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Umzug BW -> NRW: Sonderkündigung oder Vertragsmitnahme? https://forum.kabel-helpdesk.de/viewtopic.php?f=20&t=5140 |
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Autor: | stefanmüller [ Mo 13. Jan 2014, 10:57 ] |
Betreff des Beitrags: | Umzug BW -> NRW: Sonderkündigung oder Vertragsmitnahme? |
Hallo, ich habe eine Frage zum Umzug bzw. Sonderkündigungsrecht. Ich habe einen Vertrag bei KabelBW und ziehe von Baden-Württemberg (Karlsruhe) nach Nordrhein-Westfalen (Köln) um. Laut KabelBW Servicehotline ist an meiner Kölner Adresse kein KabelBW Anschluss möglich. Der Mitarbeiter meinte, ich habe ein Sonderkündigungsrecht. Laut KabelBW-Website ist für Köln unitymedia zuständig. Habe ich wirklich ein Sonderkündigungsrecht oder wird mein Vertrag von KabelBW zu unitymedia verlegt? Danke für die Auskunft. Grüße, Stefanmüller |
Autor: | Satyria [ Mo 13. Jan 2014, 12:28 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Umzug BW -> NRW: Sonderkündigung oder Vertragsmitnahme? |
Hallo, bin vor kurzem von Hessen nach BW umgezogen. Da beide Unternehmen anscheinend nicht zusammen arbeiten können (so in der Art, hatten die es mir berichtet), kann mit einer Wirkung von 3 Monaten ein Sonderkündigung ausgesprochen werden. Am besten kündigt man sofort, mit dem Hinweiß auf das Sonderkündigungsrecht. Die entsprechende Ummeldung musst du nachliefern. In der ersten Bestätigung wird aber nicht auf die 3 Monate eingegangen, da sie es ja noch nicht wissen, ob du tatsächlich umziehst (Ummeldung fehlt). Unitymedia Hessen hat mir allerdings auch eine Kündigung für einen Monat zugesprochen, wenn ich nachweisen kann, dass ich einen neuen Vertrag mit KabelBW mache. Ich wollte allerdings keinen Vertrag mit KAbelBw machen, da ich gehofft habe einen guten DSL-Anschluß zu bekommen... Inzwischen bin ich doch dort. Gruß, Satyria |
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