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Frage bezüglich "Sonderkündigung" bei WG-Gründung
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Autor:  MediumMug [ So 7. Aug 2011, 15:19 ]
Betreff des Beitrags:  Frage bezüglich "Sonderkündigung" bei WG-Gründung

Hi,

und zwar geht es um folgendes:

gegen Ende des Jahres werde ich aller Voraussicht nach mit einem guten Kumpel von mir eine 2er WG gründen, allerdings haben wir beide momentan einen Kabel BW Internetanschluss. Seine Vertragslaufzeit beträgt zum Zeitpunkt der "WG-Gründung" noch ~10 Monate und meine noch 19 Monate. Wir beide haben den gleichen Tarif (100Mbit).

Nun zur Frage:

besteht die Möglichkeit bei WG-Gründung den Vertrag mit der kürzeren Restlaufzeit zu Kündigen, oder wird es darauf hinauslaufen, dass wir praktisch zwei Anschlüsse bezahlen müssen, bis der erste Vertrag ausläuft? Und wie schaut es aus wenn wir die Verträge tatsächlich beide behalten müssten - bekommen wir dann auch zwei verschiedene 100MBit Leitungen oder wäre dies gar nicht technisch möglich?

Eventuell hat ja wer von euch bereits Erfahrungen mit solch einer Situation sammeln können und kann uns helfen.


Vielen Dank schon mal im Voraus!

Autor:  Nutella [ So 7. Aug 2011, 16:14 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frage bezüglich "Sonderkündigung" bei WG-Gründung

Eine Sonderkündigung in eurem Fall ist nicht möglich, da KabelBW nicht dafür verantwortlich ist, da sihr eine WG gründet.
Ihr könnt aber in der selben Wohnung 2 x 100 mbit Anschlüsse verwenden.

Manuel

Autor:  MediumMug [ So 7. Aug 2011, 16:25 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frage bezüglich "Sonderkündigung" bei WG-Gründung

Das Kabel BW nicht dafür verantwortlich ist, ist mir natürlich bewusst... ist deine Antwort nur reine Spekulation oder weißt du sicher, dass Kabel BW da keine Kulanz zeigt?

Autor:  Nutella [ So 7. Aug 2011, 17:32 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frage bezüglich "Sonderkündigung" bei WG-Gründung

Im Prinzip ist das nur meine logische Schlussfolgerung. Du hast einen Vertrag für 24 Monate unterschrieben und in der (neuen) Wohnung ist KabelBW empfang möglich.
Also bist du verpflichtet deinen Vertrag bis zum Ende auslaufen zu lassen, denn du hast dafür ja unterschrieben.
Das sich an deiner Lebenssituation etwas ändert ist nicht das Verschulden von KabelBW.

Du kannst nur hoffen das KabelBW einen von euch aus Kulanz aus dem Vertrag lässt. Ein Anrecht darauf habt ihr jedoch nicht.

Das müsst ihr selber mit einem oder mehreren Anrufen bei KabelBW klären.

Manuel

Autor:  Dragon [ So 7. Aug 2011, 18:14 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frage bezüglich "Sonderkündigung" bei WG-Gründung

Immerhin sind es 2 Anschlüsse von KabelBW, da besteht immerhin Hoffnung...

Autor:  MediumMug [ Mo 8. Aug 2011, 16:13 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frage bezüglich "Sonderkündigung" bei WG-Gründung

Hab im offiziellen Kabel BW Forum eine Antwort erhalten, welche ich euch nicht vorenthalten möchte - eventuell hat ja noch wer die gleiche Fragestellung in der Zukunft.

Zitat:
Hallo MediumMug,

wenn Sie die beiden bisher getrennten Haushalte zu einer WG zusammenlegen, dann ist es in der Regel möglich, dass einer der beiden Anschlüsse gekündigt wird. Bitte beachten Sie dabei, dass laut AGB der Vertrag auch bei einem Umzug fortgeführt wird. Hier muss also tatsächlich eine Sonderreglung mit der Fachabteilung erfolgen. Bitte reichen Sie den Sachverhalt so früh wie möglich schriftlich ein, so dass gegebenenfalls Unklarheiten frühzeitig geklärt werden können.

Da Sie nach den technischen Möglichkeiten fragen: Theoretisch ist es problemlos möglich, zwei CK 100 Anschlüsse innerhalb von einem Haushalt zu betreiben. Es werden lediglich zwei Anschlussdosen und zwei Modems benötigt. Falls notwendig, werden wir dies auch bei Ihnen installieren. Falls Sie sich für diese Variante entscheiden, steht dem also von technischer Seite aus nichts im Weg.

Viele Grüße

KabelBW_scout4

Autor:  Nutella [ Mo 8. Aug 2011, 17:17 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frage bezüglich "Sonderkündigung" bei WG-Gründung

Ist genau das was ich oben schon erwähnte. Nur das es mehr im Amtsdeutsch verfasst ist.

Manuel

Autor:  MediumMug [ Di 9. Aug 2011, 10:20 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Frage bezüglich "Sonderkündigung" bei WG-Gründung

Eigentlich ja nicht, aber ok ;)

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