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 Betreff des Beitrags: Sonderkündigungsrecht
BeitragVerfasst: Fr 30. Jan 2015, 15:52 
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Newbee
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Registriert: Fr 30. Jan 2015, 15:27
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Schreiben meines Hauseigentümers :
Da ich den Kabelanschluss für mein Haus ...... zum.... gekündigt habe, ( Kündigung liegt vor ) und keine Zusammenarbeit
Unitimedia mehr besteht, werde ich die Anschlussdosen im Zuge einer Renovierung entfernen lassen.
MfG...

Frage: habe ich als Pächter nun ein Sonderkündigungsrecht für" MEINE " Verträge mit Unitimedia ??


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 Betreff des Beitrags: Re: Sonderkündigungsrecht
BeitragVerfasst: Fr 30. Jan 2015, 18:58 
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Sollte kein Problem sein, ohne gültigen Kabelanschlussvertrag sind die Mehrwertdienste offiziell nicht nutzbar, ergo Sonderkündigungsrecht.


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 Betreff des Beitrags: Re: Sonderkündigungsrecht
BeitragVerfasst: Fr 30. Jan 2015, 19:00 
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Unitymedia Fan
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Bundesland: Hessen
Chris hat geschrieben:
Sollte kein Problem sein, ohne gültigen Kabelanschlussvertrag sind die Mehrwertdienste offiziell nicht nutzbar, ergo Sonderkündigungsrecht.


Kann UMKBW dann nicht sagen, schließen Sie halt einen Einzelnutzervertrag ab?

_________________
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 Betreff des Beitrags: Re: Sonderkündigungsrecht
BeitragVerfasst: Fr 30. Jan 2015, 19:16 
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Kabelspezialist
Kabelspezialist

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tonino85 hat geschrieben:
Kann UMKBW dann nicht sagen, schließen Sie halt einen Einzelnutzervertrag ab?


Aber wie ohne vorhandenen Anschluss. Ob der Vermieter nach dem Schreiben und der vorstehenden Renovierung eine Gestattung unterschreibt, mag ich zu bezweifeln. Aber da muss man den Vermieter erstmal anfragen. Der sollte auch schriftlich bestätigen, dass es keine Möglichkeit mehr geben wird.


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 Betreff des Beitrags: Re: Sonderkündigungsrecht
BeitragVerfasst: Sa 31. Jan 2015, 00:52 
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Unitymedia Fan
Unitymedia Fan

Registriert: Fr 14. Jan 2011, 23:31
Beiträge: 1864
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Chris hat geschrieben:
Sollte kein Problem sein, ohne gültigen Kabelanschlussvertrag sind die Mehrwertdienste offiziell nicht nutzbar, ergo Sonderkündigungsrecht.


Wer sagt das? Der Kabelanschluss ist keine Grundlage für multimediale Dienste. Hier greift die Multimedia-Gestattung, entweder durch einen abgeschlossenen Vertrag oder durch Nichtbilligung. In der Multimrdiagestattung ist geregelt, wie lange der Hauseigentümer die Gestattung noch zu ermöglichen hat.

MfG


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 Betreff des Beitrags: Re: Sonderkündigungsrecht
BeitragVerfasst: Mo 2. Feb 2015, 15:37 
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Kabelspezialist
Kabelspezialist

Registriert: Fr 2. Nov 2012, 13:28
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Wohnort: Bundesstadt Bonn
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Rolf Deckert hat geschrieben:
Schreiben meines Hauseigentümers :
Da ich den Kabelanschluss für mein Haus ...... zum.... gekündigt habe, ( Kündigung liegt vor ) und keine Zusammenarbeit
Unitimedia mehr besteht, werde ich die Anschlussdosen im Zuge einer Renovierung entfernen lassen.
MfG...

Frage: habe ich als Pächter nun ein Sonderkündigungsrecht für" MEINE " Verträge mit Unitimedia ??
... eigneltich solltest du eine Kündigung seitens Unitymedia, wenn der Hauseigentümer den Vertrag mit Unitymedia gekündigt hat.
Prinzipiell wäre es natürlich möglich, die genutzen Dienste weiterzunutzen. Wenn du 2play nutzen solltest, wäre es noch nicht mal mit zusätzlichen Kosten verbunden. Allerdings wird dazu ein Gestattungsvertrag erforderlich sein, der es Unitymedia Kabel BW erlaubt, ihre Produkte an der Adresse weiterhin anbieten zu dürfen.

Am einfachsten wäre es, wenn du Unitymedia Kabel BW kontaktierst ...

_________________
Kanalbelegung digitales Kabelfernsehen (Unitymedia) Bonn


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