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BeitragVerfasst: Di 6. Sep 2011, 14:21 
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Newbee
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Hy zusammen,

ich bin Kabel BW Kunde (CleverKabel 50 OHNE ISDN) und würde gerne eine F!B 6360 Cable nutzen. Bei Ebay werden ja einige angeboten, allerdings sind die meisten von „Kabel Deutschland“. Gibt es eine Möglichkeit die „Kabel Deutschland“ FritzBox an meinem Kabel BW Anschluss zu betreiben? Evtl. durch anmelden der MAC-Adressen bei KBW???

Hab bisher keinerlei Erfahrung mit FritzBoxen… Daher bin ich über jeden Tip und Hinweis dankbar…


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BeitragVerfasst: Di 6. Sep 2011, 14:27 
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das thema hatten wir hier schon gefühlte 100.000 mal. bitte suchfunktion verwenden.

nein. kabelbw lässt keine anderen modems zu ausser die welche sie selber an den kunden ausliefert. modems sind in deutschland immer nur geliehen und können deshalb nicht verkauft werden. alles was bei ebay angeboten wird ist deshalb hehlerware weil sie vom provider unterschlagen wurden.


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BeitragVerfasst: Mi 7. Sep 2011, 01:48 
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coolio hat geschrieben:
Gibt es eine Möglichkeit die „Kabel Deutschland“ FritzBox an meinem Kabel BW Anschluss zu betreiben? Evtl. durch anmelden der MAC-Adressen bei KBW???


Nein! Du könntest nicht mal ein Gerät von Kabel BW verwenden, so du von irgend woher eines erworben hättest. Eine Fritz!Box 6360 darf legal nirgendwo frei angeboten werden, egal, von welchem Hersteller.

MfG


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BeitragVerfasst: Do 8. Sep 2011, 15:41 
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Newbee
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Alles klar und vielen Dank

Allerdings muss ich dem widersprechen:

Zitat:
Es ist illegal - Die Geräte sind bei Kabel D (wie auch bei KabelBW) gemietet.


Bei KabelDeutschland konnte man die Box kaufen...


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BeitragVerfasst: Do 8. Sep 2011, 15:56 
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Kabelfreak
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Wie denn? Ich kann nirgends einen Kaufpreis finden.


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BeitragVerfasst: Do 8. Sep 2011, 16:05 
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Kabelspezialist
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Ich glaub die Diskussion um legal, illegal oder scheißegal kann man sich in so fern sparen, das die FB bei Kabel Deutschland mit eigener Firmware die keine Änderung an den WAN-Einstellungen zuläßt ausgeliefert wurde und AVM ja auch keine Firmware dafür anbietet. Andrerseits für ein Ergänzung in der Routersammelvitrine wäre es schon was ;-)

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Um den Skatanschluss zu nutzen braucht man 3 Receiver, warum steht das nicht auf der Verpackung?
Timeshift wurde dazu geschaffen zu schaffen während man schifft


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BeitragVerfasst: Do 8. Sep 2011, 16:12 
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Newbee
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Du hast recht, die Diskussion ist überflüssig.

Zitat:
Wie denn? Ich kann nirgends einen Kaufpreis finden.


Wirst Du auch nirgends. KONNTE man kaufen...


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BeitragVerfasst: Do 8. Sep 2011, 16:23 
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Kabelfreak
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coolio hat geschrieben:
KONNTE man kaufen...

Die gibt es dich erst seit Mai bei KDG...


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BeitragVerfasst: Sa 10. Sep 2011, 01:27 
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coolio hat geschrieben:
Bei KabelDeutschland konnte man die Box kaufen...


Nein, ich bin selbst Service- und Vertriebspartner für Kabel Deutschland und die Fritz!Box 6360 gab es noch nie zu kaufen. Die bekommt man für 5 € monatlich gestellt. Was man kaufen konnte, war die Fritz!Box 7270.

MfG


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BeitragVerfasst: Mi 5. Okt 2011, 16:11 
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Newbee
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Hello also kann man die Box, wenn man sie denn bei ebay bekommen würde, auch nicht bei KABELBW nutzen obwohl sie von KABELBW ist?? Das es bei KD und Untity nicht geht war mir ja klar, aber....

Hatte hier nämlich eine in der Beobachtung.....aber warum verkauft dann der Spast das Ding!? Versteh ich net....und er ist ja nicht der erste oder einzige?

http://www.ebay.de/itm/300606214517?ssPageName=STRK:MEWAX:IT&_trksid=p3984.m1423.l2648


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BeitragVerfasst: Mi 5. Okt 2011, 16:24 
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KabelBW aktiviert genau das Modem, was sie dem Kunden bereitstellen.


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BeitragVerfasst: Mi 5. Okt 2011, 17:11 
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Kabel BW wird nur jenes Modem, das Sie selbst an den jeweiligen Kunden ausgegeben haben aktivieren. Kabelmodems sind generell Mietgeräte und auch die Kabel Fritzbox ist definitiv nicht käuflich zu erwerben. Alle, die Ihre Kabel FB verkaufen machen sich der Unterschlagung schuldig und der bewußt eine solche Box kauft der Hehlerei. Denkt ja nicht dran das dies von Kabel BW nicht verfolgt wird.

BATHMAN

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BeitragVerfasst: Mi 5. Okt 2011, 17:18 
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Wer schwäbische Kabelmodems unterschlägt, nachmacht oder verfälscht, oder unterschlagene, nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Spätzlesentzug nicht unter zwei Jahren bestraft.

[badische Modems hingegen sind von der schwäbischen Regelung nicht betroffen, hier gilt analog die badische Regelung und die Strafe beträgt 2 Jahre Schwaben]

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BeitragVerfasst: Mi 5. Okt 2011, 17:21 
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tbd hat geschrieben:
Richtig:
Wer schwäbische Kabelmodems unterschlägt, nachmacht oder verfälscht, oder unterschlagene, nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Spätzlesentzug nicht unter zwei Jahren bestraft.

[badische Modems hingegen sind von der schwäbischen Regelung nicht betroffen, hier gilt analog die badische Regelung und die Strafe beträgt 2 Jahre Schwaben]


:03: des isch ja richtig sche das bei elle dene Bruddler hier em Lada au no oine ihran Humor net verlora hend :03:

BATHMAN

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BeitragVerfasst: Mi 5. Okt 2011, 18:57 
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Newbee
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Sie verkaufen etwas, das ihnen nicht gehört. Das ist strafbar.


Aha ok aber wieso gehört das Modem nicht demjenigen . Er hat es doch umsonst bekommen, wenn er einen ensprechenden Vertrag abgeschlosssen hat. damit kann er auch machen was er will. Das wäre was anderes, wenn er das Gerät zur Miete hätte. Nur dann verstehe ich es auch nicht, weil man das Teil ja irgendwann mal zurückgeben muss und wenn man es vercheckt hat sieht das ja Finster aus *motz*
Ich hab dem Typ mal geschrieben warum er das Gerät abgibt bzw woher er es hat und das es eigentlich ja nicht funktioniert

Aber Schwaben haben mal gar nichts zu sagen wollt ich hier nur mal anmerken :12:


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