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 Betreff des Beitrags: portierung/kündigung versemmelt
BeitragVerfasst: Sa 18. Aug 2012, 13:17 
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Newbee
Newbee

Registriert: Sa 18. Aug 2012, 13:03
Beiträge: 1
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Hallo,
vielleicht könnt ihr uns hier weiterhelfen.

Seit einem Jahr sind wir Kunde von kabel BW. Wir haben von der Telekom zu KBW gewechselt, weil unsere Inet Verbindung zu langsam war. Leider war gerade die Kündigungsfrist um wenige Tage verstrichen, so haben wir das letzte Jahr ebenfalls noch an die Tkom bezahlt.
Der KBW Kundenberater, mit dem wir damals den Vertrag abgeschlossen hatten, hat uns zugesagt die Portierung und Kündigung bei der Tkom in die Wege zu leiten. Da wir bei der Tkom ein Call & surf Paket haben, wurde uns mitgeteilt dass wir auf keinen Fall selber kündigen sollen! Den Portierungsauftrag hat er am 20.7.11 an Kabel BW weiter geleitet.
Zum August 2012 sollte portiert werden. Unser Tkom Anschluss war nun aber weiterhin aktiv. Ein Anruf bei der Tkom stellte klar, dass dort kein Portierungsauftrag vorliegt. Kabel BW hat's versemmelt. Nach einigen Hotline Anrufen, Emails und einem Einschreiben folgte erstmal - nichts.
Dann bekamen wir von der Tkom die Kündigungs/Portierungsbestätigung - allerdings erst zum August 2013!
Nach weiteren Anfragen erhielten wir nun von Kabel BW das Angebot, unseren Vertrag für die Laufzeit des Tkom Vertrags, sprich August 2013, zu stillzulegen.

Müssen wir das so hinnehmen? Der Fehler liegt doch klar bei Kabel BW. Warum sollen wir nun diesen Fehler ausbaden, indem wir uns wieder für ein Jahr den langsamen Geschwindigkeiten der Tkom aussetzen müssen?

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Nutzt die Einschaltung der Verbraucherzentrale oder eines Anwalts etwas?

Freuen uns über jeden Tipp.

Vielen Dank für zuhören.

lg u.no


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 Betreff des Beitrags: Re: portierung/kündigung versemmelt
BeitragVerfasst: So 19. Aug 2012, 09:30 
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Registriert: Fr 14. Jan 2011, 23:31
Beiträge: 1864
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u.no hat geschrieben:
Müssen wir das so hinnehmen? Der Fehler liegt doch klar bei Kabel BW. Warum sollen wir nun diesen Fehler ausbaden, indem wir uns wieder für ein Jahr den langsamen Geschwindigkeiten der Tkom aussetzen müssen?


Gemäß den AGB übernimmt Kabel BW keinerlei Verantwortung, was Portierung und Kündigung betrifft. Das gilt letzlich für alle entgeldfreien Leistungen. Daher muss man das leider so hinnehmen. Das Angebot der Stllllegung hätte KBW auch nicht machen müssen. ist zwar ärgerlich, aber man hätte sich letzlich selbst drum kümmern müssen. Die Aussagen, dass Kabel BW alles macht und man auch nicht kündigen darf, sind praktisch nicht viel wert. Solange der Anschluss noch nicht deaktiviert ist, macht eine eigene Kündigung überhaupt nichts, sichert aber die Einhaltung des Termines. Da aber nie eine Kündigungsbestätigung der Telekom kam und das passiert sofort, nachdem der Portierungsauftrag bei denen eingegangen ist, hätte man eigentlich schon reagieren müssen. Die bestehenden Kündigungsfristen ändern sich nicht, egal, ob man selbst kündigt oder das über eine Portierung gemacht wird.

Zitat:
Nutzt die Einschaltung der Verbraucherzentrale oder eines Anwalts etwas?


Nein, da man als Vertragspartner letzlich selbst verantwortlich ist. Letzlich hat man auch die AGB anerkannt und damit ist Kabel BW aus der Verantwortung raus.

MfG


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