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Neue Leitung muss verlegt werden - Nachbarn wollen nicht
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Autor:  LordLord [ Di 14. Jun 2011, 11:14 ]
Betreff des Beitrags:  Neue Leitung muss verlegt werden - Nachbarn wollen nicht

Tag zusammen,

heute war der Techniker von KabelBW da und hatte für mich erstmal eine schlechte Nachricht.

Zum einen konnte der Verstärker nicht getestet werden, da dieser in einem abgeschlossenen Hobbyraum ist und des weiteren sind veraltete Leitungen bei mir vorhanden. Beides ist lösbar.

ich wohne im 3. Stock und die die Leitung muss durch die beiden unteren Wohnungen gelegt werden, die dann auch gleich die neusten Anschlüsse haben. Ich habe nun mit beiden Nachbar geredet, die wollen dies aber absolut nicht. Sie nutzen Sat und kein Kabel und wollen nicht das da rumgeschraubt wird. Gibt es den hier eine andere Möglichkeit, sprich das Kabel so durch die Leitung zu legen ohne in die Wohnung zu müssen oder evtl. an der Fassade hochlegen? Mit welchen Kosten müsste ich hier evtl. rechnen?

danke für eure Hilfe.

Autor:  ENTSTRUBBLER [ Di 14. Jun 2011, 11:23 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Neue Leitung muss verlegt werden - Nachbarn wollen nicht

Wenn es Eigentumswohnungen sind kannste nichts gegen den Willen der Eigentümer machen. Wenn es Mietwohnungen sind ist der Eigentümer der Ansprechpartner oder bei Firmen die zuständige Hausverwaltung. Der Eigentümer oder die Hausverwaltung werden aber kaum eine Kabelverlegung auf der Fasade zulassen. Du brauchst doch eh das der Auftrag zustande kommt einen Gestattungsvertrag - sprich der Eigentümer / die Hausverwaltung muß jegliche Arbeiten am Kablenetz des Hauses gestatten. Wenn der Eigentümer zustimmt können normalerweise einzelne Mieter nicht dagegen machen - zumal mit den Arbeiten eine
Aufwertung der Wohnung verbunden ist bzw. meist keine Kosten enstehen. Das hat auch nichts damit zu tun das die einzelnen Mieter vielleicht SAT nutzen.

BATHMAN

Autor:  LordLord [ Di 14. Jun 2011, 11:37 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Neue Leitung muss verlegt werden - Nachbarn wollen nicht

BATHMAN hat geschrieben:
Das hat auch nichts damit zu tun das die einzelnen Mieter vielleicht SAT nutzen.

BATHMAN

Der Eigentümer hat mir zugestimmt das ich Internet und Telefon per KabelBW machen darf, ansonsten ist kein Kabelfernsehen vorgesehen. Des weiteren will ich absolut nicht mit den Nachbarn in Streit geraten!

Kann man das Kabel nicht einfach durch den Kabelschacht legen, ohne die Nachbarn zu belästigen.

Ein Gestattungsvertrag ist nicht notwendig, da nur 6 Parteien vorhanden.

Autor:  Dragon [ Di 14. Jun 2011, 11:45 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Neue Leitung muss verlegt werden - Nachbarn wollen nicht

Wenn du einen Weg für das Kabel findest, wo es niemanden stört, dann sollte das da auch verlegt werden können.
Hier im Forum ist das per Ferndiagnose aber nur schwer möglich. ;)

Autor:  Hemapri [ Di 14. Jun 2011, 22:04 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Neue Leitung muss verlegt werden - Nachbarn wollen nicht

LordLord hat geschrieben:
Der Eigentümer hat mir zugestimmt das ich Internet und Telefon per KabelBW machen darf, ansonsten ist kein Kabelfernsehen vorgesehen. Des weiteren will ich absolut nicht mit den Nachbarn in Streit geraten!


Ob Kabel TV genutzt wird oder nicht, ist absolut zweitrangig. Die Installation ist die gleiche.

Zitat:
Kann man das Kabel nicht einfach durch den Kabelschacht legen, ohne die Nachbarn zu belästigen.


Wenn ein geeigneter Kabelschacht vorhanden ist, dann sollte das schon möglich sein. Das muss man vor Ort entscheiden.

Zitat:
Ein Gestattungsvertrag ist nicht notwendig, da nur 6 Parteien vorhanden.


Ein Gestattungsvertrag ist immer nötig, auch bei einem Einfamilienhaus. Allerdings muss der nicht zwangsläufig schriftlich abgeschlossen werden. Kabel BW macht momentan schriftliche Multimedia-Gestattungen erst ab Objekten mit 11 Wohneinheiten. Darunter wird ein Gestattungsvertrag als mündlich erteilt betrachtet. Mit der Installation im Haus hat das aber nur am Rande zu tun. Sobald bauliche Veränderungen notwendig sind, muss vom Eigentümer eine Installationsgenehmigungeingeholt werden, unabhängig davon, ob ein Gestattungsvertrag vorliegt oder nicht.

MfG

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