Betrifft jetzt Deutschland und die EU nicht, da bei uns die Vorratsdatenspeicherung gekippt wurde. In einigen anderen Ländern der Welt wird sie aber betrieben.
Bei reinem IPv4 und IPv6 kann ja die Musikindustrie u.ä. den Provider gerichtlich zur Herausgabe der Nutzerdaten zwingen. Hierzu wird die ipv4/Ipv6 + Zeitstempel übergeben
Bei DSLite haben aber viele unden eine IPv4. Der Kläger bräuchte also noch zusätzlich den Port von dem der Request kam als dritte Info. Der wird i.d.r. aber gar nicht geloggt. Zudem weiß ich auch nicht, ob internetprovider diesen Loggen. Daß hieße ja dann, daß DSLite den Nutzer so vor dem Erisxchtwerden schützt
(Außer der Webserver loggt den abgehenden Port mit). Zumindest, wenn die Verbindung per IPv4 zustande Kam, z.B. bei Webservern, die noch kein IPv6 können. Logisch, vor NSA und co. Schützt dslite natürlich nicht, die kommen ja in die Providernetze direkt und werden natürlich auch den Port mitloggen, sind ja nicht blöd, die Amis. Und wenn die Website doch IPv6 hatte, ist der DSLite kunde über die IPv6 dran.