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Cleverflat Classic Sonderkündigungsrecht
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Seite 1 von 2

Autor:  Phanni [ Mo 15. Aug 2011, 21:13 ]
Betreff des Beitrags:  Cleverflat Classic Sonderkündigungsrecht

Wir haben soeben eine E-Mail von KabelBW erhalten in dem geschrieben ist, dass ab November unser Tarif umegwandelt wird in eine Cleverflat Classic (vorher ck32) - da bei allen Sachen die Preise teils deutlich erhöht wurden, bin ich jetzt am grübeln.
Ein Sonderkündigungsrecht wird eingeräumt - müssen sie ja.
Allerdings steht in der Mail auch, dass weitere Informationen über die jeweiligen Pakete auf der Webseite zu finden sind von KabelBW - dort finde ich zu besagten Tarifen aber NICHTS.
(ja es ist eine Mail von KabelBW - der Header passt auch, ist kein Fake).
Irgendwer eine Idee?

Autor:  der_ny [ Mo 15. Aug 2011, 21:18 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Cleverflat Classic Sonderkündigungsrecht

header kann man fälschen genau wie alles andere an einer mail..das einzige was eine fälschung ausschliesst ist eine signatur

Autor:  Phanni [ Mo 15. Aug 2011, 21:24 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Cleverflat Classic Sonderkündigungsrecht

Header kann man fälschen bis zu einem gewissen Grad ja - um aber die Kabelbw relays etc. auch zu fälschen bedürfte es einer mitma und da in der Mail auch noch ein pdf entsprechend angehängt war mit den neuen Tarifen - zudem die korrekte Kundennummer und der Name, bin ich zu 100% sicher, dass es keine Fälschung ist.
Allerdings bekommen die Mail so wie sich liest nur Altkunden die einen der älteren Tarife haben.

Autor:  Phanni [ Mo 15. Aug 2011, 21:36 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Cleverflat Classic Sonderkündigungsrecht

Hier das PDF:
http://www.kabelbw.de/kabelbw/cms/downl ... 8.2011.pdf

Der Satz
Zitat:
Mit den neuen Bezeichnungen erkennen Sie auf den ersten Blick, welche Leistungen in Ihrem
Produkt enthalten sind.

Würde mich halt interessieren, was sich an den Leistungen ändert - abgesehen von den Preiserhöhungen.

Autor:  WvPfeiffer1979 [ Mo 15. Aug 2011, 22:05 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Cleverflat Classic Sonderkündigungsrecht

So wie ich es sehe, ändert sich an den Tarifen nur die Namen.
Die Grundpreise und deren Leistungen ändern sich anscheinend nicht.
Allerdings erhöhen sich die minutenpreise für Telefongespräche, sofern man keinen entsprechenden Flatrate gebucht hat.
Tja und wer Rechnungen im Papierformat braucht, wird dann zukünftig noch kräftiger zur Kasse gebeten.
Auf der Website musst du unter den aktuellen Namen schauen. Hier jetzt statt "CleverFlat Classic" den aktuellen Produkt "CleverKabel 32" betrachten.
In diesem Tarif währen sowohl Internet mit <32Mbit und Telefonflat ins deutsche Festnetz inbegriffen. Damit würden dich die Erhöhungen in "Ortsgesprächen" und "Ferngesprächen" überhaupt nicht betreffen aber die Gespräche ins Ausland und Mobilfunknetze schon.

Autor:  Dragon [ Mo 15. Aug 2011, 22:09 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Cleverflat Classic Sonderkündigungsrecht

Der Umzugsservice ist wohl neu, nicht gerade billig. Sind wohl zu viele umgezogen. ;)

Autor:  Phanni [ Mo 15. Aug 2011, 22:35 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Cleverflat Classic Sonderkündigungsrecht

WvPfeiffer1979 hat geschrieben:
Auf der Website musst du unter den aktuellen Namen schauen. Hier jetzt statt "CleverFlat Classic" den aktuellen Produkt "CleverKabel 32" betrachten.


Wir haben aber CK 32 als Doppel Flat mit PayTV (50€/Monat)...das finde ich z.B. nirgends...

Autor:  Hemapri [ Mo 15. Aug 2011, 23:40 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Cleverflat Classic Sonderkündigungsrecht

Phanni hat geschrieben:
Wir haben aber CK 32 als Doppel Flat mit PayTV (50€/Monat)...das finde ich z.B. nirgends...


Das ist noch das alte CK 32! Das wurde aktuell in CK 50 umgewandelt. Das aktuelle CK 32 ist eine andere Produktschiene.

MfG

Autor:  Phanni [ Di 16. Aug 2011, 09:10 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Cleverflat Classic Sonderkündigungsrecht

"umgewandelt" ?
Also hier kommen nach wie vor 32mbit an...und auch auf der Rechnung wirds als CK32 bezeichnet...

Autor:  Dragon [ Di 16. Aug 2011, 10:01 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Cleverflat Classic Sonderkündigungsrecht

Das Produkt wurde umgewandelt, die Kunden bleiben aber im alten Produkt.

Autor:  der_ny [ Di 16. Aug 2011, 10:37 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Cleverflat Classic Sonderkündigungsrecht

Dragon hat geschrieben:
Das Produkt wurde umgewandelt, die Kunden bleiben aber im alten Produkt.


wenn er aber jetzt auf cleverflat classic gebucht wird. fällt da bei ihm nicht das pay-tv raus? ok die monatlichen kosten gehen dann aber auch runter ;) wenn es bei den ck32 preisen bleibt dann ja 29.90.

wenn er das paytv haben will müsste er dann ja neu zu CleverFlat Entertainment gehen. zu 49,90.

hätte dann 50 mbit und ne zusätzliche telefonleitung fürs selbe geld wie vorher.

Autor:  Phanni [ Di 16. Aug 2011, 10:44 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Cleverflat Classic Sonderkündigungsrecht

2 Leitungen habe ich bisher schon und benötige ich auch weiterhin. (CK 32 (das alte, dass ich habe) besteht aus 2 Leitungen, PayTV und 32/2.5 Internet + Telefonflat)
Immer diese unvollständigen Mitteliungen bei dem Altkunden nicht beachtet werden :(
Das aktuelle Equivalent mit höherem Download wäre CK50 Entertain (2 Leitungen, PayTV 50/2.5) zum Preis von 39,90€. (Momentan zahl ich 50€/Monat)

Autor:  der_ny [ Di 16. Aug 2011, 14:11 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Cleverflat Classic Sonderkündigungsrecht

Phanni hat geschrieben:
2 Leitungen habe ich bisher schon und benötige ich auch weiterhin. (CK 32 (das alte, dass ich habe) besteht aus 2 Leitungen, PayTV und 32/2.5 Internet + Telefonflat)
Immer diese unvollständigen Mitteliungen bei dem Altkunden nicht beachtet werden :(
Das aktuelle Equivalent mit höherem Download wäre CK50 Entertain (2 Leitungen, PayTV 50/2.5) zum Preis von 39,90€. (Momentan zahl ich 50€/Monat)


na dann würd ich doch flux in diesen tarif wechseln. da sparst du dann sogar noch was bei mehr leistung ;). der nachteil ist ebent, dass du eine neue mindestvertragslaufzeit startest.

Autor:  Dragon [ Di 16. Aug 2011, 14:21 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Cleverflat Classic Sonderkündigungsrecht

War ein Wechsel nicht nur so einfach möglich, wenn die Grundgebühr gleich bleibt?

Autor:  der_ny [ Di 16. Aug 2011, 14:34 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Cleverflat Classic Sonderkündigungsrecht

Dragon hat geschrieben:
War ein Wechsel nicht nur so einfach möglich, wenn die Grundgebühr gleich bleibt?
da er ja jetzt ein sonderkündigungsrecht hat wegen preiserhöhung sollte das aber auf jedenfall gehen. das andere war ja nur die regel für während der laufzeit wechseln.

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