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BeitragVerfasst: Do 4. Apr 2013, 20:22 
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Registriert: Sa 30. Apr 2011, 19:41
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Ich plane, umzuziehen und würde gern bei KabelBW bleiben. Wenn in der neuen Wohnung noch keine Multimediadose von KabelBW installiert ist, wer bezahlt die Installtion der Dose? Muss das der Vermieter zahlen oder übernimmt KabelBW die Kosten selbst? Schließlich hat man ja dann wieder einen Kunden.

Gruß
Malte

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BeitragVerfasst: Fr 5. Apr 2013, 08:40 
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pinguin74 hat geschrieben:
Ich plane, umzuziehen und würde gern bei KabelBW bleiben. Wenn in der neuen Wohnung noch keine Multimediadose von KabelBW installiert ist, wer bezahlt die Installtion der Dose? Muss das der Vermieter zahlen oder übernimmt KabelBW die Kosten selbst? Schließlich hat man ja dann wieder einen Kunden.

Gruß
Malte


Die Sache ist etwas komplizierter.
Grundsätzlich übernimmt KabelBW die Kosten. Außer der Dose muß ggf. auch ein Verteiler gesetzt werden. Auch diese Kosten werden i.d.R. übernommen.
Du brauchst aber eine Genehmigung vom Eigentümer. Ab einer bestimmten Größe muss diese Genehnigung schriftlich bei Kabelbw vorliegen.
Bei Großprojekten wird das gar nicht mehr einzeln gemacht.
Du mußt also wirklich erst mal mit dem Eigentümer oder der Hausverwaltung reden, um den Stand der Dinge zu erfahren.
Alternativ kannst du auch einfach bestellen. Wenn dann aber irgendwelche Hemmnisse vorliegen bleibst du vielleicht "im Regen stehen". (Es geht nicht, aber du bekommst keine Info).
Kostenmäßig kommt in diesem Fall nichts auf dich zu.


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BeitragVerfasst: Fr 5. Apr 2013, 12:07 
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Okay, werde also dann erst mal den Vermieter fragen.

Diese Multimediadose erkennt man ja immer daran, dass sie 3 Buchsen hat, oder? Der normale Kabelanschluss hat ja nur 2 Buchsen. Wenn eine dritte Buchse oben vorhanden ist, dann dürfte es eine Multimediadose von KabelBW sein, odeR?

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BeitragVerfasst: Mi 17. Apr 2013, 21:54 
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HausHelene hat geschrieben:
Du brauchst aber eine Genehmigung vom Eigentümer. Ab einer bestimmten Größe muss diese Genehnigung schriftlich bei Kabelbw vorliegen.


Darum würde ich mich als Mieter und Kunde erst mal gar nicht kümmern, denn wenn zwingend eine schriftliche Multimediagestattung vorliegen muss und das noch nicht der Fall ist, wird gar kein Installationsauftrag erstellt. Dafür ist der Vertrieb zuständig. In allen anderen Fällen wird eine Gestattung als gegeben vorausgesetzt und um alles weitere kümmert sich der Service- und Installationspartner, welcher den Auftrag erhält.

Zitat:
Bei Großprojekten wird das gar nicht mehr einzeln gemacht.


Doch, wird es grundsätzlich auch.

Zitat:
Du mußt also wirklich erst mal mit dem Eigentümer oder der Hausverwaltung reden, um den Stand der Dinge zu erfahren.


Nein, muss man nicht und ist in vielen Fällen sogar kontraproduktiv. Mir sind selbst schon etliche Fälle untergekommen, wo Mieter sich vorab an den Eigentümer oder die HV gewand haben und diese ihr Veto eingelegt haben oder einen Beschluss der Eiegntümergemeinschaft wollten, obwohl längst eine frühere Gestattung vorlag und die Installation überhaupt keine baulichen Veränderungen hervorgerufen hätte. Oft haben die einfach keine Ahnung und es werden nur Pferde scheu gemacht. Bei Problemen oder baulichen Veränderungen muss vom Installationspartner sowieso eine Installationsgenehmigung eingeholt werden, unabhängig davon, ob eine Multimediagestattung vorliegt oder nicht.

MfG

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BeitragVerfasst: Mi 10. Jul 2013, 16:41 
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Newbee
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Wenn es ein Problem gibt und eine Gestattung vom Hauseigentümer (oder der Eigentümergemeinschaft, Hausverwaltung) vorliegen muss, dann bekommst du die nach Hause geschickt und darfst dich darum kümmern. Wie die Chancen dafür stehen, das weiß ich nicht. Ich weiß selbst nur von negativen Beispielen. Ich finde es unmöglich, dass man von KabelBW, was die Verfügbarkeitsprüfung auf deren Website angeht, so getäuscht wird, indem dort vorgeschützt wird, Internet etc. sei verfügbar, und sich dann herausstellt, dass der Kabelanschluss im Haus gar nicht verlegt ist, die Infrastruktur nur darin besteht, das der kleine Kasten noch von der Bundespost irgendwo im Keller des Miethauses, jungfräulich, wie der Techniker sagt, vor sich hingilbt.


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BeitragVerfasst: Mi 10. Jul 2013, 17:31 
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Kabelfreak
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Soll KabelBW einfach mal vorsorglich von allen Hauseigentümern eine Gestattung einholen oder wie stellst du dir das vor? ;) Ob installiert werden kann, ist schließlich eine individuelle Einscheidung.


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BeitragVerfasst: Mi 10. Jul 2013, 17:38 
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Newbee
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Du betonst, dass es absurd wäre, KabelBW würde es vorsorglich machen. Wie wäre es denn, wenn Sie einfach individuell machten, wobei die Betonung jetzt nicht auf vorsorglich, sondern auf Sie liegt. Sie sollen es machen, wenn sie mir zeigen, dass der Anschluss verfügbar ist. Und wenn es nur unter der Voraussetzung geht, dass ich mich selbst, und nicht KabelBW, darum kümmere, dann sollen sie das auch in Ihrem Verfügbarkeitscheck angeben. Dann hätte ich das nämlich vorher gewusst und möglicherweise dieser Wohnung gar nicht erst zugesagt.


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BeitragVerfasst: Mi 10. Jul 2013, 18:01 
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Kabelfreak
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Der Verfügbarkeits-Check ist eben nicht verbindlich. Wie es mit der Gestattung aussieht, kann man beim Kundenservice erfragen. Und selbst dann kann die Installation noch aus technischen Gründen scheitern.


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BeitragVerfasst: Mi 10. Jul 2013, 23:19 
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grassmi hat geschrieben:
Ich finde es unmöglich, dass man von KabelBW, was die Verfügbarkeitsprüfung auf deren Website angeht, so getäuscht wird, indem dort vorgeschützt wird, Internet etc. sei verfügbar, und sich dann herausstellt, dass der Kabelanschluss im Haus gar nicht verlegt ist, die Infrastruktur nur darin besteht, das der kleine Kasten noch von der Bundespost irgendwo im Keller des Miethauses, jungfräulich, wie der Techniker sagt, vor sich hingilbt.


Wieso getäuscht? Du must dich mal mit der Rechtslage befassen. Die Zuständigkeit des Netzbetreibers schließt die Netzebene 4 aus. Der Netzbetreiber darf auf die Situation der Netzebene 4 gar nicht eingehen und darüber auch nichts veröffentlichen. Selbst ein Gestattungsvertrag ändert an der Situation nicht. Die Installation kann auch mit Multimedia-Gestattung untersagt werden. Da kann Kabel BW gar nichts machen.

MfG


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