Ja den Artikel meinte ich . @ spx haben Sie das schriftlich?
Erzählen kann man viel.
Mein Vertrauen in die Fluewo ist jedenfalls weg.
Die Anwältin hat soeben geantwortet:Zitat:
Sehr geehrter Herr XXXXXX,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne beantworten möchte.
Der Vermieter darf den Kabelvertrag mit dem Anbieter seiner Wahl abschließen.
Ob die Kosten auf die Mieter umgelegt werden können, richtet sich nach den Bestimmungen in Ihrem Mietvertrag.
Laut § 2 Nr. 15 zahlen Sie die Kabelgebühren. Sie sind daher verpflichtet, die Gebühren zu zahlen. Ihr Vermieter ist nur an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden, d.h. die Kosten müssen sich im Rahmen dessen halten, was für vergleichbare Programme anderer Anbieter üblich ist und dürfen nicht überteurt sein.
Der Fall des BGH, auf den der Link hinweist, stellt keinen vergleichbaren Fall dar. Hier ging es um einen Mieter, der eine Antenne aufstellen wollte, obwohl das Haus verkabelt war, was wegen seines Informationsrechts aus Art. 5 GG erlaubt werden musste.
Auch in Dortmund streitet der Mieterverein für Kündigungsmöglichkeiten des neuen Fernsehvertrages für die Mieter, die diesen nicht wollen.
Bislang ist die Rechtslage aber (leider) so, wie oben beschrieben: In der Regel muss der Mieter die (teureren) Gebühren für Kabel bezahlen, wenn die Umlage der Kabelgebühren als Nebenkosten wirksam vereinbart wurde.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an Ihren örtlichen Mieterverein wenden, dessen Adresse Sie auf unserer Homepage
http://www.mieterbund.de unter dem Reiter "Beratung" finden.
Mit freundlichen Grüßen,
Jutta Hartmann
i. A. Mieterbund24/DMB Info e. V.