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Sonderkuendigungsrecht wg Preiserhoehung zum 1.11.2014 https://forum.kabel-helpdesk.de/viewtopic.php?f=22&t=5927 |
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Autor: | sonderkuendigung [ Mi 24. Sep 2014, 10:43 ] |
Betreff des Beitrags: | Sonderkuendigungsrecht wg Preiserhoehung zum 1.11.2014 |
Hallo liebes Forum, ich wollte aufgrund der Preiserhoehung des Kabelanschlusses zum 1.11.2014 meinen Kabelanschluss kuendigen. Nun erhielt ich folgende Antwort: ----- Sehr geehrter Herr..., vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19.09.2014. Bitte entschuldigen Sie unsere verspätete Antwort. Da der Kabelanschluss Voraussetzung für die Nutzung Ihres 3play-Produktes ist, ist eine Kündigung erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit Ihres 3play-Produktes möglich. Unter http://www.kabelbw.de finden Sie aktuelle Informationen und Hinweise. Ihr persönliches Kundencenter bietet Ihnen zudem rund um die Uhr eine Vielzahl an Möglichkeiten. Informieren Sie sich über Ihre Rechnungen und Produkte oder beauftragen Sie schnell und einfach Änderungen zu Ihrem Vertrag. Telefonisch sind wir montags bis freitags von 8:00 bis 22:00 Uhr und samstags von 8:00 bis 20:00 Uhr für Sie erreichbar. Freundliche Grüße Ihr Kabel BW Team ------- Kann das sein? Bin ich gezwungen, einen hoeheren Preis fuer den Kabelanschluss zu bezahlen, ohne dass mir ein Sonderkuendigungsrecht zum 31.10.2014, wie im Schreiben von KabelBW (gestern erhalten per Post) versprochen wurde, zu erhalten? Notfalls wuerde ich ja auch nur das Internetprodukt "behalten", aber den Kabelanschluss fuer TV moechte ich fuer diesen Preis nicht mehr haben. Was meint ihr dazu? Vielleicht weiss ja auch ein Scout naeheres? Besten Dank! Tom |
Autor: | tonino85 [ Mi 24. Sep 2014, 11:14 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sonderkuendigungsrecht wg Preiserhoehung zum 1.11.2014 |
N Scout wirste hier nicht finden, da das hier kein offizielles Forum ist. |
Autor: | sonderkuendigung [ Mi 24. Sep 2014, 12:23 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sonderkuendigungsrecht wg Preiserhoehung zum 1.11.2014 |
stimmt - habe ich nicht gepeilt, sorry |
Autor: | Yngvi [ Mi 24. Sep 2014, 14:39 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sonderkuendigungsrecht wg Preiserhoehung zum 1.11.2014 |
Es stimmt natürlich so nicht...wie Kabel BW dir geantwortet hat. Du hast selbstverständlich eine Sonderkündigungsrecht laut den ABGs von Kabel BW selbst (Punkt 5.5/Asatz 2), da die Preiserhöhung mehr als 5 % ist. Dies trifft dann auf das eigentliche Produkt zu (also auf deinen Kabelanschluss) und auf alle anderen Produkte, die auf dieses Produkt "angewiesen" sind bzw. darauf aufbauen. Da ohne Kabelanschluss kein 3Play möglich ist, kannst du das komplette "Paket" zum 31.10.2014 kündigen... Habe das Schreiben übrigends auch bekommen und sofort gekündigt (auch mit 3Play und noch zusätzlich TV-Allstars)...so langsam wird es mir bei Kabel BW echt zu viel. Die Leistungen werden immer bescheidener (fehlende HD-Sender, tägliche Abbrüche der Internetverbindung u.s.w.) und der Service wird auch immer schlechter...Schade eigentlich, war vor der Übernahme immer das Vorzeige-Unternehmen in Sachen TV und Internet. |
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