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BeitragVerfasst: Di 1. Apr 2014, 09:35 
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Ich weiß, es ist ein alter Hut, wenn man die Übertragungen des Videorekorders nicht über Scart, sondern über Antennenkabel vornimmt. In meinem besonderen Fall ist das jedoch aus diversen Gründen vonnöten.

Plötzlich war über das über den voreingestellten Kanal 36 des Videorekorders übertragene Signal nur noch Gegriesel zu sehen. Nach aufwändiger Prüfung meiner (zugegebenermaßen recht komplizierten) Verkabelung konnte hausintern keine Ursache gefunden werden.

Erst nach Änderung des Video-Übertragungskanals von 36 auf 69 wurde das Bild wieder klar wie zuvor.

Man hört, der Kanal 36 werde von KabelBW seit kurzem fürs Internet genutzt. Warum informiert KabelBW seine Kunden nicht auch über derartige Umstellungen, zumal ich annehme, dass dieses Problem etliche Kunden berühren wird?

Viele alte Vdeorekorder bieten nur eine Umstellung von Kanal 32 bis Kanal 39 an. Die wirft man wohl dann am besten zum Elektroschrott.


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BeitragVerfasst: Di 1. Apr 2014, 09:46 
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Leider sind Videorecorder Auslaufmodelle, was UMKBW dann sicher als Argument her nimmt. Zu dem kann man via Scartverbinden und den RF Modulator abschalten. Die andere Theorie ist, dass UMKBW solche Dinge gar nicht in Betracht zieht.


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BeitragVerfasst: Mi 2. Apr 2014, 14:49 
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Aktuell sind die Kanäle 30 bis 37 schon seit Jahren für DOCSIS reserviert, die Kanäle 34 bis 37 waren aber bislang nicht auf allen CMTS aktiv. Aktuell sollen aber jetzt grundsätzlich alle 8 Kanäle genutzt werden. Eine Informationspflicht darüber besteht nicht, da die Kanäle 30 bis 37 nicht für die TV-Übertragung genutzt werden.
Ähnlich verhält es sich mit den Kanälen 63 bis 69. Kabel BW nutzte das Spektrum nur bis Kanal 62. Bei der letzten Aktualisierung wurden zusätzlich die Kanäle 63 bis 66 in Betrieb genommen und bis zum Kanal 66 wird das Spektrum auch aktuell belegt. Frei sind noch die Kanäle 67 bis 69, wobei nicht ausgeschlossen werden kann, dass UMKBW diese über kurz oder lang auch nutzen wird. Das Problem ist, dass in den C-Linien noch nicht alle Abzweiger für 862 MHz ausgelegt sind. Viele ältere Netze sind sogar nur bis 450 MHz konzipiert. Das hat zur Folge, dass die hohen Frequenzbereiche entsprechend stark gedämpft werden und die laut Norm erforderlichen 50 dBµV am ÜP nicht mehr ankommen. UMKBW hat die Grenze, ab der es als Unterpegel defeniert wird, bereits entgegen der Norm auf 47 dBµV festgelegt, sprich erst, wenn diese Grenze unterschritten wird, werden Tiefbaumaßnahmen ergriffen und auch nur, wenn diese durch Störungen oder bei Messungen aus anderen Gründen festgestellt werden. Mit Beeintächtigungen ist praktisch erst unter 45 dBµV zu rechnen. Aus diesen Grund wurden die Frequenzerweiterungen auch nur Schrittweise eingeführt.

MfG


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