HausHelene hat geschrieben:
Also darf der Provider TKG-Konform 3 Monate weiterberechnen, auch wenn er keine Leistung liefern kann.
UM kommt den Kunden so weit entgegen, dass die 3 Monate ab Kündigung laufen.
Nein, das ist ja die Rechtsmißachtung: Die Kündigung läuft nicht ab dem Zeitpunkt ab dem der Kunde sie eingeschickt hat, so wie im TKG geschrieben, sondern bei U. erst dann wenn die Meldebestätigung eintraf.
Das ist schlicht Unsinn; das ist so wie wenn der bisherige Vermieter dich aus deinem Mietvertrag erst dann entläßt nachdem Du dich ganz woanders bei einem Meldeamt angemeldet hast.
Der entsprechende Paragraph zum Wucher lautet ja:
"(1) Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten
1. für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen,"
Und der stationäre Internetzugang ist ja eine Nebenleistung zum Wohnen; der ist ganz klar an die Wohnung gebunden, insbesondere wenn man den Internetzugang nach dem Umzug garantiert nicht mehr hat. Daher sehe ich hier ganz klar Wucher.
HausHelene hat geschrieben:
Selbstverständlich kümmern sich zu wenig Kunden frühzeitig darum.
Nein, der Gesetzgeber wollte das man sich NACH dem Umzug ummeldet, U. jedoch zwingt dazu sich Monate davor umzumelden.
Zudem wollte der Gesetzgeber das wenn man einen Mietvertrag kündigt auch daran hängende Verträge wie den für den stationären Internetzugang zeitgleich kündigen kann; das ist selbstverständlich und wurde im TKG festgeschrieben.
HausHelene hat geschrieben:
Man kann ja auch so mal vorsorglich kündigen und wenn die Leistung am neuen Wohnsitz geliefert werden kann, läßt sich die Kündigung rückgängig machen.
Klar, man kündigt ein halbes oder ganzes Jahr lang jeden Monat bis man eine passende Wohnung findet, sehr praxisnah ...
HausHelene hat geschrieben:
Vodafone akzeptiert z.B. eine sofortige Kündigung in unversorgtem Gebiet,
Ja, das sollte eigentlich selbstverständlich sein, deshalb sehe ich bei einem anderen Verhalten, das ja nichts anders als Geld ohne jede Gegenleistung zu fordern ist, nur Wucher.