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 Betreff des Beitrags: Zwei Wohnungen ein Kabelanschluß
BeitragVerfasst: Mi 6. Jul 2011, 13:25 
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Newbee
Newbee

Registriert: Di 21. Jun 2011, 09:48
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Hallo zusammen,
Eltern und behinderter Sohn,bewohnen ein Zweifamilienhaus.Eine Wohnung hat einen Kabelanschluß,für den Gebühren bezahlt werden.Nun möchte mein Sohn die zweite leerstehende
Wohnung beziehen.Da er Grundsicherung bekommt,und das Grundsicherungsamt einen
Mietvertrag verlangt,hat er eine eigene Wohnung,und müsste Kabelgebühren bezahlen.
Meine Frage: Handelt es sich bei meinem Sohn um einen selbstständigen Haushalt,und müsste er
dasselbe bezahlen wie die Eltern,das wären dann ca.400€ im Jahr.

Mit freundlichen Grüßen


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BeitragVerfasst: Mi 6. Jul 2011, 13:33 
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Kabelfreak
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Was hat das mit "News" zu tun? :10:


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BeitragVerfasst: Mi 6. Jul 2011, 13:36 
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Korrekt, habe das Thema mal nach "TV Analog" verschoben.


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BeitragVerfasst: Mi 6. Jul 2011, 14:22 
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Kabelfreak
Kabelfreak

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hajodele hat geschrieben:
Dieses Geld muss zunächst der Hauseigentümer bezahlen und holt sich das dann vom Mieter in den Nebenkosten zurück.
Die Nebenkosten werden aber vom "Amt" bezahlt.

Wenn der Kabelanschluss nicht über den Eigentümer läuft (dann wäre es in den Nebenkosten), muss ein Vertrag mit dem Kabelanbieter gemacht werden.


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BeitragVerfasst: Mi 6. Jul 2011, 19:46 
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Unitymedia Fan
Unitymedia Fan

Registriert: Fr 14. Jan 2011, 23:31
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Macht es doch nicht so kompliziert. Wenn es sich um eine abgeschlossenen Wohneinheit handelt, sprich seperat abschließbar, mit eigener Küche/ WC, dann ist für jede Wohneinheit für den Kabelanschluss zu zahlen. Bei zwei Wohnungen hat man die Möglichkeit, dass jeder einen eigenen Einzel-Haushaltstarif abschließt, oder eine Partei schließt einen Sammelanschluss für 2 Wohneinheiten ab, in der Regel der Vermieter oder Eigentümer. Das ist günstiger, als 2 Einzelanschlüsse. Ob Sohn oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

MfG


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