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BeitragVerfasst: Do 28. Apr 2011, 17:33 
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Registriert: Do 28. Apr 2011, 17:27
Beiträge: 23
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Hallo zusammen,

ich benötige mal eure Hilfe. Ich werde zum 01.07 umziehen und leider bekomme ich durch handesübliche Kommunikationsunternehmen nur DSL1000. Ist aus div. Gründen aber einfach zu langsam.

Nun habe ich meinen Vermieter gefragt, ob den ein Kabelanschluss vorhanden ist, laut ihm aber nicht. Laut der KabelBW Homepage und der Hotline ist aber ein aktiver Verteiler im Haus vorhanden. Allerdings kann nicht gesagt werden, ob die Leitung auch in den 3. Stock verlegt ist.

Da ich nur auf Internet/Telefon angewiesen bin, kann der Vermieter den Gestattungsvertrag unterschreiben und es kann eine Leitung verbaut werden.
- Sind dies große Umbauten oder werden nur durch vorhandene Rohre die Leitungen verlegt?
- Hat der Vermieter hierdurch irgendwelche Kosten bzw. habe ich diese als Mieter? Oder trägt diesen Umbau KabelBW
- Ist bei KabelBW (mit deren WLAn-Router) eine Weiterleitung auf DynDns Möglich bzw, das öffnen von diversen Ports?

Ich will den Vermieter auch mal eine Email bzgl. des Gestattungsvertrages schreiben, wäre diese fachlich richtig?
Zitat:
Hallo Herr xxx,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Nun uns ging es primär gar nicht um den Fernsehanschluss, sondern um einen Internet/Telefonanschluss. Da unser jetziger Anbieter eine zu geringe Bandbreite zur Verfügung stellen kann, welche wir aber teilweise aufgrund beruflicher Tätigkeiten ein relativ schnelles Internet benötigen, würden wir gerne als Anbieter KabelBW wählen.

Laut deren Auskunft ist im Haus schon ein aktiver Kabelverteiler vorhanden, allerdings kann es sein das in der Wohnung kein Kabelanschluss vorhanden ist. Hier würde KabelBW völlig kostenfrei und ohne größeren Aufwand ein Kabel in die Wohnung dann legen (es werden bereits vorhandene Kabelleitungen verwendet).

Wäre dies den mit Ihrer Einverständnis möglich, den der Hauseigentümer muss hier zu den sog. Gestattungsvertrag unterzeichen. Wir haben Ihnen diesen in der Email angehängt.

Vielen Dank


Vielen Dank für eure Hilfe!


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BeitragVerfasst: Do 28. Apr 2011, 20:14 
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Unitymedia Fan
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Registriert: Fr 14. Jan 2011, 23:31
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LordLord hat geschrieben:
Laut der KabelBW Homepage und der Hotline ist aber ein aktiver Verteiler im Haus vorhanden. Allerdings kann nicht gesagt werden, ob die Leitung auch in den 3. Stock verlegt ist.


Du meinst sicherlich einen Hausübergabepunkt, keinen Verteiler. Mehr kann man nämlich an Hand der Abfrage nicht erkennen.

Zitat:
Da ich nur auf Internet/Telefon angewiesen bin, kann der Vermieter den Gestattungsvertrag unterschreiben und es kann eine Leitung verbaut werden.


Erst mal ganz langsam. Ein schriftlicher Gestattungsvertrag wird von KBW nur noch bei Objekten mit mehr als 10 Wohneinheiten eingeholt. Viel wichtiger als ein Gestattungsvertrag ist, dass letzlich überhaupt installiert werden kann und darf.

Zitat:
- Sind dies große Umbauten oder werden nur durch vorhandene Rohre die Leitungen verlegt?


Das kann man nur vor Ort entscheiden. Sind Rohre vorhanden, kann man die natürlich nutzen. [/quote]

Zitat:
- Hat der Vermieter hierdurch irgendwelche Kosten bzw. habe ich diese als Mieter? Oder trägt diesen Umbau KabelBW


Die Installation ist komplett kostenfrei für Kunden und Eigentümer.

Zitat:
- Ist bei KabelBW (mit deren WLAn-Router) eine Weiterleitung auf DynDns Möglich bzw, das öffnen von diversen Ports?


Ja.

Zitat:
Ich will den Vermieter auch mal eine Email bzgl. des Gestattungsvertrages schreiben, wäre diese fachlich richtig?


Da würde ich erst mal gar nichts machen. Letzlich ist das Sache von Kabel BW, bzw. des SIP, der mit dem Installationsauftrag beauftragt wird. Wenn Kabel BW einen Gestattungsvertrag benötigt, melden die sich schon. Gestattungsvertrag und Installationsgenehmigung sind übrigens zwei verschiedenen Dinge.

MfG


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BeitragVerfasst: Do 28. Apr 2011, 21:15 
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Registriert: Do 28. Apr 2011, 17:27
Beiträge: 23
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Erstmal vielen Dank für die Antworten.

Wer bzw. wie wird entschieden ob die Leitung verlegt werden darf? Ich will unseren Vermieter halt nicht vor vollendete Tatsachen stellen, sondern vorher höfglich Nachfragen ob generell ich mit seiner Erlaubnis rechnen kann. Es ist im übrigen ein Haus mit 6 Parteien und das Haus gehört komplett dem Vermieter.


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BeitragVerfasst: Fr 29. Apr 2011, 10:00 
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Beiträge: 2778
Wohnort: Em Schwobaländle bei Stuagrt
Geschlecht:
Bundesland: Baden-Württemberg
Letztendlich entscheidet immer der Eigentümer bzw. deren Vertreter / die Hausverwaltung
ob Kabel verlegt werden dürfen. Generell ohne Begründung ablehnen dürfen die aber nach
aktueller Rechtssprechung auch nicht mehr.

BATHMAN

_________________
Multimedia Süchtiger mit FB 6591 und VF BUSINESS CABLE MAX


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BeitragVerfasst: Fr 29. Apr 2011, 10:31 
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Registriert: Do 28. Apr 2011, 17:27
Beiträge: 23
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Ok danke für diesen Hinweis...

Wenn ein Hausübergabepunkt vorliegt, so müsste aber denoch nur eine Leitung in die Wohnung verlegt werden (wenn überhaupt). Allerdings macht mir Sorgen, da das Haus eigentlich Satschüsseln hat, ob hier evtl. in der Kabelanschlussdose das Koaxialkabel der Schüssel liegen kann. GHeht sowas überhaupt?


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BeitragVerfasst: Fr 29. Apr 2011, 19:46 
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Registriert: Fr 14. Jan 2011, 23:31
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LordLord hat geschrieben:
Wenn ein Hausübergabepunkt vorliegt, so müsste aber denoch nur eine Leitung in die Wohnung verlegt werden (wenn überhaupt).


Nicht ganz. Erst mal braucht man bei 6 Wohnungen keinen Gestattungsvertrag. Der wird als mündlich erteilt hingenommen und es wird nur reagiert, wenn der Eigentümer sich dagegen ausspricht, dass Kabel BW im Objekt ihre Produkte anbieten darf. Darüber hinaus muss vom SIP noch eine Installationsgenehmigung eingeholt werden, wenn bauliche Veränderungen im Objekt notwendig werden. Vorab würde ich da mit dem Eigentümer gar nichts versuchen abzusprechen, da der Nichtfachmann gar nicht den Umfang der Arbeiten einschätzen kann. Das fängt beim Hausübergabepunkt an, der oft erneuert werden muss, weiter mit dem Breitbandverteiler, welcher grundsätzlich so dimensioniert werden muss, dass alle Wohnungen versorgt werden könnten. Weiterhin muss die Stromversorgung des BVT sichergestellt werden und die Einbindung in den Potentialausgleich des Gebäudes. Ist kein Potentialausgleich vorhanden, muss einer errichtet werden und da kommt Strom, Gas, Wasser, Heizung und gegebenfalls noch mehr mit ins Spiel.

Zitat:
Allerdings macht mir Sorgen, da das Haus eigentlich Satschüsseln hat, ob hier evtl. in der Kabelanschlussdose das Koaxialkabel der Schüssel liegen kann. Geht sowas überhaupt?


Gehen kann vieles. Letzlich muss man eh vor Ort entscheiden, was in der jeweiligen Situation möglich ist.

MfG


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