Aus den AGBs (Stand Juni 2011):
Zitat:
18.6 Der Kunde ist auch vor Ablauf der festen Laufzeit gemäß Ziffer 18.1 zur vorzeitigen Kündigung des Vertragsverhältnisses
über die konkret betroffene Leistung mit einer Frist von 6 Werktagen berechtigt, wenn der Kunde
in ein/e nicht von Kabel BW mit der konkret betroffenen Leistung versorgte Wohnung/versorgtes Gebäude
umzieht bzw. der neue Wohnort sich nicht in einem von Kabel BW modernisierten Netzgebiet befindet.
18.7 Bei einem Umzug des Kunden in ein von Kabel BW versorgtes und modernisiertes Gebiet setzt sich das
Vertragsverhältnis über sämtliche Leistungen am Umzugsort fort. Weitere diesbezügliche Regelungen sind
in den Zusatzbedingungen für die einzelnen Leistungen enthalten. Ist das Gebäude am Umzugsort nicht
an das Breitbandnetz der Kabel BW angeschlossen, kann die Fortsetzung des Vertrages jedoch davon abhängig
gemacht werden, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des dinglich Berechtigten für das
vom Anschluss und Betrieb des Breitbandnetzes betroffene Grundstück und/oder Gebäude vorliegt. Sollte
eine solche nicht erteilt werden, ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses
berechtigt.
Aber will man sich das antun???
Gruß, Satyria