Nach dreimaligen Telefongespräch mit jeweils drei verschiedenen Mitarbeitern ist es KabelBW gelungen meine Smartcard freizuschalten. Die erstaunlichste Erkenntnis war für mich, das die Mitarbeiter keine Kenntnis vom gegenwärtigen Stand der Angebote haben und mit mir stritten, ob nun im MeinTV-HD Paket RTL&Sat1/Pro7 in HD enthalten ist oder nicht.

Ich sollte tatsächlich noch ein weiteres Zusatzpaket kaufen und erst als ich drohte, den ganzen Kram wieder in einen Karton zu packen und zurückzuschicken, fühlte sich ein Mitarbeiter genötigt auf der Webseite sich vom Inhalt des Angebotes zu überzeugen.
Diesen Vorfall finde ich äußerst bedauerlich. Das darf einfach nicht passieren. Wenn bei der Geschichte jetzt KBW miese gemacht hat, so ist das garantiert nicht meine Schuld.
der_ny hat geschrieben:
er hat einen recorder. er will aufnehmen. also bringt ihn das ci+ modul nix für seinen fernseher. er hat es also schon richtig gemacht.
jedenfalls gilt es gibt pro vertrag exact eine smartcard. eine zweite smartcard gibt es nur gegen einen zweiten vertrag. ich kann nicht erkennen wie man auf die idee kommen kann das es 2 karten gibt. woraus ziehst du diese annahme?
Das stimmt so nicht ganz. Praktisch kann ich ohne Receiver/Recorder mir eine Smartcard bestellen und mit Hilfe eines Moduls ci/ci+ in den TV stecken und müsste funktionieren. Rechtlich geht eine solche technische Modifikation KabelBW nichts an. TV und Modul sind mein Eigentum.
Eine funktionsfähige Smartcard ist die Ware, welche ich für 9,90€ monatlich kaufe/miete und gilt für den Haushalt. Ich zahle doch auch nicht die GEZ mehrfach, nur weil ich in jedem Raum meines Haushalts ein Empfangsgerät betreibe. Nun macht aber KBW zusätzlich die Funktion der Ware vom Erwerb eines Receiver/Recorder abhängig. Das ist rechtlich nicht zulässig und sind zwei unterschiedliche Verträge. Das steht auch so nicht in den Verkaufsbedingungen auf deren Webpage. Normalerweise dürfen sie es entweder nur als Bundle deklarieren oder als Ergänzung zu einem bisherigen geeigneten Vertrag anbieten. Bestelle ich etwas Falsches sind sie verpflichtet mich darauf hinzuweisen.
Ich habe einen TV erworben, der aus technischer Sicht die Bedingungen erfüllt, um auf einen Receiver zu verzichten. Lediglich weil ich bestimmte TV-
HD-Sendungen während der Nachtzeit aufzeichnen und am nächsten Tag sehen will, kam ich überhaupt erst auf die Idee zum Kauf eines Recorders. Für TV-SD-Aufzeichnungen brauche ich es eh nicht, denn dafür besitze ich einen Recorder von Samsung und eine DVB-TV-Karte im PC. Übrigens kaufte ich meinen bisherige D1-Box bei einem Discounter und erhielt die dafür gültige Smartcard kostenlos von KabelBW.
Wenn ich will und eventuell lange Weile habe, könnte ich zum Gericht gehen und den von mir eingegangenen Vertrag auf die Basis der geltenden Gesetze bringen lassen. Merke: AGBs die teilweise nicht den gesetzlichen Reglungen entsprechen, sind insgesamt ungültig. Ich erinnere dabei an die EULA von M$ und anderen Softwareherstellern die praktisch Makulatur sind, alldieweil sie nicht dem deutschen Zivil- & Handelsrecht entsprechen.