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BeitragVerfasst: Sa 1. Okt 2011, 14:09 
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Newbee
Newbee

Registriert: Sa 1. Okt 2011, 13:44
Beiträge: 3
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Hallo,

nachdem ich am 05.09.2011 die E-Mail mit der Preiserhöhung von Kabel BW bekommen habe (http://www.kabelbw.de/kabelbw/cms/downl ... =600421461), habe ich beschlossen, von dem dort angegebenen Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

Am selben Tag setzte ich eine entsprechende E-Mal auf, am 15.09.2011 kam die Rückantwort von Kabel-BW, dies doch bitte in Papierform nochmals zu schicken, was ich wiederum am selben Tag erledigte.
Daraufhin folgte zunächst der allbekannte Rückholversuch durch Anrufe, dann erhielt ich heute die lang ersehnte Kündigungsbestätigung. Kündigung fristgerecht zum 01.11.2011, sehr gut.

Folgender Absatz ließ mich jedoch stutzen:
Bild

Wenn ich das recht interpretiere, denkt Kabel, ich wöllte umziehen und stellt mir somit die Abschlagszahlung in Rechnung?
Dabei hatte ich im Kündigungsschreiben ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen...
Oder fällt das tatsächlich an?
Und, um weitere sinnfreie Verzögerungen zu vermeiden, wie soll ich nun vorgehen?

Danke im Voraus!


Zuletzt geändert von Blubbi87 am Sa 1. Okt 2011, 15:07, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Sa 1. Okt 2011, 14:41 
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Newbee
Newbee

Registriert: Sa 1. Okt 2011, 13:44
Beiträge: 3
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Danke für die rasche Antwort!

Leider bin ich in dem von dir genannten Forum nicht angemeldet (URL?)...
Werde jetzt wahrsch. bei Kabel anrufen (geschickt gemacht, jetzt kassiert man auch noch für die teure Telefonnr.).


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BeitragVerfasst: Sa 1. Okt 2011, 15:06 
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Newbee
Newbee

Registriert: Sa 1. Okt 2011, 13:44
Beiträge: 3
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Habe soeben mit einer Mitarbeiterin der Kundenhotline telefoniert (an dieser Stelle gerechterweise ein Lob, die Mitarbeiterin war sehr freundlich).

Die Abschlagszahlung fällt nicht an, dies wäre ein Irrtum. Ich solle noch eine kurze E-Mail an KabelBW schicken, das wars.

Hat sich somit erledigt :)


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BeitragVerfasst: Sa 1. Okt 2011, 18:54 
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Unitymedia Fan
Unitymedia Fan

Registriert: Fr 14. Jan 2011, 23:31
Beiträge: 1864
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Die Abschlagszahlung fällt bei allen Sonderkündigungen an, wenn die Kunden die AGB nach dem 01.02.2011 akzeptiert haben. Für frühere Verträge kann diese Gebühr nicht automatisch gelten. Die Abschlagszahlung wurde zum 01.02.2011 eingeführt.

MfG


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