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Erotiksender
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Autor:  dirkief1989 [ Sa 24. Mär 2012, 20:07 ]
Betreff des Beitrags:  Erotiksender

Hallo zusammen.

Ich habe ein Frage & zwar schaue ich mir gelegentlich die Erotiksender an.
Was ja eigentlich nicht schlimm ist.

Jetzt habe ich dummerweise nicht daran gedacht davor die Rollade runter zu lassen.

( Wir wohnen im Erdgeschoss mit dem Fenster zur Straße)

Heute hat angeblich sich ein Nachbar darüber beschwert das dem seine & andere Kinder das sehen können, wenn diese auf der Straße spielen.

Nun hat meine Mutter dazu behauptet das die mich beim Jugendamt angeschwärzt hätten.

Meine Frage ich jetzt, was wäre wenn die mich angeschwärzt haben.
Was könnte da auf mich zu kommen?

Ich bin 22 und mir kann das Jugendamt im Prinzip nichts, weil ich ja mehr als Volljährig bin.

Lg
Dirkief1989

Autor:  andy [ Sa 24. Mär 2012, 22:03 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Erotiksender

nix können die
es ist privatgründstück
du hast nix provoziert z.b extra tv auf den bürgersteig gestellt und laut aufgedreht
also denke ich nix zu befürchten
aber bin kein jurrist daher nur private meinung

Autor:  Chris [ So 25. Mär 2012, 10:00 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Erotiksender

Eine interessante Lage. Ich sehe nur keinen Vorsatz darin. Du hast ja nicht das Fenster bewusst frei gelassen um die Kinder damit zu konfrontieren. Erschwerend hinzu kommt, dass es sich nicht um deine eigenen Kinder handelt.

Ich denke nicht, dass da was auf die zukommen wird. Höchstens ein Mann in Uniform, der Dir auf die Schulter klopft und sagt "Passen Sie das nächste mal mehr darauf auf, des Nachbarsfriedens wegen."

Kann mir kaum vorstellen, dass Du dafür belangbar bist, da das in deinen geschlossenen Privaträumen vorfiel.

Autor:  MartinNT [ So 25. Mär 2012, 10:49 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Erotiksender

Sollte da tatsächlich was vom Jugendamt kommen würde ich in die Tagespresse einen Leserbrief setzen mit der Frage, ob das Amt nichts besseres zu tun hat während um die Ecke rum Kinder verhungern, misshandelt oder sogar ums Leben gebracht werden und manche Ämter tatenlos zusehen, obwohl ihnen die Umstände bekannt sind und erst was passiert, wenn es zu spät ist :evil:

Mit der Schlußbemerkung, dass in der Erziehung seiner Kinder das Kapitel "Respektierung der Privatsphäre anderer" wohl gefehlt hat :02:

Autor:  der_ny [ Mo 26. Mär 2012, 13:22 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Erotiksender

IMHO handelt es sich hier um §184 StGB http://dejure.org/gesetze/StGB/184.html. Hierfür ist die Polizei und kein Jugendamt zuständig.

Autor:  der_ny [ Mo 26. Mär 2012, 21:42 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Erotiksender

Lauck hat geschrieben:
Wenn ich dem letzten User und Kommentator folge, stehe ich mit einem Bein im Gefängnis, wenn Minderjährige Einblick in meine Wohnung bekommen, während ich mir z.B. Penthouse anschaue. Gott sei Dank wohne ich im zweiten Obergeschoss und habe noch das Glück, den Fernseher so postiert zu haben, dass der Geräterücken zur Fensterwand und die Bildfläche damit von aussen betrachtet im toten Winkel ist, sonst könnte mir irgendein Arschloch (pardon) ans Bein pinkeln. Lust Pur, Playboy und Hustler kommen ja zum Glück erst nach 22.00 bzw 23.00 Uhr, wo die Betreffenden bestimmt schon in der Kiste liegen, weil die Schule anderntags ansteht. Halleluja!!!!


naja. das ist eine "bis zu" strafe. gefängniss wird da wohl eher im falle drauss das du 12 jährigen fortwährend gegen geld harte pornos vorführst. ansonsten wird da wohl eher eine geldstrafe draus. insbesondere wenn jeder vorsatz fehlt.

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