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BeitragVerfasst: So 6. Apr 2014, 17:05 
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Unitymedia Fan
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Registriert: Fr 14. Jan 2011, 23:31
Beiträge: 1864
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Die rechliche Situation ist die, dass dem Mieter dass alles gar nichts angeht. Die Multimediagestattung greift auch hier und Kabel BW erkennt den Gestattungsvertrag als akzeptiert an, wenn dieser entweder unterzeichnet oder stillschweigend akzeptiert wird, sprich der Multimedia-Installation vom Eigentümer nicht widersprochen wird. Die Installation ist nicht für den Kunden ausgeführt worden, sondern für den hoheitlich rechtlichen Eigentümer der Netzebene 4, sprich dem Eigentümer des betreffenden Objektes. Das ist vielen Hauseigentümern so gar nicht klar. Der Mieter nutzt als Kunde nur das Produkt, welches ihm durch die Multimediagestattung zwischen Hauseigentümer und Kabelnetzbetreiber technisch ermöglicht wird. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn der Kunde den Vertrag beendet oder auszieht, bedeutet das für ihn nur, dass er das Produkt nicht mehr nutzt. An der vorhandenen Multimedia-Installation ändert das gar nichts. Die geht den Kunden, sofern er nicht am Hauseigentum beteiligt ist, gar nichts an. Was den Eigentümer betrifft, so hätte er der Gestattung widersprechen können, hat er aber nicht. Er könnte das auch noch nachträglich machen. Dazu muss er sich aber an UMKBW wenden, denn hinsichtlich der vorhandenen Installation ist er der Vertragspartner, nicht der Mieter!

MfG


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BeitragVerfasst: Di 8. Apr 2014, 09:42 
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Newbee
Newbee

Registriert: Do 3. Apr 2014, 17:50
Beiträge: 10
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Bundesland: Baden-Württemberg
Hier noch die weitere Diskussion auf dem offiziellen Kabel BW Forum:

http://forum.kabelbw.de/viewtopic.php?f ... 3&p=236710

Bisher hab ich noch keine Antwort zu meiner letzten Email erhalten...sollte ich vor Fristende noch schreiben das ich ohne das Zutun des Hausbesitzers die Frist nicht einhalten kann?


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BeitragVerfasst: Di 8. Apr 2014, 16:08 
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Registriert: Mi 12. Jan 2011, 22:02
Beiträge: 18925
Wohnort: Esslingen
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Du kannst auf Hemapri vertrauen, der hat eine Ahnung, was er da schreibt.


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BeitragVerfasst: Fr 2. Mai 2014, 04:11 
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Kabelspezialist
Kabelspezialist

Registriert: Sa 15. Jan 2011, 04:52
Beiträge: 460
Wohnort: Gummersbach
Geschlecht: männlich
Bundesland: Hessen
Der Vermieter wird ohne weitere Diskussionen den Elektriker beauftragen und dies Dir ohne Wenn und Aber Dir in Rechnung stellen, alles andere ist ihm wohl egal. Viele Vermieter wollen die Verträge von Unitymedia KabelBW mittlerweile nicht mehr haben und nehmen lieber Dienstleistungen der Telekom an oder setzten eine Gemeinschaftsschüssel auf das Dach und speisen lediglich die Must Carry Programme ein.

_________________
DigitalTV ALLSTARS, HD-Option


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