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BeitragVerfasst: Mi 17. Aug 2016, 21:30 
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Newbee
Newbee

Registriert: Mi 17. Aug 2016, 21:17
Beiträge: 1
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Bundesland: Baden-Württemberg
Hallo,

Ich bin gerade neu hier auf diesem Forum. Ich habe vor ein paar Monaten Internet über Kabel bestellt bei Unitymedia. Der Techniker kam in unserer Mietwohnung im Keller und meinte, dass aufwendige Arbeiten notwendig waren, sowie Bohren in dem Außendwand der Wohnung und auf verschiedene Stellen innerhalb der Wohnung. Es gibt Coax-Leitungen vom Keller zur Wohnung, aber die sind technisch nicht geeignet. Der Techniker wollte dem Modem-Gerät auch im Treppenhaus installieren. Er hat sich sehr unhöflich und arrogant verhalten und hat wollte nicht auf unseren Vorschlagen eingehen. Der Vermieter hat die technische Maßnahmen abgelehnt und der Techniker ist weggangen. Jetzt droht Unitymedia, dass sie mir doch noch 12 Monaten Rechnungen schicken dürfen weil es ein "gewollte Anschluss" war meinerseits. Es wurde auch bereits mehr als 100 Euro abgeschrieben von meinem Konto. Ich habe das gleich widerrufen bei meinem Bank.

Ich finde das alles total unverschämt von Unitymedia :evil: . Die Helpdesk reagiert kaum auf nur teilweise auf meinen Fragen. Ich bin total fertig damit und überlege um einen Anwalt einzuschalten.

Hat jemand gute Empfehlungen für mich was ich am Besten tun kann?
Vielen Dank!


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BeitragVerfasst: Do 18. Aug 2016, 02:11 
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Unitymedia Fan
Unitymedia Fan

Registriert: Fr 14. Jan 2011, 23:31
Beiträge: 1864
Geschlecht:
Um was geht es eigentlich? Für Internet und Telefon kommt kein Vertrag zustande, wenn die Installation nicht vom Servicepartner ausgeführt wird. Bei Kabel TV sieht es anders aus. Hier ist UM nur bis zum Übergabepunkt zuständg. Für den Anschluss und die technische Ausführung ist der Kunde selst, bzw. der Eigentümer des Objektes verantwortlich. UM muss bei TV also gar nichts machen, außer den Auftrag anzunehmen und sind auch berechtigt, die Gebühr für die Nutzung bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu erheben. Wohlgemerkt, das gilt nur für Kabel TV. Was die Abbuchung betrifft: Wenn es sich um Einrichtungs- oder Nutzungsgebühren für Kabel-TV handelte, dann war es nicht klug, der Abbuchung zu widersprechen, denn diese war dann rechtmäßig, deine Zahlungsverweigerung dagegen nicht. UM hat dir die Leistung am ÜP zur Verfügung gestellt und du musst zahlen. Bei Zahlungsverweigerung kann UM rechtlich gegen dich vorgehen.

MfG


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