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Kosten für nicht zustande gekommene Gespräche https://forum.kabel-helpdesk.de/viewtopic.php?f=21&t=3248 |
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Autor: | Rosina [ Do 30. Aug 2012, 19:55 ] |
Betreff des Beitrags: | Kosten für nicht zustande gekommene Gespräche |
Hallo zusammen, ich bin völlig entnervt. Bin Unity Media Kunde und habe jetzt erst festgestellt, das die mir Kosten für nicht angenommene Handygespräche ( Sekunden; 1 , 2, 3 ) vom Festnetz aus über Flatrate in Rechnung stellen. Und das seit Monaten. Sind ca. Euro 30,- mtl.,! Vor gut einem Monat habe ich dann schriftlich reklamiert und bekam ein Schreiben: "Vielen Dank für den Hinweis"! Heute bekam ich nun eien Anruf, indem vehement abgestritten wurde, das dieses Vorgehen praktiziert würde. Vielmehr wurde ich auf einen AB, auf die Benachrichtigung per SMS und das Abnehmen des Telefonpartners verwiesen. Keiner der genannten Punkte trifft bei mir zu. Ich rufe an, erreiche keinen ....; lasse manchmal mehrmals durchklingeln und egal...; selbst 1 Sekunde wird mir schon im Minutentakt berechnet. Dann wurde ich auf die Technik verwiesen, die schon angeblich bei mir überprüft hätte. Die Technik teilte mir mit, das sie weder überprüft hätte, noch überprüfen kann, da ich keine SIM - Karte habe und die Gespräche von meinem Festnetz (Flat) erfolgen. Ich wurde wieder mit dem Service verbunden. Dort wurde minutenlang auf mich eingeredet. Immer wieder das gleiche. Sie müssen das und das gemacht haben. Wir praktizieren so etwas nicht. Aber ich müßte verstehen, das schon die Einwahl allein in das Mobilfunknetz zustande kommt, selbst wenn ich von meinem Gesprächspartner weggedrückt werde. Das Gespräch ist damit zustandegekommen. Widersprüchliche, verschiedene Aussagen vom Vorgesetzten bis hin zum Servicemitarbeiter! Der Verbraucherschutz riet mir jetzt zum Anwalt zu gehen. Wie sind Eure Erfahrungen und was habt ihr unternommen? Für Antworten diesbezüglich wäre ich sehr dankbar! Rosina |
Autor: | Dragon [ Do 30. Aug 2012, 21:04 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Kosten für nicht zustande gekommene Gespräche |
Den Anwalt kannst du dir sparen, es gibt kein Gesetz, das die Berechnung verbieten würde. Schließlich muss eine Verbindung zum Zielnetz trotzdem aufgebaut werden. |
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