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BeitragVerfasst: Di 10. Apr 2012, 00:07 
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Registriert: Fr 14. Jan 2011, 18:12
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Hallo,
Hier ein brisantes Thema, welches eigentlich in mehrere Bereiche des Forums passen würde.
Vielleicht weiss ja ein Mod da was genaueres, wohin man das schieben kann.

Jetzt aber zum eigentlichen Thema:
Wie bestimmt schon einige mitbekommen haben, lässt die GGH Hausvermietungsgesellschaft in Heidelberg alle Verträge mit KabelBW zum 31.5.2012 auslaufen, und sie denken auch nicht daran diese zu verlängern.

Das bedeutet, das alle Verträge der Mieter mit KabelBW zum 31.5.2012 enden, egal wie lange die eigentliche Laufzeit noch wäre.
Dies betrifft aktuell 6500 Haushalte, die ab dem 1.6.2012 zwangsweise von einem anderen Anbieter versorgt werden, der schon seit einiger Zeit diverse Kabel in den Straßen verlegen lässt.
Es handelt sich hierbei um den Anbieter WTC, von dem ich persönlich bis Dato noch nie etwas gehört habe.
Zumal die Mieter bis 3 Monate vor dem Auslauftermin davon auch noch nichts erfahren haben.

Wie seht ihr die Situation ?
Ich persönlich finde es eine Frechheit, das dem Mieter die Pistole auf die Brust gesetzt wird nach dem Motto, entweder nimmst du den neuen Versorger oder lässt es bleiben.
Andere Möglichkeiten gibt es ja nicht. (Sat Empfang ist natürlich nicht vergessen, aber es gibt dann eben nur einen Kabelanbieter)
Ich bin da nicht voreingenommen, auch wenn die Schwiegereltern und etliche aus meinem Bekanntenkreis davon betroffen sind.

Wie seht ihr das juristisch ?
Hätte man bei einer Sammelklage Chancen darauf, gegen diese Machenschaft vorzugehen ?

Bin mal gespannt wie das alles aus geht...hier im Forum und natürlich draußen auf der Straße ;-)

Manuel

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BeitragVerfasst: Di 10. Apr 2012, 12:27 
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Fortgeschritte/r
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Ich glaube da kannst du nichts dagegen machen. Der Eigentümer kann selbst bestimmen mit welchem Anbieter er einen Vertrag über die NE 4 macht. Da muss es auch toleriert werden das der neue Anbieter das Signal von KBW nicht nur durchleitet sondern ein komplett eigenes Angebot anbietet. Bei solchen Wohnungsgesellschaften gibt es keine Möglichkeit den Anbieter auszusuchen. Da kann man als Betroffener sofern erlaubt bestenfalls noch zu Sat oder IPTV abwandern


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