Hemapri hat geschrieben:
Der Netzbetreiber kann nur seine eigenen Geräte an Hand der CMAC und S/N erkennen.
Die CMAC? Das bezweiflle ich. Da geht es doch wohl eher um richtige MAC-Adressen.
Mit "private Key" hatte ich wohl die CMAC gemeint.
Der Provider darf sich laut Gesetz auf den Standpunkt stellen: "Ich gebe ALLE Daten (MAC, CMAC, Seriennummer, ...) vor, so dass ich mit der Provisionierung keinen Aufwand habe".
Möglich, dass einige Provider das tun werden.
Zitat:
Dann werden solche Geräte keine Zulassunge erhalten und von keinem Kabelnetzbetreiber provisioniert werden.
Im FTEG ist ganz genau geregelt, in welchen Fällen der Provider überhaupt ein selbstgekauftes Modem verbieten darf:
- Wenn das Gerät ein Verletzungsrisiko (z.B. Stromschlaggefahr) hat
- Wenn das Gerät Funkstörungen verursacht (wobei Kabelfernsehen nicht als "Funk" zählt!)
In allen anderen Fällen darf der Provider das Anschließen nur dann verbieten,
nachdem das Gerät Störungen im Netz verursacht hat; in diesem Fall ist der Provider dem Kunden gegenüber verpflichtet, kostenlos ein gleichwertiges Ersatzgerät zur Verfügung zu stellen und sich zusätzlich noch mit dem Budesamt rumzuschlagen, das dieses Verbot ebenfalls noch genehmigen muss.
Insbesonders wenn das chinesische Modem zuerst am Netz war und dann erst die FritzBox mit derselben MAC-Adresse angeschlossen wird, wird es sehr, sehr schwer sein zu argumentieren, dass das chinesische Modem und nicht die FritzBox schuld an der Störung ist...
Dieses Problem wird sich kein Provider auf Dauer geben wollen!
Zitat:
Du weist, wie DOCSIS funktioniert?
Ich habe mir einen Teil der Spezifikation als PDF runtergeladen und durchgelesen.
Technisch gesehen wäre es überhaupt kein Problem, wenn der Provider eine MAC-Adresse, eine Seriennummer und ein Schlüsselpaar erstellt und mit diesen Daten ein noch nicht existierendes Modem provisioniert - so, wie heute auch schon Modems provisioniert werden.
Es spricht überhaupt nichts dagegen, Modems zu bauen, die es erlauben, diese Daten (MAC-Adresse, Seriennummer, Schlüsselpaar) vom Kunden einzustellen.
Ich selbst bin als Entwickler in der Elektronik- und Softwareentwicklung im industriellen Sektor tätig und weiß, wie solche Geräte gebaut werden.
Zitat:
Wenn jemand nach Ende des Routerzwangs ein bei eBay gekauftes Modem anschließt, dann ist UnityMedia zunächst einmal verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Modem 1:1 genau so funktioniert, wie wenn dasselbe Modem als "Zwangsmodem" von UnityMedia gekommen wäre.
Der Gesetzgeber (siehe FTEG)
Zitat:
So einfach, wie der Gesetzgeber sich das vorstellt, wird es bei DOCSIS nicht funktionieren. Das ist Fakt.
Aus genau dem Grund sind die Kabel-Provider ja auch alle dagegen gewesen.
Meine Vermutung: Einige Provider werden es genau so machen, wie oben beschrieben - wobei die "vom Provider vorgegebene MAC-Adresse" usw.
rein zufällig mit der MAC-Adresse usw. einer TC7200 übereinstimmt, die man dem Kunden freundlicherweise zur Miete anbietet...
Derjenige Provider wird dann irgend ein Labor-Modem auftreiben, bei dem man tatsächlich diese Daten einstellen kann (Kosten: 5.000 Euro/Gerät) und ein ausführliches Video drehen, wie man bei diesem Gerät die entsprechenden Daten einstellt. (Dann kann keiner vor Gericht behaupten: "Man kann diese Daten bei einem Modem aber nicht verändern".)
Im Ausland wird es übrigens wohl so gemacht, dass es einen Server gibt, auf den man auch mit einem nicht-provisionierten Modem Zugriff hat. Auf diesem Server kann dann jeder Kunde auf einer Web-Oberfläche mit Kundennummer und Passwort sein eigenes Modem provisionieren.
(So lange es keine "chinesischen Modems" mit nicht-individueller MAC-Adresse gibt, funktioniert das auch ganz gut.)
Zitat:
Dem Netzbetreiber ist es grundsätzlich egal, ob das Gerät verkauft wurde, verschrottet oder einfach verschwunden ist. Der Kunde ist gemäß den AGB verpflichtet, das Gerät nach Vertragsende zurückzuschicken.
Dies ist korrekt, jedoch musst du bedenken, dass eine Firma auch ihren guten Ruf verlieren kann.
Da kann es für die Firma dann vorteilhaft sein, das Modem nicht zurück zu verlangen, wenn es sowieso verschrottet worden wäre.