cableuser hat geschrieben:
Das alte Modem konnte ich nicht verwenden denn wir hatten es bereits an Kabel bw zurückgeschickt .Als das neue Modem angeliefert wurde lag ein Begleitschreiben bei in dem wir aufgefordert wurden das alte Modem zurück zu schicken .
Das ist auch grundsätzlich richtig so, aber solange das neue Modem nicht provisioniert ist, funktioniert das alte weiter. Man sollte es also erst zurückschicken, wenn das neue funktioniert. Eigentlich auch logisch so.
Zitat:
Kurz darauf wurde uns postalisch ein weiteres Schreiben zugestellt in diesem wurde uns mitgeteilt dass uns das alte Modem mit 40,- € in Rechnung gestellt wird , wenn wir es nicht zurückschicken.
Um uns weitere zeit und nervtötende Korrespondenz zu ersparen haben wir das alte Modem dann retourniert .
Dieser Prozess beginnt mit der Deaktivierung des alten Modems und das passiert, wie gesagt, erst mit der Provisionierung des neuen.
Zitat:
Zudem hätte ich ja dann das neue Modem abklemmen müssen.Da ich davon ausgegangen bin dass ich das neue Gerät mit dem Aktivierungscode von Kabelbw selbst aktivieren
kann , war dies auch nie wirklich eine Option für mich.
Wenn die Selbstaktivierung klappt, passiert das innerhalb von ein paar Minuten. Ist das nicht der Fall, muss der Netzbetreiber kontaktiert werden. Früher lag da auch mal die Nummer vom Self-Provisioning bei, nicht von der Hotline. Die konnte man anrufen und die erledigen das dann auch innerhalb von ein paar Minuten.
MfG