Kabel Helpdesk Forum

Das Kabel Forum - VON KUNDEN FÜR KUNDEN
Kabel Helpdesk Kabel Helpdesk besuchen
Vodafone-Kabel-Forum Vodafone-Kabel-Forum
Aktuelle Zeit: Fr 6. Jun 2025, 19:45

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 27 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2  Nächste
Autor Nachricht
BeitragVerfasst: So 6. Mär 2016, 11:37 
Offline
Newbee
Newbee

Registriert: So 6. Mär 2016, 11:33
Beiträge: 2
Geschlecht:
Bundesland: Baden-Württemberg
Durch die neue Gesetzeslage ist der Routerzwang entfallen.

Hat es hier schon jemand geschafft Unitymedia zu zwingen, ein im freien Handel gekauftes Moden/Router frei zu schalten?


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: So 6. Mär 2016, 11:54 
Offline
Kabelspezialist
Kabelspezialist

Registriert: Do 16. Jun 2011, 12:28
Beiträge: 587
Wohnort: Filderstadt
Geschlecht: männlich
Bundesland: Baden-Württemberg
Nö, Zwang fällt erst ab Sommer....

_________________
Mit freundlichen Grüßen

-Sky Komplett für 32,99 EUR
-2Play Comfort für 24,99 EUR
-HD Option
-V23


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: So 6. Mär 2016, 12:31 
Offline
Einsteiger/in
Einsteiger/in

Registriert: So 20. Dez 2015, 23:10
Beiträge: 31
Geschlecht:
Bundesland: Baden-Württemberg
funsurfer77 hat geschrieben:
Durch die neue Gesetzeslage ist der Routerzwang entfallen.

Hat es hier schon jemand geschafft Unitymedia zu zwingen, ein im freien Handel gekauftes Moden/Router frei zu schalten?

Laut Gesetzeslage ist der Provider ab Sommer verpflichtet, Kunden bei Vertragsabschluss die Zugangsdaten mitzuteilen, die notwendig sind, um ein Gerät, das der Beschreibung des Providers entspricht, selbst anschließen zu können.

Es ist Sache der Gerätehersteller, ob sie Geräte bauen, die der "Beschreibung des Providers" entsprechen oder nicht.

Bedeutet im Klartext:

  • Bestandskunden haben keinen Anspruch auf Zugangsdaten (da man diese bei Vertragsabschluss bekommt)
  • Vor Sommer 2016 bekommen auch Neukunden keine Zugangsdaten
  • Der Provider ist nicht verpflichtet, dir irgendwie beim Anschluss behilflich zu sein

Gerade im letzten Punkt habe ich mir meine Gedanken gemacht (und von anderen Usern viel Ärger deswegen bekommen):

Der Provider könnte jedem User die Modems freischalten. Dazu müsste der Provider aber Mitarbeiter in der Hotline bezahlen. Außerdem wäre das nicht 100% gesetzeskonform.

Der Provider könnte einen Server einrichten, bei dem die User ihre Modems selbst freischalten können. Aber auch das kostet Geld.

Beide Verfahren haben den Nachteil, dass sie nicht funktionieren, wenn billige chinesische Modems auf den Markt kommen, die keine individuelle MAC-Adresse haben. (Bei Netzwerkkarten ist das bereits heute der Fall!) Denn die MAC-Adresse eines Modems muss zumindest innerhalb eines Netzsegmentes einmalig sein.

Die einzige Lösung dieses Problems, die zu dem auch noch keinen Cent Geld für den Provider kostet, wäre, dass in der "Beschreibung des Providers" drinsteht, dass es sich bei der MAC-Adresse des Modems um die "vom Provider vorgegebene Kundenkennung" handelt.

Man könnte dann nur Modems mit einstellbarer MAC-Adresse verwenden - und diese sind z.Z. noch nicht auf dem Markt.

Der Router, den du von deinem Provider freundlicherweise zur Miete angeboten bekommst, hat zufälligerweise die MAC-Adresse, die du von deinem Provider zugewiesen bekommen hast! (Was für Zufälle es doch gibt.)


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: So 6. Mär 2016, 15:05 
Offline
Newbee
Newbee

Registriert: So 6. Mär 2016, 11:33
Beiträge: 2
Geschlecht:
Bundesland: Baden-Württemberg
Also den Anforderungen von UM entspricht doch die Fritzbox 6490 von Ebay.

Was ist eigentlich, wenn ich die Comfort Option buche eine 6490 bekomme, nach 3 Mon. kündige und eine 6490 Gerät von Ebay zurück schicke?


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: So 6. Mär 2016, 15:10 
Offline
Kabelfreak
Kabelfreak
Benutzeravatar

Registriert: Mi 12. Jan 2011, 22:07
Beiträge: 6618
Wohnort: Netz Aalen
Geschlecht: männlich
Bundesland: Baden-Württemberg
Dann steht 50:50 Chance, entweder UM prüft die hinerlegte Mac-Adresse des Geräts mit dem zurückgeschickten oder hast Glück und es fällt unter den Tisch.
Aktuell würde es aber auffallen, da auf den UM Geräten Unitymedia oder noch kabelbw drauf steht und nicht ein anderer Kabelbetreiber ;-), zudem haben die Geräte je nach KNB eine andere Farbe:D

kabelbw - grau oder gelb
unitymedia - dunkelblau


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: So 6. Mär 2016, 15:31 
Offline
Kabelspezialist
Kabelspezialist

Registriert: Mo 12. Aug 2013, 00:14
Beiträge: 585
Geschlecht:
Bundesland: Baden-Württemberg
funsurfer77 hat geschrieben:
Also den Anforderungen von UM entspricht doch die Fritzbox 6490 von Ebay.

Was ist eigentlich, wenn ich die Comfort Option buche eine 6490 bekomme, nach 3 Mon. kündige und eine 6490 Gerät von Ebay zurück schicke?

Aus welchem Grund stellt man denn solche Fragen? Keine Ahnung was das dann wäre. Bin kein Jurist, aber Unterschlagung oder vollzogener Betrug würde es bestimmt treffen.

Was würde denn Sixt sagen, wenn du eine fabrikneue S-Klasse mietest und am nächsten Tag eine mit 200.000km zurück gibts?

Die haben schon die Seriennummern oder wie schon geschrieben Mac-Adresse etc gespeichert.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: So 6. Mär 2016, 15:35 
Offline
Kabelfreak
Kabelfreak
Benutzeravatar

Registriert: Mi 12. Jan 2011, 22:07
Beiträge: 6618
Wohnort: Netz Aalen
Geschlecht: männlich
Bundesland: Baden-Württemberg
Das kommt dazu hast du ein Leihgerät via eBay erworben was schon richtig Hehlerware deutet
http://www.ebay.de/gds/Kaeufer-von-Hehl ... 730/g.html


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: So 6. Mär 2016, 16:11 
Offline
Unitymedia Fan
Unitymedia Fan

Registriert: Fr 14. Jan 2011, 23:31
Beiträge: 1864
Geschlecht:
funsurfer77 hat geschrieben:
Also den Anforderungen von UM entspricht doch die Fritzbox 6490 von Ebay.


Da gibt es aber das kleine Problem, dass derzeit von keinem Kabelanbieter eine 6490 frei veräußert wurde und dieses Modell von AVM bislang nur an Kabelnetzbetreiber ausgeliefert wurde. Alle bei eBay angebotenen Geräte werden daher rechtswidrig angeboten und da registriert, auch nicht freigeschaltet werden.

MfG


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: So 6. Mär 2016, 16:19 
Offline
Unitymedia Fan
Unitymedia Fan

Registriert: Fr 14. Jan 2011, 23:31
Beiträge: 1864
Geschlecht:
funsurfer77 hat geschrieben:
Also den Anforderungen von UM entspricht doch die Fritzbox 6490 von Ebay.

Was ist eigentlich, wenn ich die Comfort Option buche eine 6490 bekomme, nach 3 Mon. kündige und eine 6490 Gerät von Ebay zurück schicke?


Was soll das bringen? Die von UM erhaltene 6490 funktioniert danach trotzdem nicht weiter, da sie mit einer "noservice.bin" provisioniert wird und du ein neues Gerät erhältst. Die bei eBay erworbene 6490 wird vom Logistiger an Hand der Seriennummer ausgetragen und gar nicht mit der deinen in Verbindung gebracht.

MfG


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: So 6. Mär 2016, 19:27 
Offline
Einsteiger/in
Einsteiger/in

Registriert: So 20. Dez 2015, 23:10
Beiträge: 31
Geschlecht:
Bundesland: Baden-Württemberg
Hemapri hat geschrieben:
funsurfer77 hat geschrieben:
Also den Anforderungen von UM entspricht doch die Fritzbox 6490 von Ebay.

Was ist eigentlich, wenn ich die Comfort Option buche eine 6490 bekomme, nach 3 Mon. kündige und eine 6490 Gerät von Ebay zurück schicke?


Was soll das bringen? Die von UM erhaltene 6490 funktioniert danach trotzdem nicht weiter, da sie mit einer "noservice.bin" provisioniert wird und du ein neues Gerät erhältst. Die bei eBay erworbene 6490 wird vom Logistiger an Hand der Seriennummer ausgetragen und gar nicht mit der deinen in Verbindung gebracht.

MfG

Ich gehe davon aus, dass der User verschiedene Szenarien durchdenkt, die nach dem Ende des Routerzwangs auftreten könnten:

  • Fall 1: Der User kann sein eigenes Modem provisionieren lassen: Dann wäre es möglich, bei Ebay eine FritzBox zu kaufen und diese provisionieren zu lassen
  • Fall 2: Der Provider stellt sich wirklich auf den Standpunkt: "Provider gibt die MAC-Adresse vor". Dann kann man die FritzBox von Ebay zurückschicken, behaupten, man hätte irgendeinen Hersteller gefunden, der Modems mit einstellbarer MAC-Adresse anbietet und in Wirklichkeit die alte FritzBox weiterbenutzen
  • Fall 3: Wie Fall 2, jedoch bei Vertragsänderung (Kündigung der Comfort-Option) wird dem Kunden eine neue MAC-Adresse vom Provider zugewiesen: Dann kann man die FritzBox definitiv nicht benutzen!

In den ersten beiden Fällen können zwei Leute Probleme bekommen:

  • Man selbst: UnityMedia sagt: "Eine FritzBox in unserem Eigentum hat dieselbe MAC-Adresse wie Ihr Modem. Daher können wir Ihr Modem nicht provisionieren, da die MAC-Adresse des Modems nicht einmalig ist."
  • Derjenige, der die FritzBox auf EBay verscheuert hat: Selbstverständlich wird UnityMedia "eins und eins zusammenzählen" und den Verkäufer darum bitten, die gemietete FritzBox zurückzuschicken (dazu ist man laut Vertrag verpflichtet) oder eben Schadensersatz zu bezahlen. Bei Kabelmodems macht UnityMedia das laut bestimmten Foreneinträgen bereits: Der Schadensersatz ist dabei angeblich deutlich höher als der Zeitwert der Modems!


Zuletzt geändert von MartinDJR am So 6. Mär 2016, 19:36, insgesamt 1-mal geändert.

Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: So 6. Mär 2016, 19:29 
Offline
Kabelfreak
Kabelfreak
Benutzeravatar

Registriert: Mi 12. Jan 2011, 22:07
Beiträge: 6618
Wohnort: Netz Aalen
Geschlecht: männlich
Bundesland: Baden-Württemberg
Was aber dennoch strafbar ist. Ein Leihgerät eines KNBs via eBay zu verscherbeln.
Kurz gesagt 6260, 6360 und 6490 darf es nie bei ebay geben, da diese Modelle nur über die KNB gibt und wird es auch ab Sommer nicht im Handel geben, da diese Modelle Auslaufmodelle sind. Mit der 6590 kann es wieder anders aussehen, da wird dann aber auch kein Label des KNBs drauf stehen.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: So 6. Mär 2016, 19:48 
Offline
Einsteiger/in
Einsteiger/in

Registriert: So 20. Dez 2015, 23:10
Beiträge: 31
Geschlecht:
Bundesland: Baden-Württemberg
Blue7 hat geschrieben:
Was aber dennoch strafbar ist. Ein Leihgerät eines KNBs via eBay zu verscherbeln.
Kurz gesagt 6260, 6360 und 6490 darf es nie bei ebay geben, da diese Modelle nur über die KNB gibt und wird es auch ab Sommer nicht im Handel geben, da diese Modelle Auslaufmodelle sind. Mit der 6590 kann es wieder anders aussehen, da wird dann aber auch kein Label des KNBs drauf stehen.

Ich selbst habe mich nur zur technischen und nicht zur juristischen Seite geäußert.

Durchaus aber möglich, dass es in der folgenden Konstellation juristisch sogar zulässig wäre:

  • UnityMedia verlangt Box zurück oder eben Schadensersatz
  • Kunde A kann die Box nicht finden und zahlt Schadensersatz
  • Beim Aufräumen findet Kunde A die Box und verkauft sie per eBay an Kunde B weiter

Grund: Ich bin mir nicht sicher, ob durch die Zahlung des Schadensersatzes der Kunde Eigentümer der Box wird.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Mo 7. Mär 2016, 19:54 
Offline
Unitymedia Fan
Unitymedia Fan

Registriert: Fr 14. Jan 2011, 23:31
Beiträge: 1864
Geschlecht:
MartinDJR hat geschrieben:
[*]Fall 1: Der User kann sein eigenes Modem provisionieren lassen: Dann wäre es möglich, bei Ebay eine FritzBox zu kaufen und diese provisionieren zu lassen


Ein Gerät, welches Eigentum des Netzbetreibers ist, bleibt dies auch nach einem illegalen Verkauf. Daran ändert sich nichts.

Zitat:
[*]Fall 2: Der Provider stellt sich wirklich auf den Standpunkt: "Provider gibt die MAC-Adresse vor". Dann kann man die FritzBox von Ebay zurückschicken, behaupten, man hätte irgendeinen Hersteller gefunden, der Modems mit einstellbarer MAC-Adresse anbietet und in Wirklichkeit die alte FritzBox weiterbenutzen


Das verstehe ich irgendwie nicht. Die CMAC wird vom Hersteller eingebrannt und ist fest.

Zitat:
[*]Fall 3: Wie Fall 2, jedoch bei Vertragsänderung (Kündigung der Comfort-Option) wird dem Kunden eine neue MAC-Adresse vom Provider zugewiesen: Dann kann man die FritzBox definitiv nicht benutzen![/list]


Genauso nicht nachvollziehbar. Es geht nicht um die MAC-Adresse eines Netzwerkclient, sondern um die CableMAC des Kabelmodems. Die kommt nicht vom Provider oder Netzbetreiber, sonders ist elementarer Bestandteil des Kabelmodems.

Zitat:
[*]Man selbst: UnityMedia sagt: "Eine FritzBox in unserem Eigentum hat dieselbe MAC-Adresse wie Ihr Modem. Daher können wir Ihr Modem nicht provisionieren, da die MAC-Adresse des Modems nicht einmalig ist."


Die sagen gar nichts. Für die CMAC wird eine "noservice.bin" aktiviert und sobald sich das Gerät irgendwann mal wieder am Netz meldet, lädt es diese runter und ist deaktiviert, wenn es das nicht schon getan hat. Sie werden dieses Gerät nicht wieder provisionieren.

Zitat:
[*]Derjenige, der die FritzBox auf EBay verscheuert hat: Selbstverständlich wird UnityMedia "eins und eins zusammenzählen" und den Verkäufer darum bitten, die gemietete FritzBox zurückzuschicken (dazu ist man laut Vertrag verpflichtet) oder eben Schadensersatz zu bezahlen. Bei Kabelmodems macht UnityMedia das laut bestimmten Foreneinträgen bereits: Der Schadensersatz ist dabei angeblich deutlich höher als der Zeitwert der Modems![/list]


Das wird doch bereits so gemacht. Die Verlustgebühr zahlt derjenige Kunde, dem das Gerät überlassen wurde, egal, ob es letzlich der eBay-Verkäufer ist, oder b ereits irgenein anderer. Das jeweilige Gerät ist dann abgeschrieben und wird nicht mehr provisioniert.

MfG


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Mo 7. Mär 2016, 20:00 
Offline
Unitymedia Fan
Unitymedia Fan

Registriert: Fr 14. Jan 2011, 23:31
Beiträge: 1864
Geschlecht:
MartinDJR hat geschrieben:
Durchaus aber möglich, dass es in der folgenden Konstellation juristisch sogar zulässig wäre:

  • UnityMedia verlangt Box zurück oder eben Schadensersatz
  • Kunde A kann die Box nicht finden und zahlt Schadensersatz
  • Beim Aufräumen findet Kunde A die Box und verkauft sie per eBay an Kunde B weiter

Grund: Ich bin mir nicht sicher, ob durch die Zahlung des Schadensersatzes der Kunde Eigentümer der Box wird.


Nein, er wird nicht Eigentümer. Die Gebühr ersetzt nur den Verlust. Es kommt kein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande.

MfG


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Di 8. Mär 2016, 09:23 
Offline
Einsteiger/in
Einsteiger/in

Registriert: So 20. Dez 2015, 23:10
Beiträge: 31
Geschlecht:
Bundesland: Baden-Württemberg
Hemapri hat geschrieben:
Ein Gerät, welches Eigentum des Netzbetreibers ist, bleibt dies auch nach einem illegalen Verkauf.

Wie ich bereits geschrieben habe, habe ich mich ausschließlich zur technischen und nicht zur juristischen Seite geäußert.

Da es laut einem anderen Kommentar auch Kabelnetzprovider gibt, bei denen das Modem an den Kunden verkauft wurde (und nicht ausgeliehen), wäre es auch durchaus möglich, bei eBay ganz legal an ein Modem zu kommen.

Hemapri hat geschrieben:
Das verstehe ich irgendwie nicht. Die CMAC wird vom Hersteller eingebrannt und ist fest.
...
Genauso nicht nachvollziehbar. Es geht nicht um die MAC-Adresse eines Netzwerkclient, sondern um die CableMAC des Kabelmodems. Die kommt nicht vom Provider oder Netzbetreiber, sonders ist elementarer Bestandteil des Kabelmodems.

Zur Zeit: Ja, die MAC-Adresse wird vom Hersteller vergeben.

Laut Gesetz hat allerdings der Provider die Pflicht, zu bestimmen, ob die MAC-Adresse des Modems vom Gerätehersteller fest eingebrannt wird oder vom Kunden nach dem Kauf am Gerät eingespielt wird.

Die Gerätehersteller müssen sich dann an diese Vorgabe halten, wenn sie Geräte herstellen wollen, die man am entsprechenden Netz betreiben kann.

Technisch spricht nichts gegen Modems mit vom Benutzer einstellbarer MAC-Adresse.

Daher würden die Hersteller selbstverständlich in diesem Fall auch Modems und Router mit einstellbarer MAC-Adresse bauen, aber Geräte, die bereits auf dem Markt sind, könnte man natürlich nicht mehr verwenden.

Stell dir vor, billige chinesische Router kommen auf den Markt, die alle dieselben MAC-Adressen haben, wie TC7200-er und FritzBox-en, die bereits in Betrieb sind. Bei chinesischen Netzwerkkarten ist das ja bereits heute der Fall. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis das auch bei Kabelmodems passiert.

Dann bliebe dem Provider gar nichts anderes übrig als die Variante: "Die vom Provider vorgegebene MAC-Adresse wird nachträglich vom Kunden eingestellt", um sicherzustellen, dass jede MAC-Adresse wirklich nur einmal vorkommt.

Ein weiterer Vorteil für den Provider wäre es, dass die ganze Geschichte mit Modem-Provisionierung usw. wegfällt: Die MAC-Adresse, die "Seriennummer" und der Private-Key des Modems werden dem Kunden bei Vertragsabschluss als "Zugangsdaten" ausgehändigt und der Provider müsste sich dann nicht mehr um die Provisionierung des Modems kümmern...

Hemapri hat geschrieben:
Die sagen gar nichts. Für die CMAC wird eine "noservice.bin" aktiviert und sobald sich das Gerät irgendwann mal wieder am Netz meldet, lädt es diese runter und ist deaktiviert, wenn es das nicht schon getan hat. Sie werden dieses Gerät nicht wieder provisionieren.

Wenn jemand nach Ende des Routerzwangs ein bei eBay gekauftes Modem anschließt, dann ist UnityMedia zunächst einmal verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Modem 1:1 genau so funktioniert, wie wenn dasselbe Modem als "Zwangsmodem" von UnityMedia gekommen wäre.

Wenn sich UnityMedia nicht für die oben erklärten Variante "Provider gibt MAC-Adresse vor" entscheidet, werden die extrem gute Argumente dafür brauchen, wenn sie sich weigern wollen, ein Modem zu provisionieren.

Das Argument: "Das Modem ist Diebesgut und eigentlich unser Eigentum." wird bei einem Gerichtsprozess wohl keinen Bestand haben, wenn UnityMedia nicht beweisen kann, dass das Modem tatsächlich ihnen gehört. Und das wird schwer, zumal es ein Urteil gibt, dass unter bestimmten Umständen z.B. der Käufer eines gestohlenen Autos sogar Eigentümer wird und der Bestohlene kein Anspruch auf Rückgabe hat (BGH V ZR 92/12).

Hemapri hat geschrieben:
Das wird doch bereits so gemacht. Die Verlustgebühr zahlt derjenige Kunde, dem das Gerät überlassen wurde, egal, ob es letzlich der eBay-Verkäufer ist, oder b ereits irgenein anderer.

Ich wollte lediglich darauf aufmerksam machen, dass derjenige, der das Modem verkauft hat, mit Sicherheit Ärger bekommen wird:

Solange ein Provider davon ausgehen muss, dass der Kunde das alte Modem auf den Schrott geworfen hat, wird er das Modem nicht zurückfordern - dadurch würde er seinen Ruf kaputt machen.

Wenn ein Provider mitbekommt, dass das Modem verkauft worden ist, wird er wütend und fordert das Modem vom Verkäufer zurück - oder eben Schadensersatz.

Und in dem Moment, in dem man versucht, das Modem provisionieren zu lassen, bekommt der Provider zwangsläufig mit, dass das Modem nicht auf dem Schrott entsorgt worden ist...


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 27 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2  Nächste

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Impressum

Datenschutz EU-DSGVO

Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de