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Sonderkündigungsrecht https://forum.kabel-helpdesk.de/viewtopic.php?f=20&t=2478 |
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Autor: | mob85 [ Fr 9. Mär 2012, 17:02 ] |
Betreff des Beitrags: | Sonderkündigungsrecht |
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Sonderkündigungsrecht von KabelBW. Folgende Situation: Ich habe aktuelle Kabelfernsehen, Internet und Telefon von KabelBW. Ende April werde ich aus meiner Wohnung ausziehen und mit meiner Freundin zusammen ziehen. In ihrer Wohnung ist bereits Kabelfernsehen und auch Internet/Telefon vorhanden. TV ist das kleinste Problem, denn da müsste ja das Sonderkündigungsrecht gelten. Doppelt kann hier ja wohl nicht TV angeboten werden. Wie aber ist das bei Internet/Telefon. Der Anschluss ist von Telekom und daher ganz normal über die Telefon-Buchse. Natürlich will ich jetzt in der neuen Wohnung nicht doppelt Internet/Telefon zahlen. Gibt es auch hier ein Sonderkündigungsrecht? Hat jemand etwas ähnliches schonmal mitgemacht und kann mir Erfahrungen mitteilen? Vielen Dank Grüße mob85 |
Autor: | mob85 [ Fr 9. Mär 2012, 17:53 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sonderkündigungsrecht |
Nein hier bin ich auf jeden Fall richtig. Vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt. Meine Freundin hat aktuell Internet und Telefon bei der Telekom.ich aber bei Kabelbw.da ich zu ihr ziehe würde ich gerne aus meinem Vertrag raus,da in der neuen Wohnung bereits Telefon und Internet vorhanden ist. Jetzt die Frage ob das irgendwie geht mit sonderkündigingsrecht,da ich ja nicht doppelt Internet und Telefon benötige. |
Autor: | der_ny [ Fr 9. Mär 2012, 18:06 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sonderkündigungsrecht |
mob85 hat geschrieben: Nein hier bin ich auf jeden Fall richtig. Vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt. Meine Freundin hat aktuell Internet und Telefon bei der Telekom.ich aber bei Kabelbw.da ich zu ihr ziehe würde ich gerne aus meinem Vertrag raus,da in der neuen Wohnung bereits Telefon und Internet vorhanden ist. Jetzt die Frage ob das irgendwie geht mit sonderkündigingsrecht,da ich ja nicht doppelt Internet und Telefon benötige. es gibt eigentlich nur dann ein von kabelbw aus kulanzgründen eingeräumtes kündigungsrecht, wenn kabelbw dich in der neuen wohnung aus technischen gründen nicht versorgen kann. rein rechtlich ist kabelbw dazu im augenblick noch nicht rechtlich verpflichtet. |
Autor: | ENTSTRUBBLER [ Fr 9. Mär 2012, 18:09 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sonderkündigungsrecht |
solange in der neuen Wohnung Kabel BW Internet möglich ist (technisch gesehen) ists ne Kulanzsache durch KBW eine rechtliche Verpflichtung gibts nach meinen Infos nicht BATHMAN |
Autor: | len [ Fr 9. Mär 2012, 21:04 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sonderkündigungsrecht |
Kabel BW- Kundezufriedenheit ein Fremdwort oder können Sie nicht rechnen? Diesen Dienstleister ist absolut nicht zu empfehlen. Momentan besitze ich einen Privatanschluss, welcher wenn ich umziehe nicht sicher ist. Aber wenn dann die Möglichkeit geboten wird, dass eine Firme einen Vertrag für eine WG-Wohnung abschließt und selbst dann zahlt wenn niemand drin wohnt und Kabel BW sagt nein wir bestehen auf unseren Vertrag. Muss man einfach mal nur sagen dämlich. Somit pisst Kabel BW nicht nur einer kleinen Frau ans Bein sondern auch einer Firma. Oder sie können nicht rechnen! So fängt das WE gut an! Nie wieder Kabel BW ![]() |
Autor: | Dragon [ Fr 9. Mär 2012, 21:47 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sonderkündigungsrecht |
Ganz ehrlich, warum geht man einen 2-Jahres-Vertrag ein, wenn man nicht weiß, ob man die WG auch 2 Jahre belegt ist? |
Autor: | der_ny [ Sa 10. Mär 2012, 01:39 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sonderkündigungsrecht |
len hat geschrieben: Kabel BW- Kundezufriedenheit ein Fremdwort oder können Sie nicht rechnen? Diesen Dienstleister ist absolut nicht zu empfehlen. Momentan besitze ich einen Privatanschluss, welcher wenn ich umziehe nicht sicher ist. Aber wenn dann die Möglichkeit geboten wird, dass eine Firme einen Vertrag für eine WG-Wohnung abschließt und selbst dann zahlt wenn niemand drin wohnt und Kabel BW sagt nein wir bestehen auf unseren Vertrag. Muss man einfach mal nur sagen dämlich. Somit pisst Kabel BW nicht nur einer kleinen Frau ans Bein sondern auch einer Firma. Oder sie können nicht rechnen! So fängt das WE gut an! Nie wieder Kabel BW ![]() tja..und dabei ist in der hinsicht kabelbw noch der kulanteste aller deutschen anbieter. 1und1 würde dich auch weiterzahlen lassen wenn am sie dich am neuen standort nicht beliefern können. das ist leider bei allen mehrjahresverträgen in deutschland bei allen anbietern üblich |
Autor: | docoriginal [ So 1. Apr 2012, 15:20 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sonderkündigungsrecht |
Nicht KabelBW ist schuld, sondern die, die Verträge bestellen ohne sich vorher kundig zu machen... Ein SonderkündigungsRECHT geibts nicht, aber eine Kulanzregelung. Wenn KabelBW bei einem Umzug am neuen Ort die Leistung nicht stellen kann, kommt man gegen 49,90 Eur einmalig aus der Sache raus. Wenn man umzieht und es gibt in der neuen Wohnung einen Anbieter der NICHT KBW ist und KBW kann an der neuen Adresse liefern MUSS der Vertrag mitgenommen werden. Finde ich persönlich auch garnicht so blöde... |
Autor: | Peter_Silie [ Mo 2. Apr 2012, 16:37 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sonderkündigungsrecht |
docoriginal hat geschrieben: Nicht KabelBW ist schuld, sondern die, die Verträge bestellen ohne sich vorher kundig zu machen... Ein SonderkündigungsRECHT geibts nicht, aber eine Kulanzregelung. Wenn KabelBW bei einem Umzug am neuen Ort die Leistung nicht stellen kann, kommt man gegen 49,90 Eur einmalig aus der Sache raus. Wenn man umzieht und es gibt in der neuen Wohnung einen Anbieter der NICHT KBW ist und KBW kann an der neuen Adresse liefern MUSS der Vertrag mitgenommen werden. Finde ich persönlich auch garnicht so blöde... Ist ja ok von KBW. Man stelle sich vor, man schließt einen CK Vertrag mit 100 EUR Guthaben ab. Nach 5 Monaten zieht man um. Da ja KBW eigentlich mit demjenigen geplant hat, ist es fair einen gg. 49 EUR Gebühr raus zu lassen. Andere Anbieter lassen gar nicht mit sich reden. @TE Ersteller: Wenn ihr dort Kabelanschluss habt und es KBW dir auch technisch zur Verfügung stellen könnte, dann musst Du weiter zahlen. Es ist dabei völlig irrelevant ob ihr noch einen Telekom-Anschluss habt. BTW: Was für einen Telekom-Anschluss ist das? Es gibt ja einige (wenige) Verträge wo man eine Kündigungsfrist von 7 Tagen hat. Ich denke aber, dass das hier nicht der Fall sein wird. |
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