u.no hat geschrieben:
Müssen wir das so hinnehmen? Der Fehler liegt doch klar bei Kabel BW. Warum sollen wir nun diesen Fehler ausbaden, indem wir uns wieder für ein Jahr den langsamen Geschwindigkeiten der Tkom aussetzen müssen?
Gemäß den AGB übernimmt Kabel BW keinerlei Verantwortung, was Portierung und Kündigung betrifft. Das gilt letzlich für alle entgeldfreien Leistungen. Daher muss man das leider so hinnehmen. Das Angebot der Stllllegung hätte KBW auch nicht machen müssen. ist zwar ärgerlich, aber man hätte sich letzlich selbst drum kümmern müssen. Die Aussagen, dass Kabel BW alles macht und man auch nicht kündigen darf, sind praktisch nicht viel wert. Solange der Anschluss noch nicht deaktiviert ist, macht eine eigene Kündigung überhaupt nichts, sichert aber die Einhaltung des Termines. Da aber nie eine Kündigungsbestätigung der Telekom kam und das passiert sofort, nachdem der Portierungsauftrag bei denen eingegangen ist, hätte man eigentlich schon reagieren müssen. Die bestehenden Kündigungsfristen ändern sich nicht, egal, ob man selbst kündigt oder das über eine Portierung gemacht wird.
Zitat:
Nutzt die Einschaltung der Verbraucherzentrale oder eines Anwalts etwas?
Nein, da man als Vertragspartner letzlich selbst verantwortlich ist. Letzlich hat man auch die AGB anerkannt und damit ist Kabel BW aus der Verantwortung raus.
MfG