mir sehr gut, da ich dadurch meinen Vertrag genau dann beenden kann, wenn ich ausziehe.
Gesagt, getan: Am 24.10 kündigte ich zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, sprich: zum Januar 2014.
Als ich dann von Kabel-BW die Kündigungsbestätigung erhielt, staunte ich nicht schlecht. Kabel-BW will mich erst zum 30.09.2014 aus meinem Vertrag rauslassen. Sie beziehen sich darauf, dass ich im Oktober 2011 einen Vertrag abgeschlossen hätte, welcher eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten hatte.. Und da ich zum Oktober 2013 nicht gekündigt habe, hat sich dieser Vertrag automatisch bis zum 30.09.2014 verlängert...
Wow! Dabei dachte ich, alle meine "alten" Kabel-BW-Angebote seien deaktiviert...
Von dem Schreiben, welches Kabel-BW mir bei meinem Umzug im Januar 2012 geschickt hatte, dass ab Januar 2012 meine Mindestvertragslaufzeit (wegen des Umzugs) neu beginnt, wusste man nichts...
Erst als ich dieses Schreiben an Kabel-BW per Email sendete, konnte man sich plötzlich wieder daran erinnern.
Allerdings will man sich jetzt auf die AGBs (auch schon von 2011) beziehen, welche besagen: dass bei einem Umzug der Kabel-BW-Vertrag "fortgesetzt" wird und sich die Mindestvertragslaufzeit somit nicht verlängert.
Als ich den netten Kabel-BW Mitarbeitern mitteilte, dass ich mich allerdings auf das Kabel-BW eigene Schreiben vom Januar 2012 beziehe (da ich die Vertragsverlängerung um 24 Monate akzeptierte, da ich nie Wiederspruch einlegte) erklärte man mir kurzerhand, dass die neue Mindestvertragslaufzeit "storniert" sei und ich somit noch in meinem alten Vertrag bis zum 30.09.2014 gebunden sei.
Gehts noch? Die können doch nicht auf einmal ihre eigens aufdiktierte Mindestvertragslaufzeit für ungültig erklären, nur weil sie ihnen nicht mehr passt!
Gelten in diesem Fall die AGBs, oder die "Vereinbarung" von Januar 2012?
Danke und Gruß