Hallo,
Ich habe mal eine Frage, auf der Website von Unitymedia steht, sollte Unitymedia mich an meiner neuen Adresse nicht versorgen können, kann ich vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen.
Diese betragen 3 Monate zum Monatsende, benötigt werden unter anderem eine Ummeldebestätigung sowie die Kündigung fürs Internet.
Das heißt, da ich mich ja erst ummelden kann wenn ich am neuen Wohnort wohne, müsste ich 3 Monate Internet für nichts zahlen?
Ich erhalte ja erst die Ummeldebestätigung wenn ich in der neuen Wohnung wohne und mich ummelde.
Oder verstehe ich da was falsch?
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