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BeitragVerfasst: Di 30. Aug 2011, 15:49 
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Nur mal rein theoretisch. Ich will definitiv nicht Kündigen !! :-)

Situation:
Man hat einen KabelBW Internet-Anschluss. Wohnt und surft glücklich damit (1. Wohnsitz).
Doch dann, oh Schreck, zieht man für 1 Woche zu seinen Eltern (meldet sich dort dann auch für den 1. Wohnsitz an.
Könnte man dann vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen?

liebe Grüße

HolyTristan


Zuletzt geändert von HolyTristan am Fr 2. Sep 2011, 16:05, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Di 30. Aug 2011, 16:12 
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Aus den AGBs (Stand Juni 2011):
Zitat:
18.6 Der Kunde ist auch vor Ablauf der festen Laufzeit gemäß Ziffer 18.1 zur vorzeitigen Kündigung des Vertragsverhältnisses
über die konkret betroffene Leistung mit einer Frist von 6 Werktagen berechtigt, wenn der Kunde
in ein/e nicht von Kabel BW mit der konkret betroffenen Leistung versorgte Wohnung/versorgtes Gebäude
umzieht bzw. der neue Wohnort sich nicht in einem von Kabel BW modernisierten Netzgebiet befindet.

18.7 Bei einem Umzug des Kunden in ein von Kabel BW versorgtes und modernisiertes Gebiet setzt sich das
Vertragsverhältnis über sämtliche Leistungen am Umzugsort fort. Weitere diesbezügliche Regelungen sind
in den Zusatzbedingungen für die einzelnen Leistungen enthalten. Ist das Gebäude am Umzugsort nicht
an das Breitbandnetz der Kabel BW angeschlossen, kann die Fortsetzung des Vertrages jedoch davon abhängig
gemacht werden, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des dinglich Berechtigten für das
vom Anschluss und Betrieb des Breitbandnetzes betroffene Grundstück und/oder Gebäude vorliegt. Sollte
eine solche nicht erteilt werden, ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses
berechtigt.


Aber will man sich das antun???

Gruß, Satyria

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BeitragVerfasst: Di 30. Aug 2011, 18:00 
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"...kann die Fortsetzung des Vertrages jedoch davon abhängig
gemacht werden, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des dinglich Berechtigten für das
vom Anschluss und Betrieb des Breitbandnetzes betroffene Grundstück und/oder Gebäude vorliegt. Sollte
eine solche nicht erteilt werden, ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses
berechtigt."


Diesen Abschnitt verstehe ich nicht.
Was bedeutet das?


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BeitragVerfasst: Di 30. Aug 2011, 18:04 
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das heißt wenn am neuen Wohnort der Eigentümer den Gestattungsvertrag, der Voraussetzung für einen Kabel Anschluß / Kabel Internet Anschluß ist nicht unterschreibt, dann kommt kein Vertrag zustande und man hat ein Kündigungsrecht da man nicht von KBW versorgt werden kann.

BATHMAN

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BeitragVerfasst: Di 30. Aug 2011, 18:12 
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naja , ok

aber wie dem auch sei, ab Freitag surfe ich mit 100 Mbit/s ^^
Dann geht die Wutz ab ^^


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BeitragVerfasst: Di 30. Aug 2011, 18:13 
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