Hemapri hat geschrieben:
Ein Gerät, welches Eigentum des Netzbetreibers ist, bleibt dies auch nach einem illegalen Verkauf.
Wie ich bereits geschrieben habe, habe ich mich ausschließlich zur technischen und nicht zur juristischen Seite geäußert.
Da es laut einem anderen Kommentar auch Kabelnetzprovider gibt, bei denen das Modem an den Kunden verkauft wurde (und nicht ausgeliehen), wäre es auch durchaus möglich, bei eBay ganz legal an ein Modem zu kommen.
Hemapri hat geschrieben:
Das verstehe ich irgendwie nicht. Die CMAC wird vom Hersteller eingebrannt und ist fest.
...
Genauso nicht nachvollziehbar. Es geht nicht um die MAC-Adresse eines Netzwerkclient, sondern um die CableMAC des Kabelmodems. Die kommt nicht vom Provider oder Netzbetreiber, sonders ist elementarer Bestandteil des Kabelmodems.
Zur Zeit: Ja, die MAC-Adresse wird vom Hersteller vergeben.
Laut Gesetz hat allerdings der
Provider die Pflicht, zu bestimmen, ob die MAC-Adresse des Modems vom Gerätehersteller fest eingebrannt wird oder vom Kunden nach dem Kauf am Gerät eingespielt wird.
Die
Gerätehersteller müssen sich dann an diese Vorgabe halten, wenn sie Geräte herstellen wollen, die man am entsprechenden Netz betreiben kann.
Technisch spricht nichts gegen Modems mit vom Benutzer einstellbarer MAC-Adresse.
Daher würden die Hersteller selbstverständlich in diesem Fall auch Modems und Router mit einstellbarer MAC-Adresse bauen, aber
Geräte, die bereits auf dem Markt sind, könnte man natürlich nicht mehr verwenden.
Stell dir vor, billige chinesische Router kommen auf den Markt, die alle dieselben MAC-Adressen haben, wie TC7200-er und FritzBox-en, die bereits in Betrieb sind. Bei chinesischen Netzwerkkarten ist das ja bereits heute der Fall. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis das auch bei Kabelmodems passiert.
Dann bliebe dem Provider gar nichts anderes übrig als die Variante: "Die vom Provider vorgegebene MAC-Adresse wird nachträglich vom Kunden eingestellt", um sicherzustellen, dass jede MAC-Adresse wirklich nur einmal vorkommt.
Ein weiterer Vorteil für den Provider wäre es, dass die ganze Geschichte mit Modem-Provisionierung usw. wegfällt: Die MAC-Adresse, die "Seriennummer" und der Private-Key des Modems werden dem Kunden bei Vertragsabschluss als "Zugangsdaten" ausgehändigt und der Provider müsste sich dann nicht mehr um die Provisionierung des Modems kümmern...
Hemapri hat geschrieben:
Die sagen gar nichts. Für die CMAC wird eine "noservice.bin" aktiviert und sobald sich das Gerät irgendwann mal wieder am Netz meldet, lädt es diese runter und ist deaktiviert, wenn es das nicht schon getan hat. Sie werden dieses Gerät nicht wieder provisionieren.
Wenn jemand nach Ende des Routerzwangs ein bei eBay gekauftes Modem anschließt, dann ist UnityMedia zunächst einmal verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Modem 1:1 genau so funktioniert, wie wenn dasselbe Modem als "Zwangsmodem" von UnityMedia gekommen wäre.
Wenn sich UnityMedia nicht für die oben erklärten Variante "Provider gibt MAC-Adresse vor" entscheidet, werden die extrem gute Argumente dafür brauchen, wenn sie sich weigern wollen, ein Modem zu provisionieren.
Das Argument: "Das Modem ist Diebesgut und eigentlich unser Eigentum." wird bei einem Gerichtsprozess wohl keinen Bestand haben, wenn UnityMedia nicht beweisen kann, dass das Modem tatsächlich ihnen gehört. Und das wird schwer, zumal es ein Urteil gibt, dass unter bestimmten Umständen z.B. der Käufer eines gestohlenen Autos sogar Eigentümer wird und der Bestohlene kein Anspruch auf Rückgabe hat (BGH V ZR 92/12).
Hemapri hat geschrieben:
Das wird doch bereits so gemacht. Die Verlustgebühr zahlt derjenige Kunde, dem das Gerät überlassen wurde, egal, ob es letzlich der eBay-Verkäufer ist, oder b ereits irgenein anderer.
Ich wollte lediglich darauf aufmerksam machen, dass derjenige, der das Modem verkauft hat, mit Sicherheit Ärger bekommen wird:
Solange ein Provider davon ausgehen muss, dass der Kunde das alte Modem auf den Schrott geworfen hat, wird er das Modem nicht zurückfordern - dadurch würde er seinen Ruf kaputt machen.
Wenn ein Provider mitbekommt, dass das Modem verkauft worden ist, wird er wütend und fordert das Modem vom Verkäufer zurück - oder eben Schadensersatz.
Und in dem Moment, in dem man versucht, das Modem provisionieren zu lassen, bekommt der Provider zwangsläufig mit, dass das Modem nicht auf dem Schrott entsorgt worden ist...