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Sonderkündigungsrecht
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Seite 1 von 1

Autor:  Blümchen [ Di 8. Mai 2012, 20:27 ]
Betreff des Beitrags:  Sonderkündigungsrecht

Hi,

Ich bin neu hier und hab da ma eine frage....

und zwar folgendes Problem. Ich Zieh auf den 1.9.12 zu meinem Freund so da ist ein KabelBW anschluss verhanden aber auch schon besetzt d.h ich kann bei ihm mein Paket nicht mehr nutzen aber mein Vertrag würde noch bis Nov. 12 laufen. So ein netter Hotlinemitarbeiter meinte ich soll meinen vertrag kündigen mit dem sonderkündigungsrecht da ich ja mein Paket nicht mehr nutzen kann ich solle einfach eine Umzugsbestätigung mit schicken.

Meine Frage:
muss ich nun den Vertrag sofort kündigen auf den 31.8.12 oder erst wenn ich vom Rathaus meine Umzugsbestätigung habe die ich ja erst bekomme wenn ich mich ummelde.

So ich habe hier im Forum schon mit einem Admin geschrieben der meinte ich solle sofort kündigen meinen Fall schildern und die Umzugsbestärtigung nach schicken falls KabelBw diese verlangt.

Habt ihr schon so einen Fall gehabt und habt evtl noch andere Tipps?

Grüssle und danke für die hilfe

Autor:  RTL_Hasser [ Di 8. Mai 2012, 20:56 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Sonderkündigungsrecht

"da ist ein KabelBW anschluss verhanden aber auch schon besetzt d.h ich kann bei ihm mein Paket nicht mehr nutzen"
Hä?

Autor:  Pollux [ Di 8. Mai 2012, 21:06 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Sonderkündigungsrecht

RTL_Hasser hat geschrieben:
"da ist ein KabelBW anschluss verhanden aber auch schon besetzt d.h ich kann bei ihm mein Paket nicht mehr nutzen"
Hä?



Na,na.....
bisschen freundlicher gegenüber einem "Neuling"-gibt´s da auch ne weibliche Form? :10: -,
der/die zum erstenmal bei uns postet und um Hilfe bittet,
geht´s doch auch,oder?

Gruss
Pollux

Autor:  RTL_Hasser [ Di 8. Mai 2012, 21:23 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Sonderkündigungsrecht

Wollt nicht unfreundlich sein, hab mich bloss über die Formulierung gewundert, helfen kann ich ihr sowieso nicht.

Autor:  Chris [ Di 8. Mai 2012, 21:25 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Sonderkündigungsrecht

Na ist relativ simpel. Sie hat vorher allein gewohnt und zieht nun in eine Wohnung mit jemand zusammen, der schon einen Kabel BW Anschluss hat, daher braucht sie ihren eigenen nicht mehr.

Autor:  RTL_Hasser [ Di 8. Mai 2012, 21:27 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Sonderkündigungsrecht

aahhh... :mrgreen: trotzdem ein bisschen umständlich formuliert.
Ich hab mir schon so was gedacht.

Autor:  Satyria [ Mi 9. Mai 2012, 07:56 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Sonderkündigungsrecht

Hallo Blümchen und Willkommen hier im Forum,

ich persöhnlich würde es genau so machen, wie es der Admin erzählt hat. Das Problem wird allerdings sein, dass KBW auf die Erfüllung ´des Vertrags besteht. Sonderkündigung geht eigentlich in Deinem Fall nicht, da, wo den Du hin ziehst, ein KBW-Anschluß möglich ist. Aber eventuell stimmt ja doch KBW zu.

Kannst Du eventuell dann hier berichten, wie sich KBW geäussert hat? Es würde sicherlich gerne mehr Leute wissen, wie KBW damit umgeht.

Aber ich hab da allerdings noch eine Frage: Was ist dein Paket? Internet, Fernsehen, Telefon???

Gruß, Satyria

PS.:
RTL_Hasser: Könntest Du es bitte lassen, solche Kommentare zu schreiben, wenn man eh keine Ahnung hat :08: . Das ist nicht schön!

Autor:  andy [ Mi 9. Mai 2012, 14:18 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Sonderkündigungsrecht

Hmm der Scout meinte doch mal das wäre kein Problem mit der Kündigung.

Autor:  Blümchen [ Mi 9. Mai 2012, 17:09 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Sonderkündigungsrecht

Pollux,Chris

erstmal danke für eure netten Worte.

Satyria:

Also ich werde es einfach mal versuchen mit dem Sonderkündigungsrecht und sobald ich eine Antwort von KBW habe werde ich euch hier bescheid geben ;-)

Grüssle

Autor:  Blümchen [ Mi 9. Mai 2012, 17:10 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Sonderkündigungsrecht

P.S Satyria

Mein Paket ist TV-Tel-Internet. TV mit dem zusatz von Homedigital

Autor:  Blümchen [ Do 24. Mai 2012, 17:27 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Sonderkündigungsrecht

Hi Leute,

So ich habe nun eine antwort von KBW bekommen zwecks meiner Sonderkündigung.

Es war erstma etwas verwirrend weil in der Email was ich von KBW bekommen hatte noch andere infos darin standen die mich nicht wirklich betroffen haben aber egal.

Fakt ist wenn ich bis 1 Monat nach meinem Umzug denen eine Umzugsbestätigung schicke und dann noch meine Kundennummer und die meines Freundes zum pfüfen des anschlusses ist die Kündigung durch.

Falls ich aber keine Umzugsbestätigung schicke oder dort noch ein verwendbarer KBW anschluss frei sei müsste ich bis nächstes Jahr zu meinem Offizielen Kündigungsdatum weiter zahlen.

Grüssle

Autor:  Chris [ Do 24. Mai 2012, 17:40 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Sonderkündigungsrecht

Perfekt! Demnach lag ich nicht falsch. Du musst es nur nachweisen :)

Autor:  Satyria [ Do 24. Mai 2012, 23:06 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Sonderkündigungsrecht

Das ist doch schön, sowas zu hören! Also, KBW kann, wenn sie wollen! :14:

Gruß, Satyria

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