LordLord hat geschrieben:
Laut der KabelBW Homepage und der Hotline ist aber ein aktiver Verteiler im Haus vorhanden. Allerdings kann nicht gesagt werden, ob die Leitung auch in den 3. Stock verlegt ist.
Du meinst sicherlich einen Hausübergabepunkt, keinen Verteiler. Mehr kann man nämlich an Hand der Abfrage nicht erkennen.
Zitat:
Da ich nur auf Internet/Telefon angewiesen bin, kann der Vermieter den Gestattungsvertrag unterschreiben und es kann eine Leitung verbaut werden.
Erst mal ganz langsam. Ein schriftlicher Gestattungsvertrag wird von KBW nur noch bei Objekten mit mehr als 10 Wohneinheiten eingeholt. Viel wichtiger als ein Gestattungsvertrag ist, dass letzlich überhaupt installiert werden kann und darf.
Zitat:
- Sind dies große Umbauten oder werden nur durch vorhandene Rohre die Leitungen verlegt?
Das kann man nur vor Ort entscheiden. Sind Rohre vorhanden, kann man die natürlich nutzen. [/quote]
Zitat:
- Hat der Vermieter hierdurch irgendwelche Kosten bzw. habe ich diese als Mieter? Oder trägt diesen Umbau KabelBW
Die Installation ist komplett kostenfrei für Kunden und Eigentümer.
Zitat:
- Ist bei KabelBW (mit deren WLAn-Router) eine Weiterleitung auf DynDns Möglich bzw, das öffnen von diversen Ports?
Ja.
Zitat:
Ich will den Vermieter auch mal eine Email bzgl. des Gestattungsvertrages schreiben, wäre diese fachlich richtig?
Da würde ich erst mal gar nichts machen. Letzlich ist das Sache von Kabel BW, bzw. des SIP, der mit dem Installationsauftrag beauftragt wird. Wenn Kabel BW einen Gestattungsvertrag benötigt, melden die sich schon. Gestattungsvertrag und Installationsgenehmigung sind übrigens zwei verschiedenen Dinge.
MfG