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Sonderkündigungsrecht https://forum.kabel-helpdesk.de/viewtopic.php?f=22&t=6477 |
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Autor: | Rolf Deckert [ Fr 30. Jan 2015, 15:52 ] |
Betreff des Beitrags: | Sonderkündigungsrecht |
Schreiben meines Hauseigentümers : Da ich den Kabelanschluss für mein Haus ...... zum.... gekündigt habe, ( Kündigung liegt vor ) und keine Zusammenarbeit Unitimedia mehr besteht, werde ich die Anschlussdosen im Zuge einer Renovierung entfernen lassen. MfG... Frage: habe ich als Pächter nun ein Sonderkündigungsrecht für" MEINE " Verträge mit Unitimedia ?? |
Autor: | Chris [ Fr 30. Jan 2015, 18:58 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sonderkündigungsrecht |
Sollte kein Problem sein, ohne gültigen Kabelanschlussvertrag sind die Mehrwertdienste offiziell nicht nutzbar, ergo Sonderkündigungsrecht. |
Autor: | tonino85 [ Fr 30. Jan 2015, 19:00 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sonderkündigungsrecht |
Chris hat geschrieben: Sollte kein Problem sein, ohne gültigen Kabelanschlussvertrag sind die Mehrwertdienste offiziell nicht nutzbar, ergo Sonderkündigungsrecht. Kann UMKBW dann nicht sagen, schließen Sie halt einen Einzelnutzervertrag ab? |
Autor: | Wasserbanane [ Fr 30. Jan 2015, 19:16 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sonderkündigungsrecht |
tonino85 hat geschrieben: Kann UMKBW dann nicht sagen, schließen Sie halt einen Einzelnutzervertrag ab? Aber wie ohne vorhandenen Anschluss. Ob der Vermieter nach dem Schreiben und der vorstehenden Renovierung eine Gestattung unterschreibt, mag ich zu bezweifeln. Aber da muss man den Vermieter erstmal anfragen. Der sollte auch schriftlich bestätigen, dass es keine Möglichkeit mehr geben wird. |
Autor: | Hemapri [ Sa 31. Jan 2015, 00:52 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sonderkündigungsrecht |
Chris hat geschrieben: Sollte kein Problem sein, ohne gültigen Kabelanschlussvertrag sind die Mehrwertdienste offiziell nicht nutzbar, ergo Sonderkündigungsrecht. Wer sagt das? Der Kabelanschluss ist keine Grundlage für multimediale Dienste. Hier greift die Multimedia-Gestattung, entweder durch einen abgeschlossenen Vertrag oder durch Nichtbilligung. In der Multimrdiagestattung ist geregelt, wie lange der Hauseigentümer die Gestattung noch zu ermöglichen hat. MfG |
Autor: | mischobo [ Mo 2. Feb 2015, 15:37 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sonderkündigungsrecht |
Rolf Deckert hat geschrieben: Schreiben meines Hauseigentümers : ... eigneltich solltest du eine Kündigung seitens Unitymedia, wenn der Hauseigentümer den Vertrag mit Unitymedia gekündigt hat. Da ich den Kabelanschluss für mein Haus ...... zum.... gekündigt habe, ( Kündigung liegt vor ) und keine Zusammenarbeit Unitimedia mehr besteht, werde ich die Anschlussdosen im Zuge einer Renovierung entfernen lassen. MfG... Frage: habe ich als Pächter nun ein Sonderkündigungsrecht für" MEINE " Verträge mit Unitimedia ?? Prinzipiell wäre es natürlich möglich, die genutzen Dienste weiterzunutzen. Wenn du 2play nutzen solltest, wäre es noch nicht mal mit zusätzlichen Kosten verbunden. Allerdings wird dazu ein Gestattungsvertrag erforderlich sein, der es Unitymedia Kabel BW erlaubt, ihre Produkte an der Adresse weiterhin anbieten zu dürfen. Am einfachsten wäre es, wenn du Unitymedia Kabel BW kontaktierst ... |
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