HausHelene hat geschrieben:
Du brauchst aber eine Genehmigung vom Eigentümer. Ab einer bestimmten Größe muss diese Genehnigung schriftlich bei Kabelbw vorliegen.
Darum würde ich mich als Mieter und Kunde erst mal gar nicht kümmern, denn wenn zwingend eine schriftliche Multimediagestattung vorliegen muss und das noch nicht der Fall ist, wird gar kein Installationsauftrag erstellt. Dafür ist der Vertrieb zuständig. In allen anderen Fällen wird eine Gestattung als gegeben vorausgesetzt und um alles weitere kümmert sich der Service- und Installationspartner, welcher den Auftrag erhält.
Zitat:
Bei Großprojekten wird das gar nicht mehr einzeln gemacht.
Doch, wird es grundsätzlich auch.
Zitat:
Du mußt also wirklich erst mal mit dem Eigentümer oder der Hausverwaltung reden, um den Stand der Dinge zu erfahren.
Nein, muss man nicht und ist in vielen Fällen sogar kontraproduktiv. Mir sind selbst schon etliche Fälle untergekommen, wo Mieter sich vorab an den Eigentümer oder die HV gewand haben und diese ihr Veto eingelegt haben oder einen Beschluss der Eiegntümergemeinschaft wollten, obwohl längst eine frühere Gestattung vorlag und die Installation überhaupt keine baulichen Veränderungen hervorgerufen hätte. Oft haben die einfach keine Ahnung und es werden nur Pferde scheu gemacht. Bei Problemen oder baulichen Veränderungen muss vom Installationspartner sowieso eine Installationsgenehmigung eingeholt werden, unabhängig davon, ob eine Multimediagestattung vorliegt oder nicht.
MfG
MfG