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BeitragVerfasst: Do 3. Apr 2014, 18:37 
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Newbee
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Hallo zusammen,

das Haus in dem ich Mieter einer Wohnung war wurde an einen neuen Hausbesitzer verkauft. Der auf den alten Hausbesitzer laufenden Vertrag mit 1und1 wurde gekündigt. Am Tag der Hausübergabe wurde der neue Vermieter/Hausbesitzer von mir gefragt wie ich das mit dem Internet machen soll, er sagte gleich zu mir ich soll mich selber darum kümmern er will damit nix zu tun haben. Daraufhin hab ich mir KabelBW-Internet bestellt, da das Haus bereits über einen Hausanschluss verfügte. Der Techniker kam ein paar Tage später und hat den Anschluss installiert. Er musste im Keller an der Stelle an welcher der Anschluss ins Haus kommt, eine Metallplatte mit ein paar Verstärkern etc. hinbauen, damit der Internetanschluss funktionierte. Bis dahin war alles ok. Jetzt bin ich am Wochenende umgezogen, hab am KabelBW einen Umzugsauftrag gestellt, da hat alles ebenfalls super funktioniert. Jetzt möchte aber mein Ex-Vermieter das ich alles im Keller das vom Techiker verbaut wurde wieder abbauen lasse, obwohl er dadurch keine Kosten und in Zukunft nur Vorteile hat, falls er doch mal für sich KabelBW in Anspruch nehmen würde.

Was genau kann ich jetzt machen? Er hat noch meine Kaution. Mit einer Hinweis-Email hab ichs schon versucht, er meinte nur er beauftragt seinen Elektriker und ich muss zahlen...

Vielen Dank schon mal an Euch!

Grüße Chris


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BeitragVerfasst: Do 3. Apr 2014, 18:51 
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Also wenn abbbauen lassen dann darf das nur ein von Kabel BW beauftragter Techniker machen da die Geräte auch wenn Sie bei dir im Eisatz sind im Eigentum von Kabel BW verbleiben (Verstärker etc.). Da du den Anschluß dort nicht mehr nutzt dürfte es von Seiten Kabel BW keine Kosten geben denn die sind bei Kabel Internet bis zum Modem / Router zuständig (Spekulation meinerseits). Ich würde bei der Hotline anrufen und fragen wie das zu lösen ist.

Thomas

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BeitragVerfasst: Do 3. Apr 2014, 19:01 
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Newbee
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Vielen Dank für die Antwort. Ich hab heute bereits bei KabelBW angerufen, die meinten ich soll mir da keine Sorgen machen das ich da was zahlen muss. Daraufhin hab ich meinem Ex-Vermieter eine Email geschrieben:

Zitat:
Hallo Herr XXX,

ich habe mich wegen des Kabelanschlusses bei Kabel BW genauer informiert. Diese meinten, es entstehen Ihnen keine weiteren Kosten oder Folgekosten wenn Sie alles so belassen wie es im Moment ist.

Bei der Demontage der erneuerten Komponenten, welche dem Hausanschluss einen besseren TV-Empfang und auch Internetfähigkeit ermöglichen, wird der allgemeine Fernsehempfang ebenfalls nicht mehr möglich sein.

Sollten Sie die Demontage trotzdem wünschen, müssen Sie als Hausbesitzer dies bei Kabel BW kostenpflichtig beantragen. Dies darf ich als Mieter nicht veranlassen. Ich habe lediglich, wie mit Ihnen bei der Hausübergabe besprochen, einen Internetanschluss für unsere WG beantragt.

Ein Erhalt der verbesserten Anlage bedeutet also keinerlei finanzielle Verpflichtungen. Auch räumliche Einschränkungen sind nicht gegeben. Ein zukünftiger Mieter oder Sie selbst können davon nur profitieren. Ein Abbau der Anlage erscheint aus diesen Gründen nicht empfehlenswert.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen


Seine Antwort darauf war nur:

Zitat:
Moin, bitte bauen Sie die ganze Sache zeitnah in den Ursprungszustand zurück. Ansonsten lasse ich dies - für Sie kostenpflichtig - auch gerne durch meinen Elektriker erledigen.
Beste Grüße


Wie kann ich ihm das jetzt klarmachen ohne dabei irgendwie "Krieg" mit ihm zu bekommen? Hat jemand eine Idee? Ist das überhaupt richtig was ich da so geschrieben hab? Ich würde gerne ein paar Meinungen hören um mich da abzusichern.

Vielen Dank Euch!


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BeitragVerfasst: Do 3. Apr 2014, 19:51 
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Würde mal sagen, dass deine Mail in Prinzip korrekt ist. Die genaue rechtliche Situation wird sich am ehesten mit KBW klären lassen (immer in der Hoffnung man hat einen kompetenten MA am Telefon).

Früher war es noch so, dass KBW vom Hauseigentümer einen Gestattungsvertrag für die Multimediainstallation verlangt hatte, da NE4 eigentlich Sache des Hauseigentümers ist. Damit wärst du aus der Sache raus, da der Teil der Installation über den Gestattungsvertrag geregelt ist und Hauseigentümer und KBW betrifft. Wie sich das damals verhalten hat wenn sich der Hauseigentümer ändert weiß ich nicht.
Hast du bei Vertragsabschluss einen Gestattungsvertrag vom Vermieter/Besitzer benötigt?
Bei kleineren Objekten wird das glaub in letzter Zeit nicht mehr verlangt, weiß auch nicht ob das da jetzt nach dem Motto "wer der Installationen nicht widerspricht, gestattet diese" läuft.

Wie ENTSTRUBBLER bereits schrieb ist dieser Teil der Installation Eigentum von KBW, müsste auch auf einigen Aufklebern dort zu lesen sein. Da darf nicht irgendein Elektriker dran.

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BeitragVerfasst: Fr 4. Apr 2014, 12:36 
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Ich glaube eher weniger, dass ein Elektriker an so etwas ran darf. Gehe mal von aus das der auch gar nicht das Wissen hat, klar zum Abbau braucht es das auch nicht direkt, aber es ist ja immer noch Eigentum von KabelBW. Und da darf nur ein Techniker ran.

Ruf doch mal bei KabelBW an und sag denen das der ExV seinen Elektriker das abbauen lassen will.

Meiner Einschätzung nach würde er oder der Elektriker, der dann halt da ran geht sich Strafbar machen.


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BeitragVerfasst: Fr 4. Apr 2014, 13:16 
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Newbee
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Das glaub ich eben auch, aber er will es irgendwie nicht einsehen, hier der weitere Schriftverkehr:

Ex-Vermieter:
Zitat:
Sehr geehrter Herr YYY,

noch einmal kurz und klar:
Ich bin an dem von Ihnen veranlassten Hausanschluss von Kabel-BW in keinster Weise interessiert und fordere Sie auf, diesen zum Auszug wieder zu entfernen.

Hier räume ich Ihnen eine weitere letzte Frist von 7 Tagen ein.

Es ist allgemein üblich bei Auszug den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, es sei denn, der Vermieter/Nachmieter etc. übernimmt - im gegenseitigen Einverständnis - die veränderte baulichen Situationen. Dies ist in unserem Fall aber nicht der Sachstand. (Die entsprechende Rechtsprechung finden Sie ausführlich kommentiert im Internet.)

Mit freundlichen Grüßen

XXX


Ich:
Zitat:
Sehr geehrter Herr XXX,

wie ich Ihnen bereits geschrieben habe darf ich weder diese Anlage selbst abbauen noch darf ich dies bei Kabel BW beauftragen. Ihr Elektriker darf dies ebenfalls nicht, ein Rückbau kann nur durch Kabel BW erfolgen. Ich bitte Sie sich bei einem Elektriker oder Kabel BW zu dem ganzen Thema zu informieren.
Es handelt sich bei der Anlage im momentanen Zustand nicht mehr um einen Internetanschluss, sie dient aktuell nur für den TV-Empfang und bietet nur zusätzlich die Möglichkeit diese auf einen Internetanschluss zu erweitern.

Die TV Anlage wurde bei Beauftragung meines ehemaligen Internetanschlusses lediglich auf den aktuellen Stand der Technik gebracht. Die Verantwortung bis zur Anschlussdose in der Wohnung trägt Kabel BW.

Der bereits im Haus vorhandene Kabelanschluss (Hausanschluss) und die dazugehörigen Komponenten wurden von Ihnen beim Kauf des Hauses miterworben. Daher sollten Sie sich diesbezüglich mit Kabel BW und dem Voreigentümer in Verbindung setzen.
Die Auferlegung der Kosten für einen Rückbau der Anlage zu meinen Lasten ist somit nicht rechtens.
Ich bitte Sie um Einsicht, da die Anlage in Ihrem momentanten Zustand keinerlei Kosten verursacht und Ihnen keine Nachteile dadurch entstehen.

Mit freundlichen Grüßen

YYY


Ex-Vermieter:
Zitat:
Sehr geehrter Herr YYY,

Sie wollen nicht verstehen, dass Sie mit Ihrer vorschnellen Kabel-BW-Anschlussbeauftragung eine Fehlentscheidung getroffen haben oder?

Sie sind dafür verantwortlich, dass Kabel-BW (ohne meine Zustimmung) einen Hausanschluss verlegt hat, welcher im Übrigen n u r mit Kabel-BW-Komponenten betrieben werden kann.

Somit gebe ich Ihnen letztmalig Gelegenheit bis zum 13. April 2014 diese - ihre beauftragte - Kabel-BW-Anlage abzubauen / abbauen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
XXX

P.S.: Ich habe keinen Hausanschluss von Kabel-BW erworben sondern den alten Telekom-Hausanschluss vom Voreigentümer. Und diesen will ich weiterhin nutzen bzw. durch die Telekom am 15.4. auf den Stand der Technik bringen lassen.


Ich:
Zitat:
Sehr geehrter Herr XXX,

ich verstehe Ihr Problem schon. Sie wollen mit Kabel BW in keinster Weise irgendwas zu tun haben. Ist ja auch ihr gutes Recht. Nur gehört der Kabelhausanchluss (früher Telekom) der das Kabelfernsehen im Haus bereits vor der Modernisierung ermöglichte, zwischenzeitlich Kabel BW (dies betrifft nicht ihr Telefonnetz, das gehört weiterhin der Telekom und Ihr zukünftiges Internet kann auch über die Telekom betrieben werden). Hier ein kleiner Auszug aus dem Internet:

1998 - Die EU-Kommission fordert die komplette Trennung der Telekommunikations- und Kabelfernsehnetze. Zur Schaffung von mehr Wettbewerb muss die Deutsche Telekom ihre Kabelnetze verkaufen.
1999 Geburtsstunde der Kabel Deutschland: Zur Vorbereitung des späteren Verkaufs gliedert die Deutsche Telekom ihren gesamten Breitbandkabelbereich in die Kabel Deutschland GmbH aus.
2001 / 2002 Die Kabelnetze in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg werden an den amerikanischen Investor Callahan verkauft, der britische Investor Gary Klesch übernimmt das hessische Kabelnetz. Die Unternehmen ish, iesy, sie fusionieren später zu Unity Media, und Kabel BW entstehen.
Quelle: https://www.kabeldeutschland.com/de/unt ... lnetz.html


Deswegen sind mir die Hände gebunden und ich kann da leider nichts veranlassen, ich würde es ja gerne, da ich im Guten mit Ihnen auseinander gehen will, kann ich aber leider nicht da Kabel BW Ihren kompletten Hausanschluss - welcher vor der Modernisierung bereits vorhanden war - demontieren würden und das kann nur der Hausbesitzer beauftragen. Ich hab das telefonisch bereits bei Kabel BW angefragt und hab da keine Möglichkeit was zu machen.

Die Modernisierung welche Sie an der Wand sehen können, wurde rein von Kabel BW montiert und auch "verplombt" ich darf das auch nicht einfach selber ausbauen, da es sich um Eigentum von Kabel BW handelt (siehe Aufkleber an den Komponenten). Bitte rufen Sie zu diesem Thema bei Kabel BW an und die werden Ihnen leider genau das sagen.

Ich möchte wirklich jegliche Meinungsverschiedenheit mit Ihnen vermeiden, aber ich kann da leider selbst nichts machen/veranlassen, ich habs wie erwähnt schon versucht.

Wir können uns morgen auch gerne persönlich treffen und eine Lösung finden. Unter der Woche bin ich im Moment nur leider mit ziemlich viel Arbeit zugedeckt.

Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
YYY


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BeitragVerfasst: Fr 4. Apr 2014, 13:36 
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Ich würde da gar nicht mehr weiter diskutieren. Ich hätte max 2 Mails geschrieben, es geht nicht PUNKT.

Sollte er sich Strafbar machen, hast du damit nichts zu tun. Will er es nicht glauben soll er KabelBW anrufen.

Ich finde das allerdings etwas komisch.

Wenn etwas dort verändert wird, also die Komponenten Installiert werden müssen, muss doch der Vermieter, besser gesagt Eigentümer das OK geben.

Hat er denn nie was vorher gesagt zu der "Installation"???

Auch finde ich es eher provozierend, er kann doch kurz bei KabelBW anrufen, fragen wie das abläuft mit der deinstallation, kann es doch veranlassen. Wenn es ohnehin nichts kostet.

So ist das Problem mit einem mal weg. Warum also so schwer machen?? :10:


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BeitragVerfasst: Fr 4. Apr 2014, 16:04 
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Newbee
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Die Demontage kostet natürlich schon etwas bei Kabel BW.

Auf meinem Auftrag steht drauf das der Eigentümer informiert wird, falls ein neues Kabel verlegt werden muss...war ja nicht der Fall, sondern eben nur ne Metallplatte an der Wand mit 2 Verstärkern etc...das müsste aber ja dann das Problem von Kabel BW sein falls der Techniker da nicht gefragt haben sollte...aber die sollten es ja wissen wann die Genehmigung vom Hausbesitzer benötigt wird und wann nicht. Ich hab nur den Internetanschluss beantragt.

Ich find es auch Schade das der Mensch sich zu "fein" ist sich bei Kabel BW selbst zu informieren oder abzusichern...

Auf alle Fälle war er wohl im Glauben das alles von der Telekom war und ich jetzt einen Hausanschluss von Kabel BW dort einbauen lassen hab und das stimmt nicht, da die Leitungen ja von der Telekom wie in meiner letzten Email 1998/1999 an die Kabelunternehmen übergeben werden mussten und somit ist es ja nach meinem Verständnis seit dieser Umstellung ein Hausanschluss von Kabel Bw gewesen oder seh ich da was falsch?

Ich bin ja gespannt was als Rückemail kommt...ich werde ihm jetzt auch nix mehr so schreiben, sondern werd mir da wohl rechtlichen Beistand holen, kennt ihr Euch da aus? Mieterverband? Oder welche Anlaufstelle soll ich da wählen?

Ich danke Allen hier die mich unterstützen!

LG Christian


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BeitragVerfasst: Fr 4. Apr 2014, 16:31 
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Moin Christian,
ich glaube eher, dass dein Ex-Vermieter nicht versteht, dass er einen Mehrwert geschaffen bekommen hat, dass die Leute nun Internet über die normale Telefonleitung der Telekom und zusätzlich über ihren Kabelanschluss bekommen können.

Er kann sogar die Miete anpassen und das mit Modernisierungsarbeiten begründen, denn das Internet wäre in jeder Wohnung nutzbar sobald dort eine Multimediadose ist und via Telefonleitung kriegt er sicher keine 150 MBit. Das heißt, dass seine Immobilie von Dir aufgewertet wurde.

So wie ich aber aus den Mails herauslese, hat dieser Mensch kein Interesse daran, sondern es ist ihm egal mit welchen Argumenten du kommst, du sollst alles rückgängig machen. Eine sachliche Diskussion mit diesem Menschen ist nicht möglich, da er seinen Vorteil nicht erkennt und auch gar nicht erkennen will.

Thema ist, die Versärker auf der Platte verstärken auch das Kabel TV. Früher wird ein alter Verstärker drin gewesen sein, der nur das TV bedient hat und für Internet ungeeignet war. Den habt ihr sicherlich weggeworfen und damit kannst Du gar nicht alles zurückbauen wie es war.

Interessant wäre der Fall vor Gericht. Ein Gericht würde wohl entscheiden, dass Du wenn Du das Haus verlässt alles in Ursprungszustand hinterlassen musst, aber deinem Ex-Vermieter auch klar sagen "Schön blöd, das wäre als ob er das Haus neu streicht und Sie sagen ihm, er muss die Farbe wieder runterklopfen wenn er geht, dass das Haus wieder so aussieht, wie es vorher war."

Im Endeffekt hast Du einen Mehrwert geschaffen für alle Mieter des Hauses, dass diese sich Hochgeschwindigkeitsinternet zulegen können mit Geschwindigkeiten von bis zu 150 MBit, was vorher nicht möglich war, aber das zu kapieren, scheint der Mann zu blöd zu sein um es mal ganz bös zu formulieren.

Du wertest seine Immobilie drastisch auf und er sagt "Der Mehrwert in diesem Haus muss weg." Ins eigene Knie geschossen. Ich hätte das bei der nächsten Mieterhöhung mit rein gebracht, aber dazu scheint er nicht clever genug zu sein.


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BeitragVerfasst: Fr 4. Apr 2014, 17:29 
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Chris hat geschrieben:
Interessant wäre der Fall vor Gericht. Ein Gericht würde wohl entscheiden, dass Du wenn Du das Haus verlässt alles in Ursprungszustand hinterlassen musst

Da wäre ich mir nicht so sicher. M.M.n. ist das ein Problem zwischen Hauseigentümer und KBW. Wie gesagt früher hätte siteburn zwingend einen Gestattungsvertrag benötigt in dem dann auch eindeutig gestanden wäre wie die rechtliche Situation ist (mit Ausnahme des Eigentümerwechsels). Den Vertrag gibts hier noch zum Download:
https://www.kabelbw.de/kabelbw/cms/down ... ertrag.pdf

Wenn der Hauseigentümer der Installation nie zugestimmt hat, kann er von KBW den kostenlosen Rückbau verlangen.

Evtl. würde auch im offziellen KBW-Forum jemand die rechtliche Situation besser einschätzen können.

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BeitragVerfasst: Fr 4. Apr 2014, 18:04 
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Newbee
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Die rechtliche Situation würde mich in diesem Fall auch interessieren, denn ich war am Tag der Installation gar nicht selbst anwesend sondern meine Mitbewohnerin und der Techniker hat einfach gemacht...soviel ich weiß. Müsste KabelBW das dann auf Antrag des Hausbesitzer zurückbauen?

Den Mehrwert des Ganzen hat der Ex-Vermieter nicht verstanden und ihm ist das wohl auch egal. Grundsätzlich ist der Herr auch intelligent da es sich um einen Professor handelt der auch was mit "Wirtschaftsjurist" zu tun hat. Aber ich denk er hat sich bis jetzt einfach nicht wirklich informiert und hat mir mein Geschriebenes auch nicht abgenommen. Ich hab bis jetzt auch noch keine Rückantwort auf die letzte Email, ich hoffe er informiert sich jetzt mal bei KabelBW selbst und sagt mir dann was er da zu hören bekommen hat.

Gibt es bei KabelBW auch irgend eine Rechtabteilung bei der man in solchen Fällen einfach fragen kann? Und wie siehts mit kontaktieren eines Mieterverbundes aus, können die einem helfen?

Welches ist denn das offizielle Kabel BW Forum?

Vielen Dank.


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BeitragVerfasst: Fr 4. Apr 2014, 18:09 
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--> http://forum.kabelbw.de


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BeitragVerfasst: Fr 4. Apr 2014, 18:34 
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Ich würde dir das auch empfehlen:

http://www.juraforum.de/

Aber achte auf die Schreibweise :02:

Dort wird man dir bestimmt juristischere Tips geben können.

Professor oder Dr. oder auch Politiker heißt nicht gleich: Klug sein.

Man sieht es ja, Mehrwert und es kostet ihn ja nichts oder??

Also ich würde es als Eigentümer genießen. Punkt. Wieso aus so was kleinem was überhaupt keinem Belästigt (Außer ihn) so einen rießen aufstand machen, ja oder gar aufs Gericht drauf an kommen lassen. :10:


Halte uns bitte auf dem laufenden, finde das einen sehr interessanten Fall


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BeitragVerfasst: Fr 4. Apr 2014, 18:53 
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Kabelspezialist
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siteburn hat geschrieben:
Müsste KabelBW das dann auf Antrag des Hausbesitzer zurückbauen?

Hört sich so an, als ob der Hausbesitzer nie gefragt wurde, von daher würde ich mal behaupten, ja.

Zitat:
Gibt es bei KabelBW auch irgend eine Rechtabteilung bei der man in solchen Fällen einfach fragen kann?

Das Problem bei KBW ist, dass du telefonisch an der Hotline eigentlich nie weiterverbunden wirst und der Qualifikation dieses MA ausgeliefert bist :02:

Zitat:
Welches ist denn das offizielle Kabel BW Forum?

Dort kannst dir mal diesen Thread durchlesen:
http://forum.kabelbw.de/viewtopic.php?f=13&t=23720
Hat jetzt zwar nicht direkt was mit deinem Problem zu tun, geht aber auch um den Rückbau einer Installation und wurde dort von der Hausverwaltung veranlasst.

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BeitragVerfasst: Fr 4. Apr 2014, 18:54 
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Newbee
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Also ich versuch mal meine Sachlage auf dem Jura-Forum und im KabelBW-Forum darzulegen. Ich geb Euch Bescheid wie das Ganze weitergeht :)

Danke nochmal an Alle!!!


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