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BeitragVerfasst: Mo 28. Dez 2015, 08:42 
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Also mal meine Erfahrung:

HausHelene hat geschrieben:
Hier nochmal der UM Ablauf, wie er auch auch Facebook bestätigt wurde:
1. Du kündigst den Vertrag mit der Bemerkung Umzug in nichtversorgtes Gebiet. (z.B. 1.12.15)
2. Du erhälst von UM eine Kündigungsbestätigung für eine ordentliche Kündigung (z.B. 1.7.16)
3. Nach deinem Umzug schickst du die Ummeldebescheinigung an UM (z.B. 1.2.16)
4. Damit wird deine Kündigung zum 1.3.16 wirksam.


So war es nicht ganz:

Ich hatte meine Kündigung mit meinem voraussichtlichen Umzugstermin geschrieben. Bekam allerdings einen Kündigungstermin zur ordentliche Kündigung (hatte mich zuerst geärgert), aber da stand dann drin, dass, wenn ich meine Ummeldung vorlege, dies dann zum genannten meinem Termin geschieht. Und so war es dann auch.

Also, Beispiel:
Kündigung zum 31.3.2016
Bestätigung zum 31.12.2016
Umzug 25.3.2016, Ummeldebestätigung
UM berechnet in diesem Fall noch April, aber bestätigt dann die Kündigung zum 31.3.2016
April wird zurück bezahlt.

Und so war es ca. vor einem Jahr bei mir!

Gruß, Satyria

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BeitragVerfasst: Mo 28. Dez 2015, 11:48 
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Nachdem ich ein Dutzend Minuten in der Warteschleife verbrachte habe ich nun herausbekommen das es tatsächlich genügt wenn man die Ummeldebescheinigung nachreicht.
Das ist in den Texten, z. B. AGBs und Kündigungsschreiben, aber nirgends angegegeben.


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