Hemapri hat geschrieben:
Das ist doch etwas ganz anderes, als ein volles Postfach, so dass keine E-Mails mehr zugestellt werden können. Mit dem Tarifwechsel hat man auch die neuen AGB akzeptiert, dass die Rechnung online erfolgt. Mächte man das nicht, muss das gesondert beauftragt und zusätzlich bezahlt werden. Das bei Nichtbeachtung eine Mahnung kommt, ist logisch. Hier wurde vollkommen korrekt verfahren.
MfG
Das ist Quatsch!
Wenn ein Dienstleister Rechnungen per Mail veschickt, dann muss er von seiner Seite auch die technischen Voraussetzungen schaffen, daß die Mails ordnungsgemäß ausgeliefert werden. Dass der Dienstleister nichts dafür kann, wenn Postfächer von Kunden voll sind, ist klar, aber das war bei mir nicht der Fall und zwar in keinem der Fälle.
Kabel-BW nimmt dann großzugüg an, die Ursache liegt beim Kunden und verlangt a) deshalb Geld vom Kunden für die Papierrechnung und b) korrigiert auch die Zahlungsfrist nicht. Das ist mehr als frech und
in keinster Weise korrekt.
Wenn der Gläubiger selbst für die Überschreitung einer Zahlungsfrist verantwortlich ist, weil er nicht auf Einsprüche reagiert, oder eben die Rechnungen nicht rechtzeitig zustellen kann, dann darf er im Übrigen auch keine Mahnungen schreiben.
Ich nehme an, Sie arbeiten bei oder für Kabel-BW?