Kabel Helpdesk Forum https://forum.kabel-helpdesk.de/ |
|
Erlass der Grundgebühr bei bestehendem DSL-Vertrag https://forum.kabel-helpdesk.de/viewtopic.php?f=20&t=6483 |
Seite 1 von 1 |
Autor: | PWA [ Sa 31. Jan 2015, 23:22 ] |
Betreff des Beitrags: | Erlass der Grundgebühr bei bestehendem DSL-Vertrag |
Hallo, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Grundgebühr für maximal 12 Monate erlassen wird, solange noch ein DSL-Vertrag läuft? - Gibt es dazu ein Formular, mit dem man die Erstattung beantragen kann, oder wie läuft das ab? - Kann ich selbst kündigen und Unitymedia eine Kündigungsbestätigung vorlegen? - Muss Unitymedia den DSL-/TelefonanschlussVertrag für mich kündigen? - Reicht die Kündigungsbestätigung oder muss ich monatlich die Rechnung einreichen? - Muss ich zwingend die alte Rufnummer mitnehmen, um als "Wechsler" zu gelten, da ja nur "Wechsler" die Grundgebührerstattung erhalten? Das sind alles berechtigte Fragen, aber leider findet man dazu im gesamten Bestellprozess keine Antworten. Wäre super, wenn mich hier jemand erleuchten würde! |
Autor: | tokon [ Sa 31. Jan 2015, 23:46 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Erlass der Grundgebühr bei bestehendem DSL-Vertrag |
PWA hat geschrieben: Das sind alles berechtigte Fragen, aber leider findet man dazu im gesamten Bestellprozess keine Antworten. Auf der Website sind sie aber zu finden: http://www.unitymedia.de/privatkunden/b ... erwechsel/ |
Autor: | PWA [ Sa 31. Jan 2015, 23:49 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Erlass der Grundgebühr bei bestehendem DSL-Vertrag |
Wo genau werden da meine Fragen beantwortet? "Wir kündigen Ihren Vertrag... wir helfen Ihnen gerne dabei" - das ist das einzige, was annähernd einer Antwort gleich kommt, aber nicht exakt. Mag sein, dass UM meinen alten Vertrag kündigen _kann_ und mir _helfen will_ - aber ist das obligatorisch, oder kann ich auch selbst kündigen und das einfach nachweisen? Weitere Informationen finde ich da nicht. Bitte stoß mich mit der Nase darauf! ![]() |
Autor: | HausHelene [ So 1. Feb 2015, 02:01 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Erlass der Grundgebühr bei bestehendem DSL-Vertrag |
Im Falle einer Rufnummernmitnahme (Portierung) sollte man möglichst NICHT selbst kündigen. Die ganzen Standardabläufe sind so definiert, dass es sonst zu Problemen kommen kann. Siehe hierzu auch die Bundesnetzagentur: http://www.bundesnetzagentur.de/cln_143 ... _node.html (Bitte hier auch die entsprechenden weiterführenden Links lesen ![]() Im Portierungsformular von UM http://www.unitymedia.de/content/dam/un ... df?q2=port stehen weitere Hinweise. Dieses Formular sollte aber nur mit Kundennummer bzw. nach Absprache mit der Telefonhotline zugeschickt werden. Mit dem Portierungstermin hat UM automatisch die Dauer der Freimonate. Wenn du selbst kündigst, oder keine Portierung machen möchtest, musst du Anrufen, was sie für einen Nachweis wollen. Manche Firmen verzichten oder verzögern eine Kündigungsbestätigung. |
Autor: | PWA [ So 1. Feb 2015, 19:52 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Erlass der Grundgebühr bei bestehendem DSL-Vertrag |
Ok, danke! |
Seite 1 von 1 | Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ] |
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group http://www.phpbb.com/ |