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Keine Kabelgebühren, dennoch Empfang?
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Seite 1 von 1

Autor:  San [ So 8. Jan 2012, 21:27 ]
Betreff des Beitrags:  Keine Kabelgebühren, dennoch Empfang?

Hallo Zusammen,

ich wohne in einem Mehrfamilienhaus und habe seit einigen Jahren den Kabelanschluss bei KabelBW. Jetzt habe ich mir auch ein Internet/ Telefon Paket bestellt, soweit so gut.

Nach Rücksprache mit ein paar Nachbarn wollen auch sie teilweise Produkte von KabelBW bestellen. Jetzt ist mir aufgefallen dass sie zum Teil zwar Kabelempfang haben, aber noch nie eine Rechnung von KabelBW bekommen haben. Wie ist den das überhaupt möglich?

Bei KabelBW habe ich auch nachgefragt und es sind nur 2 von 4 Parteien im Haus Kunden bei KabelBW, die anderen empfangen dennoch das Signal!? Seltsam, oder?

Meine Befürchtung ist jetzt natürlich wenn sie den Netz- und Telefonzugang ordern, das "Versehen" auffliegt und sie die Kabelgebühren zahlen werden müssen. Kann es den zu einer "Strafzahlung" von KabelBW wegen Schwarzsehens kommen? Hat da jmd von euch Erfahrung? Ich möchte nämlich nicht als der Buhmann im Haus enden! (:

Danke für die Infos.

VG,

San

Autor:  Chris [ So 8. Jan 2012, 21:58 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Keine Kabelgebühren, dennoch Empfang?

Wird der Anschluss eventuell über die Nebenkosten abgerechnet?

Autor:  darkkojak [ So 8. Jan 2012, 22:00 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Keine Kabelgebühren, dennoch Empfang?

Sind das alles ETW's oder Miete.
Wenn es Mietwohnungen sind, ist das über die Mietnebenkosten durch den Vermieter abgedeckt!?
Ansonsten sind die Anschlüsse verblombt wenn ein Kabelanschluss nicht bestellt ist ..wenn diese Blombe entfernt wurde, kann es selbstverständlich Folgen mit sich ziehen. Soweit meine Info/Meinung.

Autor:  San [ So 8. Jan 2012, 22:06 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Keine Kabelgebühren, dennoch Empfang?

@Chris
Kann ich mir fast nicht vorstellen, da laut Kabel BW nur 2 Kunden für das Haus gelistet sind. Ist das den manchmal die Praxis, dass der Vermieter die Gebühren zahlt und diese wieder über die Nebenkosten zurückholt? Müsste doch jeder Vermieter selber entscheiden, oder? Und selbst wenn, dann müsste doch der Vermieter zumindest bei Kabel BW unter der Adresse der Wohnung aufgeführt sein, oder?

@darkkojak
Teils ETW, teils Miete! Bei den beiden Wohnungen die vermutlich nicht zahlen, handelt es sich um Mieter. Ein Eigentümer der selbst in der Wohnung wohnt, sagte mir er habe 5 Jahre keine Gebühren bezahlt!

Danke für die zeitnahen Antworten!

VG,

San,

Autor:  darkkojak [ So 8. Jan 2012, 22:13 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Keine Kabelgebühren, dennoch Empfang?

San hat geschrieben:
@darkkojak
Teils ETW, teils Miete! Bei den beiden Wohnungen die vermutlich nicht zahlen, handelt es sich um Mieter. Ein Eigentümer der selbst in der Wohnung wohnt, sagte mir er habe 5 Jahre keine Gebühren bezahlt!


Dann würde ich sagen, dass der Vermieter entweder die Kabelgebühren nicht extra an den Mieter berechnet, evtl. gibt es eine Pauschale in der Endabrechnung, aber das kann man als Außensetehender jetzt nicht sagen/sehen, dazu bräuchte man die Abrechnungen :-) ...aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Vermieter die Gebühren nicht an den Mieter weiter gibt :-)

Autor:  San [ So 8. Jan 2012, 22:16 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Keine Kabelgebühren, dennoch Empfang?

klar, das wäre durchaus seltsam und so sozial ist wahrscheinlich kein vermieter! (:

wie gesagt: es irritiert mich nur das lediglich 2 Parteien bei KabelBW gemeldet sind

Autor:  darkkojak [ So 8. Jan 2012, 22:25 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Keine Kabelgebühren, dennoch Empfang?

San hat geschrieben:
wie gesagt: es irritiert mich nur das lediglich 2 Parteien bei KabelBW gemeldet sind

Darf KabelBW so eine Aussage treffen? ...aber egal.
Ich kann mir höchstens vorstellen, dass die Rechnungsadresse auf den Vermieter läuft und somit KabelBW auf die schnelle nur die zwei Parteien gesehen hat, die eine ETW haben. Aber dann bleibt immer noch die Frage offen, warum die anderen Parteien (Mieter) wohl nicht bezahlen!?
Aber nunja, kannst ja mal Bescheid geben, was passiert, wenn ein neues "KabelBW-Produkt" bestellt wird :-)

Autor:  San [ So 8. Jan 2012, 22:29 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Keine Kabelgebühren, dennoch Empfang?

(: ja, darf normalerweise nicht sein ... aber egal

soweit ich mehr weiß gebe ich bescheid!

für weiter Infos bin ich selbstverständlich dankbar

Autor:  Hemapri [ Fr 13. Jan 2012, 10:04 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Keine Kabelgebühren, dennoch Empfang?

Solche Fälle habe ich ständig. Da wird oft genug Kabel TV genutzt, ohne das irgend jemand zahlt. Kabel BW hat davon keine Ahnung. Es fällt erst auf, wenn mehr CleverKabel-Produkte bestellt werden, als bezahlte Wohneinheiten im Objekt vorhanden sind. Wenn kein entbündelter Anschluss bestellt wird, bucht Kabel BW dann einen Einzel-Haushaltstarif dazu, bei einem entbündelten Anschluss wird der Anschluss gesperrt.

MfG

Autor:  Theabim [ Di 15. Okt 2013, 21:34 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Keine Kabelgebühren, dennoch Empfang?

Also bei uns ist das auch so. Wir haben hier kabel, aber zahlen nicht extra ne Rechnung. das geht alles über die Miete.

Autor:  CaMaSBCServAssure [ So 28. Dez 2014, 02:04 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Keine Kabelgebühren, dennoch Empfang?

Bei uns läuft es auch über die Nebenkosten. Bei uns im Haus isses auch so eine Sammelvertrag. Da sind Mietwohnungen und Eigentumswohnungen gleichermaßen drin. Da sind für jede Wohnung hier glaube ich 18,90€ pro Monat.

Ich hatte mal 2 Jahre in Heidelberg am SRH studiert, da waren im Wohnheim #4 auch Kabel TV Anschlüsse, die nicht verplombt waren. Da hieß es auch, wenn man Kabel TV nutzen will, muß man einen Einzelvertrag abschließen. Ich hatte mal TESTWEISE eine analoge tv-karte angeschlossen und hatte normal Empfang. Ob es da einen Sammelvertrag gab oder nicht, weiß ich bis heute noch nicht, war mir aber auch egal, in der Zeit habe ich Wochentags ohnehin kein tv gekuckt und übers wochenende war ich immer heimgefahren. Ich war da über das Arbeitsamt als Kostenträger, habe daher logischerweise, im Gegensatz zu den Selbstzahlern auch keine Abrechnungen erhalten oder etwas zahlen müssen. Einige hatten wohl einen Kabel TV Vertrag absgeschlossen. Später wurde da das Kabel Modernisiert, damit die Studierenden auch 32 Mbit/sec internet buchen konnten (Damals noch über das alte Arris Modem (DOCSIS 2)) Dort gabs auch auf jedem zimmer Telefone. Ohne Telekom-Vertrag konnte man angerufen werden, aber selber nicht anrufen (War auch so offiziell vorgesehen, Nummer stand auf dem Hörer). Studenten konnten da auch telekom Verträge (nur telekom, kein arcor o.ä.) machen. Ich hatte Handy und einen BASE Umts stick. Vorteil war, daß ich diese auch woanders hätte weiter nutzen können, falls ich das TSudium nicht bestanden hätte und so vorzeitig hätte abbrechen müssen (Ich hatte es dann aber bestanden und war die vollen 2 Jahre da). Bei Festnetz wäre es dann schlecht gewesen...



@Hemapri: Wie entstehen denn eigentlich solchen "Schwarzen" Kabelanschlüsse? Die sind ja offenbar alle mal eins legal installiert worden. Wie kommt daß, daß es Anschlüsse gibt, die nicht verplombt sind, aber auch nicht mehr bei Kabel BW als aktiv gelistet sind? :shock:

Autor:  Hemapri [ So 28. Dez 2014, 13:18 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Keine Kabelgebühren, dennoch Empfang?

Das ist in der Praxis vollkommen normal. Woher soll UMKBW wissen, welche Wohnungen alles versorgt werden? Da gibt es keinen Nachweis, keinen Überblick und oft auch keine technischen Möglichkeiten, das zu unterbinden. Wird es bekannt, dann wird auch hin und wieder der Anschluss gesperrt. Oft ist es aber so, dass Hausnetze ganze Gebäude versorgen und es keine Möglichkeiten gibt, einzelne Anschlussdosen zu sperren, ohne andere, wo entsprechende Verträge bestehen, auch zu beeinflussen. In der Regel ist es also so, dass die Dosen voll betriebsbereit sind, ohne entsprechenden Vertrag aber nicht genutzt werden dürfen. Wenn z.B. eine Hausverwaltung die Versorgung komplett kündigt, im Haus aber ein Nutzer von Internet und Telefon über Kabel vorhanden ist, so kann das betreffende Objekt nicht gesperrt werden. Bei einer Versorgung in Baumstruktur oder manchen Mischnetzen ist die Sperrung der anderen Nutzer oft auch nicht oder nur eingeschränkt möglich. So bleibt der Kabelanschluss bei allen Wohnungen physisch bestehen, das Nutzungsrecht aber erlischt.

MfG

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