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BeitragVerfasst: Sa 9. Jul 2016, 10:16 
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Newbee
Newbee

Registriert: Sa 9. Jul 2016, 09:51
Beiträge: 2
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Hallo liebes Forum,
zunächst möchte ich anmerken, dass dies mein erster Post ist, ich aber dennoch zuvor die Suchfunktion ausgereizt habe und leider auf keine Threads gestoßen bin, die mir helfen konnten.

Zur Sache:
Ich ziehe zum 15.7. in eine neue Wohnung in einem 8 WE Haus, habe bereits Zugang zur Wohnung, laut UM-Verfügbarkeitscheck ist dort die komplette Latte an UM Produkten verfügbar.
Am Freitag habe ich einen Vertrag bei einem lokalen UM Unterhändler abgeschlossen ( 2Play Premium 200), noch am selben Tag hat mich ein UM Partner kontaktiert und vereinbarte mit mir einen Termin für einen Besuch vom Techniker. Tatsächlich gibt es zum Beispiel in meiner Wohnung nur eine SAT Antennendose und mir ist bewusst, dass man eine "Multimediadose" benötigt. Die Dame am Telefon sagte mir, dass das gemacht werden müsse.
Allerdings sprach sie auch an, dass der Techniker zum einen Zugang zu den Kellerräumen benötigen würde (kein Problem bzw. selbstverständlich) und dass UM "Modernisierungen durchführen" muss und ein "mündliches Einverständnis des Vermieters" benötigt. Ich habe mehrfach nachgefragt was "Modernisierung" bedeutet und wer ein "mündliches Einverständnis" einholen soll, aber leider keine Antwort, sondern nur die Wiederholung ihrer Formulierungen. Hab nach dem Gespräch noch einmal zurück gerufen und mit einer anderen Dame gesprochen, allerdings konnte diese mir auch nicht helfen. Ich verstehe, dass man im CallCenter eben nicht zwangsweise Plan von Abläufen und Co. hat, aber bin nun etwas ratlos und beunruhigt.

Wer trägt die Kosten? Fallen für meinen Vermieter Kosten an? Können dadurch Probleme für andere Mieter entstehen(Der UM Unterhändler sagte, dass im Haus noch niemand UM Kunde sei)? Was soll das alles bedeuten?

Vielleicht noch kurz zu der Hardware die bereits vor Ort ist:
In den Kellerräumen befindet sich ein "Astro AL 325 Hausverstärker" in der Wohnung wie gesagt nur Kabelbuchsen mit 2 Anschlüssen.

Jetzt schon einmal vielen Dank im Voraus, wenn ihr noch irgendwelche Infos braucht - einfach sagen :)


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BeitragVerfasst: Di 12. Jul 2016, 08:32 
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Newbee
Newbee

Registriert: Sa 9. Jul 2016, 09:51
Beiträge: 2
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*bump*

Tut mir leid, aber ich bin leider noch kein Stück schlauer geworden und hatte mir wirklich Hilfe hier im Forum erhofft.
Niemand der was vergleichbares bei seinem UM Anschluss hatte?


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BeitragVerfasst: Di 12. Jul 2016, 15:14 
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Einsteiger/in
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Registriert: Do 21. Jan 2016, 19:07
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FBravery hat geschrieben:
Niemand der was vergleichbares bei seinem UM Anschluss hatte?

Kann ich nichts zu sagen, ich tippe mal auf UM. Aber wenn Du SAT hast, hast Du ein Problem. Sprich mal mit deinem Vermieter.

Lutz


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BeitragVerfasst: Mo 25. Jul 2016, 21:27 
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Unitymedia Fan
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FBravery hat geschrieben:
Ich ziehe zum 15.7. in eine neue Wohnung in einem 8 WE Haus, habe bereits Zugang zur Wohnung, laut UM-Verfügbarkeitscheck ist dort die komplette Latte an UM Produkten verfügbar.


Das ist immer unter Vorbehalt zu betrachten. Die Verfügbarkeitsprüfung bezieht sich immer nur auf den Hausübergabepunkt. Ob überhaupt eine Installation mim Haus möglich ist, kann so nicht ermittelt werden.

Zitat:
Am Freitag habe ich einen Vertrag bei einem lokalen UM Unterhändler abgeschlossen ( 2Play Premium 200), noch am selben Tag hat mich ein UM Partner kontaktiert und vereinbarte mit mir einen Termin für einen Besuch vom Techniker. Tatsächlich gibt es zum Beispiel in meiner Wohnung nur eine SAT Antennendose und mir ist bewusst, dass man eine "Multimediadose" benötigt. Die Dame am Telefon sagte mir, dass das gemacht werden müsse.
Allerdings sprach sie auch an, dass der Techniker zum einen Zugang zu den Kellerräumen benötigen würde (kein Problem bzw. selbstverständlich) und dass UM "Modernisierungen durchführen" muss und ein "mündliches Einverständnis des Vermieters" benötigt. Ich habe mehrfach nachgefragt was "Modernisierung" bedeutet und wer ein "mündliches Einverständnis" einholen soll, aber leider keine Antwort, sondern nur die Wiederholung ihrer Formulierungen. Hab nach dem Gespräch noch einmal zurück gerufen und mit einer anderen Dame gesprochen, allerdings konnte diese mir auch nicht helfen. Ich verstehe, dass man im CallCenter eben nicht zwangsweise Plan von Abläufen und Co. hat, aber bin nun etwas ratlos und beunruhigt.


Die lesen auch nur ab, was vor ihnen auf dem Monitor steht und haben selbst keine Ahnung, worum es überhaupt geht. Praktisch geht es um die Multimediagestattung und die Installationsgenehmigung. Liegt bereits eine schriftliche Multimediagestattung vor, so braucht man dieses Problem nicht weiter zu betrachten. Die muss aber nicht zwingend vorliegen, sondern es wird erst mal generell angenommen, dass der Eigentümer mit dem Vertragstext einverstanden ist und eine Weigerung erst vorliegt, wenn der Gestattung aktiv widersprochen wird. Als nächstes kommt die Installationsgenehmigung. Eine solche ist notwendig, wenn durch die Installation bauliche Veränderungen am Objekt vorgenommen werden müssen. Hier reicht eine mündliche Genehmigung des Eigentümers oder eines bevollmächtigten Dritten, z.B. Hausverwalter.

Zitat:
Wer trägt die Kosten? Fallen für meinen Vermieter Kosten an?


Sollte eine Installation möglich sein, dann trägt UM alle Kosten.

Zitat:
Können dadurch Probleme für andere Mieter entstehen(Der UM Unterhändler sagte, dass im Haus noch niemand UM Kunde sei)? Was soll das alles bedeuten?


Wie sollen andere Mieter betroffen sein, wenn die bislang keinen Kabelanschluss nutzen?

Zitat:
In den Kellerräumen befindet sich ein "Astro AL 325 Hausverstärker" in der Wohnung wie gesagt nur Kabelbuchsen mit 2 Anschlüssen.


Und für welches Netz ist der zuständig. Mit Sat hat der nichts zu tun.

Ob da etwas geht oder nicht, muss der Techniker vor Ort entscheiden. Der kümmert sich auch darum, ob eine Genehmigung benötigt wird. Möglicherweise ist auf Grund der örtlichen Situation keine Installation möglich.

MfG


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