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Umzug von Hessen nach BW https://forum.kabel-helpdesk.de/viewtopic.php?f=22&t=4747 |
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Autor: | Satyria [ Mo 23. Sep 2013, 14:20 ] |
Betreff des Beitrags: | Umzug von Hessen nach BW |
Hallo, wie sieht es mit der Sonderkündigung aus, wenn man von Hessen nach BW umzieht (oder auch umgekehrt). Ich hab zur Zeit einen Vertrag mit Unitymedia Hessen. Ich werde ab Dezember wieder in BW wohnen, welches ja dann durch KabelBW versorgt wird. Sind diese zwei Gesellschaften soweit zusammen, dass es hier keine Sonderkündigung möglich ist und ich zu KBW muss? (KabelBW ist verfügbar). Gruß, Satyria |
Autor: | Satyria [ Di 8. Okt 2013, 13:02 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Umzug von Hessen nach BW |
Nachdem es hier jetzt keiner wusste hier meine Info's von Unitymedia Hessen: Ich habe es per Kontakformular gemacht und habe gefragt, was ich machen muss, wenn ich jetzt nach BW umziehe, hier die Antwort: Zitat: Bitte schicken sie uns eine Kopie der Auftragsbestätigung von KabelBW zu damit eine Sonderkündigung bei Unitymedia erwirkt werden kann. Eine Systemübergreifende Vertragsübernahme ist leider nicht möglich. Naja, mit dieser Antwort war ich nicht ganz einverstanden, da ich für mein Paket (DigitalTV HIGHLIGHTS + HD), welches ich bei Unitymedia Hessen habe mehr bekomme, wie bei KabelBW. Z.B. bekomme ich in meinem Paket SyFy und in BW nicht. Die Antwort darauf: Zitat: Sollten Sie einen Vertrag bei unserem Partner Kabel BW weiterführen, räumen wir Ihnen eine Kulanzkündigung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsersten ab Erstmeldung des Umzugs ein. Sollten Sie einen Vertrag bei einem anderen Anbieter abschließen wollen, steht Ihnen laut Telekommunikationsgesetz (TKG) eine Kündigungsfrist im Rahmen des Sonderkündigungsrechtes (3 Monaten zum Monatsende) zu. In diesem Fall, senden Sie uns bitte die Kopie Ihrer Ummeldebescheinigung zu. Also hier gilt dann auch die Sonderkündigung... Blöd, dass es drei Monate sind, da ich bereits zum 1.12. umziehe, aber besser wie nichts. Was bedeutet das eigentlich, das ich meine Ummeldebescheinigung zuschicken soll. Gelten die drei Monate erst ab Ummeldung? Oder kann ich jetzt kündigen und die Ummeldung nachreichen? Ob es jetzt funktioniert, kann ich dann später berichten. Gruß, Satyria |
Autor: | HausHelene [ Di 8. Okt 2013, 13:36 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Umzug von Hessen nach BW |
Satyra hat geschrieben: Was bedeutet das eigentlich, das ich meine Ummeldebescheinigung zuschicken soll. Gelten die drei Monate erst ab Ummeldung? Oder kann ich jetzt kündigen und die Ummeldung nachreichen? Wenn in den AGBs nichts besseres drin steht, ab Ummeldung. Das ist im TKG so festgelegt. |
Autor: | Satyria [ Do 24. Okt 2013, 19:22 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Umzug von Hessen nach BW |
So, ich habe per Einschreiben den Vertrag gekündigt. Jetzt habe ich eine Antwort-Email, wobei die sich ja wiederspricht: Zitat: vielen Dank für Ihre Mitteilung. Um die Kündigung Ihrem Wunsch entsprechend bearbeiten zu können, bitten wir um Zusendung eines Nachweises Ihres Vermieters/des Wohnungseigentümers über den nicht nutzbaren Kabelanschluss bzw. die Weigerung zur Installation erforderlicher Gerätschaften. Des Weiteren benötigen wir eine Kopie der Ummeldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes von Ihnen. Da Ihnen bei einem Umzug in ein nicht von Unitymedia versorgtes Objekt nach dem Telekommunikationsgesetz ein Sonderkündigungsrecht zusteht, sind diese Belege erforderlich. Die Kulanzkündigung wird mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende durchgeführt. Wiederspricht sich das nicht? Was meint Ihr? |
Autor: | Satyria [ Do 12. Dez 2013, 14:49 ] |
Betreff des Beitrags: | Und weiter gehts... |
Unitymedia Hessen hat mein Kündigung, nach dem ich meine Ummeldung geschickt hatte, akzeptiert und die 3 Monate zu meiner ersten Kündigung zurückgesetzt. Die 3 Monate sind dann Ende Januar vorbei. Nun habe ich ein neues Problem. Ich wollte mich nun bei KabelBW als Neukunde registrieren und den Kabelanschluss anmelden. Laut Vermieter wäre dieser Anschluss nicht in den Nebenkosten enthalten. Heute bekam ich eine Mail: Zitat: vielen Dank für Ihre Bestellung. Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig, deshalb teilen wir Ihnen mit, dass alle digitalen Kabelanschlüsse in Ihrem Wohnhaus über Ihre Hausverwaltung bezahlt werden. Wir bitten Sie daher, sich diesbezüglich mit Ihrer Hausverwaltung in Verbindung zu setzen. Wir gehen davon aus, dass Ihr digitaler Kabelanschluss über Ihre Nebenkosten abgerechnet wird. Wir wünschen Ihnen gute Unterhaltung mit Ihrem digitalen Kabelanschluss. Laut Vermieter zahlt er keinen Cent an KabelBW. Soll ich jetzt schwarz schauen? Wie stellen die sich das vor? Ich wollte ja eigentlich das Allstar-Paket dazu haben... Was meint ihr, ob ich da die Karte noch bekomme? Gruß, Satyria |
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